Attestpflicht, Tag

Attestpflicht ab Tag 1: Bundesregierung schafft Telefonkrankschreibung ab

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 16:43 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundesregierung beschließt Attestpflicht ab erstem Krankheitstag. Unternehmen müssen sich auf verschärfte Nachweispflichten und neue BEM-Vorgaben einstellen.

Attestpflicht ab Tag 1: Neue Regeln für Unternehmen
Mitarbeiter nehmen an einem betrieblichen Gesundheitsprogramm teil, das Prävention und Wohlbefinden fördert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Angesichts steigender Anforderungen an Mitarbeiterbindung und Prävention investieren Firmen verstärkt in maßgeschneiderte Programme. KI-gestütztes Ergonomie-Coaching und psychologische Ersthelfer gewinnen an Bedeutung. Gleichzeitig bereitet sich die Wirtschaft auf weitreichende gesetzliche Änderungen vor.

Attestpflicht ab dem ersten Tag kommt

Anfang Juli verständigte sich die Bundesregierung auf die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die geplante Neuregelung sieht zudem die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vor. In der Wirtschaft stießen die Pläne auf geteiltes Echo. Während Unternehmen wie Airbus oder der Dienstleister Everllence die Maßnahme begrüßten, äußerten Vertreter der Ärzteschaft und Teile der Industrie Kritik. Unternehmen sollen weiterhin die Möglichkeit behalten, individuell von der strikten Nachweispflicht abzuweichen.

Flankiert wird die Entwicklung durch das am 10. Juli beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Rahmen der GKV-Reform. Ab 2027 soll demnach eine Teilkrankschreibung möglich sein. Arbeitnehmer könnten dann in Abstufungen von 25, 50 oder 75 Prozent als arbeitsunfähig eingestuft werden. In den ersten sechs Wochen erfolgt eine volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach greift anteiliges Krankengeld. Die Option steht gesetzlich Versicherten bei Erkrankungen von mehr als vier Wochen offen. Arbeitgeber können innerhalb von sieben Tagen widersprechen.

BEM-Urteil schärft Arbeitgeberpflichten

Auch die Rechtsprechung verschärft die Anforderungen an den Arbeitgeberschutz. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai unterstreicht die Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Demnach ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber bei erneuter Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres kein neues BEM-Verfahren angeboten hat. Das gilt auch, wenn frühere Einladungen vom Arbeitnehmer abgelehnt wurden. Zudem reicht der bloße Scan eines Einwurf-Einschreibens nicht als Beleg für den Zugang der Einladung aus.

Prävention zahlt sich aus: Zwei Erfolgsbeispiele

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Das Linzer Softwareunternehmen MIC zeigt, dass sich langfristige Investitionen in die Mitarbeitergesundheit messbar auszahlen. Mit dem Programm „fit2mic“ aus dem Jahr 2013 senkte das Unternehmen die Krankenstandstage auf 25 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Das Programm umfasst rund 40 Einzelmaßnahmen – von psychologischer Beratung bis zu Fitnessangeboten. Die Fluktuationsrate liegt mit 6,6 Prozent deutlich unter den in der IT-Branche üblichen 15 bis 20 Prozent.

Für innovative Ansätze wurde am 9. Juli die Landeshauptstadt Düsseldorf mit einem Gesundheitspreis ausgezeichnet. Die Verwaltung setzt für ihre rund 12.000 Beschäftigten auf KI-gestützte Ergonomie-Coaches, Virtual-Reality-Angebote und ein Netzwerk von 300 Ersthelfern für psychische Gesundheit.

Modulare Angebote und datengestützte Vorsorge

Der Markt für Gesundheitsdienstleistungen reagiert mit zunehmender Spezialisierung. Anbieter wie Fraktal Workout starteten Mitte Juli neue Formate: Unternehmen können 30-minütige Sitzungen zu Bewegungsmangel, Schlafstörungen oder Frauengesundheit buchen. Solche modularen Angebote helfen oft, Anforderungen für Zertifizierungen als gesunder Arbeitgeber zu erfüllen.

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Parallel gewinnt die datengestützte Gesundheitsvorsorge an Bedeutung. Analysen aus Vorsorgeuntersuchungen und Stresschecks sollen frühzeitig Anzeichen für drohende Langzeiterkrankungen identifizieren. Das ist auch ökonomisch relevant: Allein durch besseres Schlafmanagement sind erhebliche Produktivitätssteigerungen möglich.

Präventionsexperten empfehlen zudem niederschwellige Ansätze. Bereits kurze, strukturierte Pausen von einer Minute, mehrmals täglich durchgeführt, können die Wahrnehmung für körperliche Belastungssignale schärfen und die langfristige Arbeitsfähigkeit sichern.

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