Arbeitszeitgesetz: Merz plant 73,5-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag
Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 18:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnt eindringlich vor den Plänen der Bundesregierung, das Arbeitszeitgesetz zu lockern und den etablierten Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. Im Zentrum der Kritik stehen Überlegungen, die tägliche Arbeitszeitgrenze zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Während die Regierung auf mehr Flexibilität setzt, befürchtet die Gewerkschaft schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Beschäftigten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Gefahren für Gesundheit und familiäre Organisation
Die NGG verweist auf die erheblichen gesundheitlichen Risiken, die mit einer Ausweitung der täglichen Arbeitszeit einhergehen. Den Angaben zufolge verdoppele sich die Unfallgefahr bereits nach zwölf Stunden Arbeit. Die derzeitigen Planungen sehen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden vor, wobei diese in Ausnahmefällen auf bis zu 73,5 Stunden steigen könne.
NGG-Geschäftsführer Tobias Wolfanger betonte, dass durch solche Lockerungen insbesondere die Verlässlichkeit für Eltern gefährdet sei. Davon seien Frauen überproportional betroffen, da sich gegenwärtig 51 Prozent von ihnen um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige kümmern, während dieser Anteil bei den Männern bei 41 Prozent liege. Eine Ausweitung der Arbeitstage auf bis zu zwölf Stunden mache eine verlässliche Organisation des Familienalltags nahezu unmöglich. Zudem sei der herrschende Fachkräftemangel nicht durch eine bloße Verlängerung der Arbeitszeiten lösbar.
Defizite in der Kinderbetreuung verschärfen die Problematik
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Gewerkschaft ist die mangelhafte Infrastruktur in der Kinderbetreuung, die längeren und flexibleren Arbeitszeiten entgegenstehe. Im Saarpfalz-Kreis verfügen laut NGG-Angaben aktuell 1.270 Kinder unter drei Jahren over einen Betreuungsplatz, was einer Quote von 38 Prozent entspricht. Der tatsächliche Bedarf liege laut einer Studie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) jedoch bei 54 Prozent.
Ähnliche Lücken zeigen sich in anderen Regionen: Im Kreis St. Wendel liegt die Betreuungsquote für unter Dreijährige bei 42 Prozent, während ebenfalls ein Bedarf von 54 Prozent konstatiert wird. Weitere Daten belegen Betreuungsengpässe in Lörrach (31 Prozent), Wesel (32 Prozent) und Ludwigshafen (21 Prozent). Lediglich im Altenburger Land deckt die Quote von 54 Prozent den Bedarf ab. Ohne eine flächendeckende und bedarfsgerechte Betreuung würden flexible Arbeitszeiten den Familienalltag massiv gefährden.
Politische Kontroverse um das Arbeitszeitgesetz
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Innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Sozialpartnern herrscht Uneinigkeit über die künftige Gestaltung der Arbeitszeit. Bundeskanzler Friedrich Merz fordert eine allgemeine Mehrarbeit und möchte den Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzen. Zudem setzt er auf die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente sowie der telefonischen Krankschreibung und verwies auf die im Jahr 2026 eingeführte Aktivrente.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hingegen erklärte, am Acht-Stunden-Tag festhalten zu wollen. Ein vorliegender Referentenentwurf sehe eine flexible Wochenarbeitszeit nur unter strengen Voraussetzungen vor. Dazu gehörten die Bindung an Tarifverträge, die Einhaltung des Gesundheitsschutzes sowie eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung.
Kritik am Referentenentwurf kommt auch von Arbeitgeberseite. Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, forderte den Rückzug des Entwurfs. Auch Marion von Chamier vom Arbeitgeberverband WLAV äußerte Bedenken. Der Entwurf sieht vor, dass Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch aufzeichnen müssen, was auch die Vertrauensarbeitzeit betrifft. Ausnahmen seien für Kleinbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sowie durch Übergangsfristen von einem bis fünf Jahren vorgesehen. Leitende Angestellte blieben von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem solle der Ausgleichszeitraum für die Höchstarbeitszeit von sechs auf vier Monate reduziert werden.
Sinkende Leistungsbereitschaft und Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung
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Die Debatte trifft auf eine Arbeitnehmerschaft, die laut aktuellen Erhebungen zunehmend auf Distanz zur klassischen Erwerbsarbeit geht. Eine Forsa-Umfrage von Ende Juni 2026 ergab, dass 44 Prozent der Befragten vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen; bei den über 50-Jährigen sind es sogar 52 Prozent.
Eine Befragung von Statista+ unter 1.000 Beschäftigten im Zeitraum von Juni bis Juli 2026 verdeutlicht die Stimmungslage: 39 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass sich Leistung ihrer Meinung nach nicht mehr lohne. Zwar zeigten sich 44 Prozent theoretisch bereit zu Mehrarbeit, doch 66 Prozent äußerten den Wunsch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Jeder Fünfte plane eine solche Reduzierung bereits für die kommenden zwölf Monate. Als Hauptgründe wurden der Wunsch nach mehr Privatleben (47 Prozent), mehr Genuss (44 Prozent) sowie eine zu hohe berufliche Belastung (32 Prozent) genannt. Die Psychologin Laura Venz beobachtet in diesem Zusammenhang eine wachsende Verdrossenheit unter den Beschäftigten.
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