Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Koalition lÀsst Zeitplan offen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Diskussion ĂŒber die EinfĂŒhrung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sorgt in der Bundespolitik und im Gesundheitswesen fĂŒr anhaltende Kontroversen. Im Rahmen umfassenderer ReformplĂ€ne hatten sich Union und SPD bei Beratungen in Neuhardenberg und MĂŒnster auf eine entsprechende Regelung verstĂ€ndigt.
Der seit Anfang Juli 2026 verfolgte Plan sieht vor, dass BeschĂ€ftigte bereits am ersten Fehltag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen mĂŒssen, wĂ€hrend zugleich die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll. Bislang existieren diese Vereinbarungen jedoch lediglich auf politischer Ebene, parlamentarische BeschlĂŒsse stehen weiterhin aus.
Politische Reibungen und offener Zeitplan
Innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD traten bei diesem Thema deutliche Differenzen zutage. Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) stellte die Neuregelung Ende August 2026 öffentlich infrage und ordnete die Zustimmung ihrer Partei als ZugestĂ€ndnis ein, um von der Union geforderte Karenztage sowie KĂŒrzungen bei der Lohnfortzahlung abzuwenden.
Zudem Ă€uĂerte Bas die Sorge, dass der Zwang zum sofortigen Arztbesuch bei leichten Infekten dazu fĂŒhren könnte, dass Mediziner vorsorglich Krankschreibungen fĂŒr eine ganze Woche ausstellen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch verteidigte Bas im Format Berlin direkt gegen Kritik aus den Reihen der Union und verwies darauf, dass komplexe Vorhaben in den kommenden Wochen vorangebracht wĂŒrden.
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Aus der Union kamen Mahnungen zur Vertragstreue. Der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte interne Beratungen ein, sollten Anpassungen an bereits beschlossenen MaĂnahmen erforderlich werden.
Die Bundesregierung stellte ihrerseits klar, dass die Vereinbarung zur Attestpflicht weiterhin GĂŒltigkeit besitze, wenngleich arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifliche Abweichungen möglich blieben.
Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieĂ es bereits im August, dass noch kein Zeitplan fĂŒr die Umsetzung existiere. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist durch die Koalition bislang weder bestĂ€tigt noch angekĂŒndigt worden.
Warnungen der Ărzteschaft und strukturelle Rahmenbedingungen
Auf deutlichen Widerstand stöĂt das Vorhaben bei Medizinern. Ărztekammer-PrĂ€sident Klaus Reinhardt warnte vor den praktischen Konsequenzen einer solchen Pflicht. Nach seiner EinschĂ€tzung drohen ĂŒberfĂŒllte Wartezimmer, ein erheblicher Zuwachs an bĂŒrokratischem Aufwand sowie ein enormer Zeitverlust fĂŒr die Praxen.
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Hintergrund der Debatte ist das Bestreben, den Krankenstand zu senken, der im Jahr 2025 bei durchschnittlich rund 19 Tagen pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer lag. Im Meldeverfahren hatte es bereits 2022 eine strukturelle Neuerung gegeben, als von der papiergebundenen Bescheinigung auf die elektronische ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung umgestellt wurde.
UnabhĂ€ngig von gesetzlichen Fristen stellt sich fĂŒr Arbeitnehmende im Krankheitsfall oft die Frage nach der tatsĂ€chlichen ArbeitsfĂ€higkeit. Utz Niklas Walter, Leiter des Instituts fĂŒr Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG), empfiehlt hierbei drei Kriterien zur Orientierung: das Risiko einer Ansteckung von Kollegen, eine erhöhte Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Aufgabenerledigung sowie die Gefahr, eine Erkrankung durch verfrĂŒhtes Arbeiten zu verschleppen. Ob diese Eigenverantwortung kĂŒnftig durch strengere Nachweispflichten ersetzt wird, bleibt bis zu einer gesetzlichen KlĂ€rung offen.
