Arbeitszeitreform: 8-Stunden-Tag könnte einer Wochenhöchstzeit weichen
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Über die Ausgestaltung des deutschen Arbeitszeitgesetzes und die Rolle der betrieblichen Mitbestimmung im Zuge der Digitalisierung wird intensiv verhandelt. Hintergrund sind Pläne der Bundesregierung sowie aktuelle Positionspapiere aus SPD-Arbeitsgemeinschaften, die klare Leitplanken für flexiblere Arbeitsmodelle und Beschäftigtenrechte einfordern.
Während Teile der Wirtschaft mehr Flexibilität anstreben, verweisen Arbeitnehmervertreter auf gesundheitliche Risiken und die Bedeutung starker Mitbestimmungsstrukturen.
Streitpunkte der geplanten Arbeitszeitreform
Die Koalition hatte eine Reform des Arbeitszeitrechts bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, Tarifparteien und unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsräten eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu ermöglichen.
Eine generelle Verlängerung der Wochenarbeitszeit sei dabei laut Regierung nicht das Ziel; bestehende Arbeitsschutzstandards sollen erhalten bleiben. Die konkreten Regelungen sowie eine maximale Tagesarbeitszeit sind jedoch weiterhin offen.
Derzeit gilt nach dem Arbeitszeitgesetz ein Grundsatz von maximal 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich bei einer Sechstagewoche, ergänzt um eine vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden. Ausnahmsweise sind 10 Stunden täglich zulässig, sofern ein entsprechender Zeitausgleich erfolgt.
Die Reform ist bislang nicht beschlossen, wobei der sogenannte Tarifvorbehalt einen zentralen Streitpunkt darstellt. Sowohl die Union als auch Arbeitgeberverbände hatten diesen Vorbehalt zuvor kritisiert.
Dennoch sollen die Koalitionsgespräche dazu in dieser Woche fortgeführt werden. Zudem sieht der Regierungsansatz vor, die elektronische Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit grundsätzlich zur Pflicht zu machen, flankiert von Übergangsfristen von bis zu 5 Jahren.
Angesichts der geplanten Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung müssen Unternehmen jetzt handeln, um rechtskonform zu bleiben. Dieser kostenlose Ratgeber bietet eine fertige Mustervorlage und zeigt, wie Sie die Arbeitszeiterfassung ohne teure Software rechtssicher umsetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
SPD-Arbeitsgemeinschaften pochen auf Schutzrechte
Widerstand gegen eine zu weitgehende Flexibilisierung formiert sich innerhalb der SPD. Die SPD-Frauen, die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA), die Jusos sowie die AG 60plus haben ein siebenseitiges Positionspapier vorgelegt.
Darin knüpfen sie eine Abkehr von der täglichen Höchstarbeitszeit strikt an das Vorliegen eines Tarifvertrags. Ohne einen solchen Tarifvorbehalt solle die SPD einem Gesetz nicht zustimmen. Branchen mit gehäufter Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung müssten von solchen Öffnungen vollständig ausgenommen werden.
Darüber hinaus fordern die Arbeitsgemeinschaften eine lückenlose elektronische Zeiterfassung, eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40 Stunden sowie gesetzliche Mindestzuschläge ab der ersten Überstunde oberhalb der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Auch müsse die Arbeitszeit stets einvernehmlich festgelegt werden.
Aus der betrieblichen Praxis zeigen sich gemischte Stimmen zu den Vorhaben: Während einzelne Beschäftigte eine Ausweitung zeitlicher Spielräume begrüßen, warnen andere vor gesundheitlichen Gefahren. Eine Projektleiterin berichtete von Burn-out-Erfahrungen nahe dem 40. Lebensjahr, während ein Anwalt einer Großkanzlei auf unbezahlte Mehrarbeit und manipulierte Stundenaufzeichnungen bei Mandanten hinwies.
Mitbestimmung als Faktor bei der Transformation
Parallel zur Debatte um Arbeitszeiten rückt die Verankerung der Mitbestimmung in den Fokus. Nach Auswertungen des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (IMU) der Hans-Böckler-Stiftung wird mindestens 3,18 Millionen Beschäftigten in rund 500 deutschen Großunternehmen eine paritätische Mitbestimmung vorenthalten. Das entspricht einem Zuwachs von rund 700.000 Betroffenen gegenüber dem Jahr 2022. Im Jahr 2025 verfügten lediglich knapp 57 % der erfassten Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat – verglichen mit rund 60 % im Jahr 2022 und gut 67 % im Jahr 2019. Konkret wiesen 665 von 1.168 relevanten Unternehmen ohne Tendenzschutz entsprechende Gremien auf.
Wer sich mit der betrieblichen Mitbestimmung befasst, sollte seine gesetzlichen Instrumente genau kennen, um die Interessen der Belegschaft wirksam zu vertreten. Erfahren Sie in diesem gratis E-Book, wie Sie das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG als wirksames Verhandlungsinstrument nutzen. Gratis E-Book: Mitbestimmungsrechte erfolgreich durchsetzen
Von 503 erfassten Unternehmen ohne Parität nutzten am 5. Oktober 2026 den Angaben zufolge 285 Firmen mit rund 2,1 Millionen Beschäftigten legale Konstruktionen, während 218 Unternehmen mit etwa 1,1 Millionen Beschäftigten das Gesetz rechtswidrig missachteten. Kritik gibt es zudem an Plänen der EU-Kommission für eine europäische Unternehmensform („EU Inc.“), welche die Umgehung von Mitbestimmungsrechten weiter begünstigen könnte.
Gleichzeitig verweisen durch die Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studien auf die wirtschaftliche Relevanz der Arbeitnehmervertretung: Eine Untersuchung europäischer Großkonzerne beziehungsweise von gut 500 börsennotierten Unternehmen für den Zeitraum von 2010 bis 2020 ergab, dass mitbestimmte Betriebe bei der digitalen Transformation statistisch signifikant erfolgreicher abschneiden.
Auf einer entsprechenden Skala erreichten sie einen Indexwert von 0,13, während Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung bei ?0,05 lagen. Dieser Unterschied entspricht etwa einem Drittel der gesamten Index-Streuung.
