Arbeitszeitgesetz: Wochenarbeitszeit statt tÀgliche Höchstgrenze
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung treibt die Reform der Arbeitswelt im Sommer 2026 massiv voran. Drei GroĂprojekte dominieren die Agenda: das neue Arbeitszeitgesetz, die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und das GebĂ€udemodernisierungsgesetz. Besonders brisant: die geplante Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit.
Arbeitszeitgesetz: Das Ende der tÀglichen Höchstarbeitszeit?
Ein Referentenentwurf vom Juni 2026 sorgt fĂŒr Diskussionen. Statt der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit soll kĂŒnftig eine wöchentliche Obergrenze gelten. Die Neuregelung betrifft vor allem tarifgebundene Betriebe â immerhin rund 20 Prozent der Unternehmen.
ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger zeigt sich skeptisch. Auch das Institut der deutschen Wirtschaft verweist auf Zahlen: Mit 34,2 Stunden Wochenarbeitszeit lag Deutschland 2025 deutlich unter dem EU-Schnitt von 36,7 Stunden. Gewerkschaften warnen derweil vor gesundheitlichen Risiken â besonders bei der Diskussion um Arbeitstage von bis zu 13 Stunden.
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WissZeitVG: Neue Regeln fĂŒr befristete Jobs an Hochschulen
Das Bundeskabinett beschloss am 29. Juli die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Kernpunkt: verbindliche Mindestlaufzeiten von drei Jahren vor der Promotion und zwei Jahren in der Post-Doc-Phase. Der sogenannte Qualifizierungsvorrang fÀllt ersatzlos weg.
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen begrĂŒĂen die Entscheidung. Sie versprechen sich mehr FlexibilitĂ€t bei kurzfristigen Projekten. Parallel plant die Regierung, sachgrundlose Befristungen generell auf vier Jahre auszuweiten.
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GebĂ€udemodernisierung: Sanierungspflicht fĂŒr Gewerbeimmobilien
Seit Ende Juli gilt das neue GebĂ€udemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das GebĂ€udeenergiegesetz und verpflichtet EigentĂŒmer zum Handeln: Bis 2030 mĂŒssen die energetisch schwĂ€chsten 16 Prozent der NichtwohngebĂ€ude saniert sein, bis 2033 sogar 26 Prozent.
Die weiteren Vorgaben haben es in sich:
- GebĂ€udeautomation: Pflicht ab 2030 fĂŒr Anlagen ab 70 kW Leistung
- Heizungstechnik: Die 65-Prozent-Regel fĂ€llt, stattdessen kommt die âBio-Treppeâ â eine stufenweise Erhöhung klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029
- E-MobilitĂ€t: Jeder fĂŒnfte Stellplatz braucht bei Renovierungen kĂŒnftig einen Ladepunkt
- Solarpflicht: Ab 2028 mĂŒssen Sanierungen Photovoltaikanlagen umfassen
SelbststÀndige: DIHK will klare Regeln
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer schlĂ€gt einen Kriterienkatalog fĂŒr die Statusfeststellung vor. SelbststĂ€ndigkeit soll demnach vorliegen, wenn der Stundensatz ĂŒber 22,83 Euro liegt, eine Berufshaftpflicht besteht oder mehrere Auftraggeber bedient werden. Ziel: mehr Rechtssicherheit bei ScheinselbststĂ€ndigkeit.
Hitzeschutz: Ăsterreich macht Tempo
WĂ€hrend Deutschland noch debattiert, handelt der Nachbar. Der österreichische Ministerrat verabschiedete am 5. August ein Hitzeschutz-Paket. Es erleichtert die Genehmigung von Klimaanlagen und sieht NachrĂŒstungen an Schulen vor. Einen konkreten Gesetzesentwurf soll es im Herbst geben.
