Attestpflicht, Arbeitsministerin

Attestpflicht: Arbeitsministerin Bas stellt Kompromiss mit Union infrage

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsministerin Bas kritisiert 95 Ausnahmen und mögliche Fehlanreize, wĂ€hrend Union und Ärzteschaft ĂŒber die Krankmeldereform streiten.

BĂ€rbel Bas stellt Attestpflicht ab dem ersten Tag infrage
Leerer, minimalistischer Wartebereich in einer Arztpraxis mit hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Debatte um eine VerschĂ€rfung der Meldepflichten im Krankheitsfall hat Ende August eine neue Dynamik erhalten. Bundesarbeitsministerin BĂ€rbel Bas (SPD) Ă€ußerte am 29. August 2026 deutliche Vorbehalte gegenĂŒber der geplanten EinfĂŒhrung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Damit stellt sie die zuvor mit der Union erzielte Einigung ĂŒber dieses zentrale Vorhaben infrage und fordert die Koalitionspartner auf, den Plan in seiner jetzigen Form zu ĂŒberdenken.

Kritik an Ausnahmeregelungen und befĂŒrchtete Fehlanreize

Im Zentrum der Kritik der Ministerin stehen die geplanten 95 Ausnahmen von der neuen Regelung. Bas verwies darauf, dass beispielsweise tarifgebundene Unternehmen von der Pflicht ausgenommen werden sollen. Wenn eine gesetzliche Pflicht eingefĂŒhrt werde, in die man anschließend fast hundert Ausnahmen schreibe, mĂŒsse man die Notwendigkeit des gesamten Vorhabens kritisch hinterfragen, erlĂ€uterte die SPD-Politikerin am 29. August 2026.

Zudem betonte die Ministerin, dass die SPD dem Vorhaben ursprĂŒnglich nur unter erheblichem politischem Druck zugestimmt habe. Es bestehe die Sorge, dass eine Attestpflicht ab dem ersten Tag kontraproduktive Auswirkungen haben könnte. Statt kurzer Erholungsphasen bei kleineren Infekten könnten betroffene Arbeitnehmer durch den notwendigen Arztbesuch zu lĂ€ngeren Krankschreibungen kommen.

Bas legte der Union daher nahe, auf die VerschĂ€rfung zu verzichten. Die Ministerin wies zudem darauf hin, dass die Attestpflicht Teil eines breiteren Reformpakets sei, das auch eine Termingarantie beim Arzt sowie Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge umfasse.

Widerstand aus der Union und Warnungen der Ärzteschaft

Innerhalb der Union stießen die Äußerungen der Arbeitsministerin auf UnverstĂ€ndnis. Marc Biadacz, Sozialexperte der Union, beharrte am 29. August 2026 auf dem in MĂŒnster ausgehandelten Kompromiss. Er verwies auf die Geschlossenheit des Gesamtpakets, das die Fraktionsspitzen beider Lager auf einer Klausurtagung beschlossen hatten.

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Das Ziel bleibt laut Planungen, die Reformen bis zum Ende des laufenden Jahres umzusetzen. Kritik kam auch vom Chef des CDU-ArbeitnehmerflĂŒgels, Dennis Radtke, der die andauernde Diskussion innerhalb der Regierung am 29. August 2026 als wenig zielfĂŒhrende Unruhe bezeichnete.

Fachliche Bedenken gegen die Attestpflicht kommen zudem von medizinischen Standesvertretern. BundesÀrztekammer-PrÀsident Klaus Reinhardt forderte bereits am 28. August 2026 die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung. Diese halte Patienten mit harmlosen Infekten aus den Praxen fern, wobei ihr Anteil am gesamten Krankenstand mit 1,2 Prozent gering sei.

Reinhardt betonte, dass der Krankenstand primĂ€r vom Betriebsklima abhĂ€nge und nicht von der Form der Attestierung. Die KassenĂ€rztliche Bundesvereinigung (KBV) stĂŒtzt diese Skepsis mit konkreten Zahlen und rechnet bei einer flĂ€chendeckenden Attestpflicht ab dem ersten Tag mit rund 30 Millionen zusĂ€tzlichen Arztkontakten pro Jahr.

Wirtschaftliche Belastungen und Stimmung in der Bevölkerung

Hintergrund der politischen Initiative ist der starke Anstieg der Krankheitskosten fĂŒr Arbeitgeber. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen im Jahr 2025 die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro fĂŒr die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Vorjahr 2024 belief sich dieser Betrag auf 81,2 Milliarden Euro.

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Das IW fĂŒhrt den Anstieg auf höhere Löhne, eine gestiegene BeschĂ€ftigungszahl und einen generell höheren Krankenstand zurĂŒck. Seit 2022 trage zudem die elektronische Erfassung der Daten zu einem statistischen Anstieg bei. Das Institut beurteilt die Wirksamkeit einer Attestpflicht jedoch zurĂŒckhaltend.

Eine aktuelle Umfrage der Organisation VdK, die Ende Juli 2026 durch YouGov durchgefĂŒhrt wurde, zeigt ein differenziertes Bild der Arbeitnehmerseite. Demnach wĂŒrden 60 Prozent der 2.341 Befragten ihr Verhalten bei einer Attestpflicht nicht Ă€ndern.

WĂ€hrend 14 Prozent angaben, in einem solchen Fall eher krank zur Arbeit zu gehen, befĂŒrchteten 21 Prozent, dass sie bei einem erzwungenen Arztbesuch lĂ€nger krankgeschrieben wĂŒrden. Eine deutliche Mehrheit von 73 Prozent gab an, sich grundsĂ€tzlich nur bei tatsĂ€chlicher Krankheit arbeitsunfĂ€hig zu melden. 61 Prozent der Befragten lehnten die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ab.

Flankierend zur Bdidatte ĂŒber die Attestpflicht zeigte sich BĂ€rbel Bas am 29. August 2026 offen fĂŒr eine fĂŒnfjĂ€hrige Übergangsfrist bei der Rente mit 63. Mit Blick auf die anstehende Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 rechnet die Ministerin im Falle einer Niederlage ihrer Partei zudem mit neuen Personaldiskussionen.

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