Arbeitszeitgesetz-Reform: Wöchentliche statt tÀgliche Höchstarbeitszeit geplant
02.06.2026 - 11:19:12 | boerse-global.de
Der Gesetzentwurf wird fĂŒr Juni 2026 erwartet. Kern des Vorhabens: Die maximale Arbeitszeit soll kĂŒnftig nicht mehr tĂ€glich, sondern wöchentlich betrachtet werden.
Parallel dazu plant die Regierung unter Kanzler Merz die EinfĂŒhrung einer Steuerfreiheit fĂŒr ĂberstundenzuschlĂ€ge. Die Regelung ist Teil eines ArbeitsmarktstĂ€rkungsgesetzes und soll noch 2026 in Kraft treten.
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Flexibilisierung der tÀglichen Höchstarbeitszeit
Die geplante Reform lockert die bisherige Begrenzung der tÀglichen Arbeitszeit. Stattdessen soll eine wöchentliche Höchstgrenze gelten. Die EU-Richtlinie schreibt maximal 48 Stunden pro Woche vor. Der aktuelle deutsche Rahmen erlaubt unter bestimmten Bedingungen bereits bis zu 73,5 Stunden.
Experten warnen vor den Folgen. IAB-Direktor Bernd Fitzenberger Ă€uĂerte Bedenken gegen eine zu weitgehende Flexibilisierung. ĂbermĂ€Ăig lange Arbeitstage fĂŒhrten zu Erschöpfung, höherer Gesundheitsbelastung und sinkender ProduktivitĂ€t. In sicherheitsrelevanten Bereichen wie der IT-Sicherheit oder bei Fluglotsen seien strenge Schutzregelungen nötig.
Die Hans-Böckler-Stiftung warnt: Eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tags verschĂ€rfe gesundheitliche Probleme und erschwere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Laut einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) befĂŒrchten 75 Prozent der BeschĂ€ftigten negative Auswirkungen, wenn der Arbeitstag regelmĂ€Ăig mehr als zehn Stunden umfasst. Weniger als zehn Prozent sehen darin Vorteile.
Wissenschaftliche Daten belegen zudem ein erhöhtes Unfallrisiko. Nach zwölf Stunden Arbeitszeit verdoppelt es sich. Auch Burnout-Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme nehmen zu.
Steuerliche Anreize fĂŒr Mehrarbeit
Ein weiterer Baustein: die geplante Steuerfreiheit fĂŒr ĂberstundenzuschlĂ€ge. Sie soll fĂŒr ZuschlĂ€ge von bis zu 25 Prozent des Grundlohns gelten. Voraussetzung: Die Mehrarbeit geht ĂŒber die vertragliche Vollzeit hinaus. Als Grenze gelten 34 Stunden bei Tarifvertrag, sonst 40 Stunden.
Kritik kommt vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums (BMF). Er stuft die MaĂnahme als wenig zielfĂŒhrend ein. Berechnungen zeigen: Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt spart bei den statistisch ĂŒblichen 13,1 bezahlten Ăberstunden pro Jahr lediglich rund 30 Euro netto. Das entspricht etwa 3,50 Euro pro Ăberstunde.
Die Hans-Böckler-Stiftung schÀtzt, dass nur 1,4 Prozent der BeschÀftigten nennenswert profitieren.
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Auswirkungen auf TeilzeitkrÀfte und Frauen
Die Reformen könnten bestehende Ungleichheiten verstĂ€rken. Die Steuerfreiheit greift erst bei Ăberschreitung der Vollzeitgrenze. TeilzeitkrĂ€fte â fast 30 Prozent der ErwerbstĂ€tigen â gehen leer aus. Besonders betroffen: Frauen. 2024 arbeitete fast jede zweite Frau in Teilzeit.
Laut Daten von 2022 lag die Erwerbsquote von Frauen bei 73 Prozent. Sie leisteten durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr unbezahlte Sorgearbeit als MĂ€nner.
Internationale Vergleiche zeigen den Handlungsbedarf. Der PwC Women in Work Index 2026 fĂŒhrt Ăsterreich auf Rang 27 von 33 OECD-LĂ€ndern. Der Gender Pay Gap liegt dort bei 17,6 Prozent â der OECD-Schnitt bei 12,4 Prozent.
Besserung verspricht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie tritt im Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Arbeitgeber, Gehaltsspannen bereits in Stellenanzeigen auszuweisen.
Stand der digitalen Arbeitszeiterfassung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied bereits am 13. September 2022: Die Erfassung der Arbeitszeit ist verpflichtend. Doch die nationale Umsetzung in konkretes Recht steht noch aus. BAG-PrĂ€sidentin Inken Gallner betonte die Unmittelbarkeit dieser Pflicht, die auf Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 zurĂŒckgeht.
Ein neues Gesetz zur konkreten Ausgestaltung â insbesondere zur digitalen und elektronischen Erfassung â wird ebenfalls fĂŒr 2026 erwartet. Bis dahin kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden der LĂ€nder die Einhaltung. Bei VerstöĂen drohen BuĂgelder.
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