Arbeitszeitgesetz, Wegfall

Arbeitszeitgesetz: Wirtschaft fordert Wegfall der Tages-Höchstarbeitszeit

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

WirtschaftsverbÀnde aus Sachsen verlangen ein flexibleres Arbeitszeitmodell mit Wochenlimit statt Tagesgrenze. Die Bundesregierung plant bereits eine entsprechende Gesetzesreform.

SÀchsische Wirtschaft fordert Abschaffung der tÀglichen Höchstarbeitszeit
Ein Mitarbeiter in einem modernen, hellen BĂŒro an einem höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Arbeit. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die sÀchsische Wirtschaft drÀngt auf eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz und die Vereinigung der SÀchsischen Wirtschaft am 19. August 2026 mitteilten, fordern die VerbÀnde den Wegfall der tÀglichen Höchstarbeitszeit.

An deren Stelle solle eine maximale Wochenarbeitszeit treten, um den Betrieben eine flexiblere Gestaltung der AblÀufe zu ermöglichen. Aktuell sieht der Gesetzgeber eine tÀgliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, die nur unter bestimmten Bedingungen auf maximal zehn Stunden ausgeweitet werden darf, sofern ein entsprechender Ausgleich erfolgt und eine Ruhezeit von elf Stunden eingehalten wird.

Regionale Initiative und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bereits seit Mai verfolgt die IHK Chemnitz die Kampagne „Arbeit ermöglichen“, um auf die Notwendigkeit flexiblerer Arbeitszeitmodelle aufmerksam zu machen. Im Rahmen dieser Initiative plant die Kammer bis zum Oktober GesprĂ€che mit Bundestagsabgeordneten, um ihre Forderungen in den politischen Prozess einzubringen.

IHK-VizeprĂ€sident Kroll verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Belastungen fĂŒr Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er erlĂ€uterte am Beispiel einer Gehaltserhöhung, dass eine Steigerung des Bruttolohns von 5000 auf 7000 Euro den Arbeitgeber effektiv 3000 Euro koste, wĂ€hrend beim Mitarbeiter lediglich 1000 Euro netto zusĂ€tzlich ankĂ€men.

UnterstĂŒtzung fĂŒr eine gesetzliche Wochenarbeitszeit kam Mitte August auch vom Hotel- und GaststĂ€ttenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz. Auf einer Delegiertenversammlung am 12. August betonte VerbandsprĂ€sident Gereon Haumann, dass die Betriebe verlĂ€ssliche politische Rahmenbedingungen benötigten. Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit forderte der Verband zudem den Erhalt von Minijobs.

Bundespolitische PlÀne und gesetzliche Neuregelungen

Auf Bundesebene zeichnen sich bereits VerĂ€nderungen ab. Die Koalition plant ein Gesetz, das die tĂ€gliche Höchstarbeitszeit durch ein wöchentliches Modell ersetzt. Bundeskanzler Merz erklĂ€rte am 19. August 2026, dass er den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas fĂŒr den kommenden Herbst erwarte.

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Ein bereits am 18. Juni 2026 vorgelegter Referentenentwurf sieht vor, dass Tarifparteien kĂŒnftig eine wöchentliche statt einer tĂ€glichen Begrenzung vereinbaren können. Dabei soll im Durchschnitt eines Jahres eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche gelten. WĂ€hrend einzelne Tage ĂŒber zehn Stunden hinausgehen könnten, solle die Ruhezeit in solchen FĂ€llen auf 13 Stunden begrenzt werden.

Kritik an diesem Entwurf kam unter anderem von CDU-GeneralsekretĂ€r Linnemann. ArbeitgeberprĂ€sident Dulger wiederum bezeichnete das aktuelle Arbeitszeitgesetz als ein Relikt aus der Ära des Fernschreibers, mahnte jedoch gleichzeitig zur Vorsicht, da das Unfallrisiko ab der neunten Arbeitsstunde exponentiell ansteige.

Warnungen vor Gesundheitsrisiken und Unfallgefahren

Gewerkschaften und Mediziner betrachten die PlÀne zur Flexibilisierung mit Sepsis. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-GaststÀtten (NGG) warnte am 19. August 2026 explizit vor einem deutlich höheren Unfallrisiko bei Arbeitszeiten ab zwölf Stunden. Auch Mediziner wiesen auf potenzielle Gesundheitsrisiken hin, die mit einer Ausweitung der tÀglichen Arbeitsdauer einhergehen könnten.

Zudem scheinen die Forderungen der WirtschaftsverbĂ€nde nicht vollstĂ€ndig mit den WĂŒnschen der Arbeitnehmer zu korrespondieren. Daten der Plattform kununu zufolge wĂŒnschen sich 53 % der BeschĂ€ftigten in Deutschland kĂŒrzere Arbeitszeiten, wĂ€hrend lediglich 7 % an einer VerlĂ€ngerung interessiert sind.

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Elektronische Zeiterfassung und Übergangsfristen

Parallel zur Flexibilisierung plant die Bundesregierung die EinfĂŒhrung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung. Hierbei sollen laut Referentenentwurf gestaffelte Übergangsfristen gelten: Unternehmen mit weniger als 250 BeschĂ€ftigten erhalten zwei Jahre Zeit fĂŒr die Umsetzung, bei weniger als 50 Mitarbeitern verlĂ€ngert sich diese Frist auf fĂŒnf Jahre.

Kleinstbetriebe mit weniger als zehn BeschÀftigten sollen dauerhaft von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen bleiben. Die allgemeine Ruhezeit von elf Stunden soll im Kern bestehen bleiben, wobei jedoch Abweichungen in spezifischen Modellen möglich sein sollen.

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