Arbeitszeitgesetz, Wochenarbeitszeit

Arbeitszeitgesetz: Wochenarbeitszeit statt tÀgliche Höchstgrenze

Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine wöchentliche statt tĂ€gliche Höchstarbeitszeit, reformiert das WissZeitVG und verpflichtet EigentĂŒmer zur Sanierung von Gewerbeimmobilien.

Arbeitsmarktreform 2026: Neue Gesetze zu Arbeitszeit, Befristung und Sanierung
Ein minimalistischer, heller und moderner BĂŒroarbeitsplatz mit ergonomischer Ausstattung und professioneller Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung treibt die Reform der Arbeitswelt im Sommer 2026 massiv voran. Drei Großprojekte dominieren die Agenda: das neue Arbeitszeitgesetz, die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und das GebĂ€udemodernisierungsgesetz. Besonders brisant: die geplante Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit.

Arbeitszeitgesetz: Das Ende der tÀglichen Höchstarbeitszeit?

Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sorgt fĂŒr Diskussionen. Statt der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit soll kĂŒnftig eine wöchentliche Obergrenze gelten. Die Neuregelung betrifft vor allem tarifgebundene Betriebe – immerhin rund 20 Prozent der Unternehmen.

ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger zeigt sich skeptisch. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft verweist auf Zahlen: Mit 34,2 Stunden Wochenarbeitszeit lag Deutschland 2025 deutlich unter dem EU-Schnitt von 36,7 Stunden. Gewerkschaften warnen derweil vor gesundheitlichen Risiken – besonders bei der Diskussion um Arbeitstage von bis zu 13 Stunden.

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WissZeitVG: Neue Regeln fĂŒr befristete Jobs an Hochschulen

Das Bundeskabinett beschloss am 29. Juli die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Kernpunkt: verbindliche Mindestlaufzeiten von drei Jahren vor der Promotion und zwei Jahren in der Post-Doc-Phase. Der sogenannte Qualifizierungsvorrang fÀllt ersatzlos weg.

Hochschulen in Nordrhein-Westfalen begrĂŒĂŸen die Entscheidung. Sie versprechen sich mehr FlexibilitĂ€t bei kurzfristigen Projekten. Parallel plant die Regierung, sachgrundlose Befristungen generell auf vier Jahre auszuweiten.

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GebĂ€udemodernisierung: Sanierungspflicht fĂŒr Gewerbeimmobilien

Seit Ende Juli gilt das neue GebĂ€udemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das GebĂ€udeenergiegesetz und verpflichtet EigentĂŒmer zum Handeln: Bis 2030 mĂŒssen die energetisch schwĂ€chsten 16 Prozent der NichtwohngebĂ€ude saniert sein, bis 2033 sogar 26 Prozent.

Die weiteren Vorgaben haben es in sich:

  • GebĂ€udeautomation: Pflicht ab 2030 fĂŒr Anlagen ab 70 kW Leistung
  • Heizungstechnik: Die 65-Prozent-Regel fĂ€llt, stattdessen kommt die „Bio-Treppe“ – eine stufenweise Erhöhung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029
  • E-MobilitĂ€t: Jeder fĂŒnfte Stellplatz braucht bei Renovierungen kĂŒnftig einen Ladepunkt
  • Solarpflicht: Ab 2028 mĂŒssen Sanierungen Photovoltaikanlagen umfassen

SelbststÀndige: DIHK will klare Regeln

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer schlĂ€gt einen Kriterienkatalog fĂŒr die Statusfeststellung vor. SelbststĂ€ndigkeit soll demnach vorliegen, wenn der Stundensatz ĂŒber 22,83 Euro liegt, eine Berufshaftpflicht besteht oder mehrere Auftraggeber bedient werden. Ziel: mehr Rechtssicherheit bei ScheinselbststĂ€ndigkeit.

Hitzeschutz: Österreich macht Tempo

WĂ€hrend Deutschland noch debattiert, handelt der Nachbar. Der österreichische Ministerrat verabschiedete am 5. August ein Hitzeschutz-Paket. Es erleichtert die Genehmigung von Klimaanlagen und sieht NachrĂŒstungen an Schulen vor. Einen konkreten Gesetzesentwurf soll es im Herbst geben.

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