Attestpflicht, Arbeitsministerin

Attestpflicht: Arbeitsministerin Bas stellt Kompromiss mit Union infrage

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 14:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsministerin Bas kritisiert 95 Ausnahmen und mögliche Fehlanreize, während Union und Ärzteschaft über die Krankmeldereform streiten.

Bärbel Bas stellt Attestpflicht ab dem ersten Tag infrage
Leerer, minimalistischer Wartebereich in einer Arztpraxis mit hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Debatte um eine Verschärfung der Meldepflichten im Krankheitsfall hat Ende August eine neue Dynamik erhalten. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) äußerte am 29. August 2026 deutliche Vorbehalte gegenüber der geplanten Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Damit stellt sie die zuvor mit der Union erzielte Einigung über dieses zentrale Vorhaben infrage und fordert die Koalitionspartner auf, den Plan in seiner jetzigen Form zu überdenken.

Kritik an Ausnahmeregelungen und befürchtete Fehlanreize

Im Zentrum der Kritik der Ministerin stehen die geplanten 95 Ausnahmen von der neuen Regelung. Bas verwies darauf, dass beispielsweise tarifgebundene Unternehmen von der Pflicht ausgenommen werden sollen. Wenn eine gesetzliche Pflicht eingeführt werde, in die man anschließend fast hundert Ausnahmen schreibe, müsse man die Notwendigkeit des gesamten Vorhabens kritisch hinterfragen, erläuterte die SPD-Politikerin am 29. August 2026.

Zudem betonte die Ministerin, dass die SPD dem Vorhaben ursprünglich nur unter erheblichem politischem Druck zugestimmt habe. Es bestehe die Sorge, dass eine Attestpflicht ab dem ersten Tag kontraproduktive Auswirkungen haben könnte. Statt kurzer Erholungsphasen bei kleineren Infekten könnten betroffene Arbeitnehmer durch den notwendigen Arztbesuch zu längeren Krankschreibungen kommen.

Bas legte der Union daher nahe, auf die Verschärfung zu verzichten. Die Ministerin wies zudem darauf hin, dass die Attestpflicht Teil eines breiteren Reformpakets sei, das auch eine Termingarantie beim Arzt sowie Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge umfasse.

Widerstand aus der Union und Warnungen der Ärzteschaft

Innerhalb der Union stießen die Äußerungen der Arbeitsministerin auf Unverständnis. Marc Biadacz, Sozialexperte der Union, beharrte am 29. August 2026 auf dem in Münster ausgehandelten Kompromiss. Er verwies auf die Geschlossenheit des Gesamtpakets, das die Fraktionsspitzen beider Lager auf einer Klausurtagung beschlossen hatten.

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Das Ziel bleibt laut Planungen, die Reformen bis zum Ende des laufenden Jahres umzusetzen. Kritik kam auch vom Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels, Dennis Radtke, der die andauernde Diskussion innerhalb der Regierung am 29. August 2026 als wenig zielführende Unruhe bezeichnete.

Fachliche Bedenken gegen die Attestpflicht kommen zudem von medizinischen Standesvertretern. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt forderte bereits am 28. August 2026 die Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung. Diese halte Patienten mit harmlosen Infekten aus den Praxen fern, wobei ihr Anteil am gesamten Krankenstand mit 1,2 Prozent gering sei.

Reinhardt betonte, dass der Krankenstand primär vom Betriebsklima abhänge und nicht von der Form der Attestierung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stützt diese Skepsis mit konkreten Zahlen und rechnet bei einer flächendeckenden Attestpflicht ab dem ersten Tag mit rund 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakten pro Jahr.

Wirtschaftliche Belastungen und Stimmung in der Bevölkerung

Hintergrund der politischen Initiative ist der starke Anstieg der Krankheitskosten für Arbeitgeber. Laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zahlten Unternehmen im Jahr 2025 die Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Vorjahr 2024 belief sich dieser Betrag auf 81,2 Milliarden Euro.

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Das IW führt den Anstieg auf höhere Löhne, eine gestiegene Beschäftigungszahl und einen generell höheren Krankenstand zurück. Seit 2022 trage zudem die elektronische Erfassung der Daten zu einem statistischen Anstieg bei. Das Institut beurteilt die Wirksamkeit einer Attestpflicht jedoch zurückhaltend.

Eine aktuelle Umfrage der Organisation VdK, die Ende Juli 2026 durch YouGov durchgeführt wurde, zeigt ein differenziertes Bild der Arbeitnehmerseite. Demnach würden 60 Prozent der 2.341 Befragten ihr Verhalten bei einer Attestpflicht nicht ändern.

Während 14 Prozent angaben, in einem solchen Fall eher krank zur Arbeit zu gehen, befürchteten 21 Prozent, dass sie bei einem erzwungenen Arztbesuch länger krankgeschrieben würden. Eine deutliche Mehrheit von 73 Prozent gab an, sich grundsätzlich nur bei tatsächlicher Krankheit arbeitsunfähig zu melden. 61 Prozent der Befragten lehnten die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung ab.

Flankierend zur Bdidatte über die Attestpflicht zeigte sich Bärbel Bas am 29. August 2026 offen für eine fünfjährige Übergangsfrist bei der Rente mit 63. Mit Blick auf die anstehende Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026 rechnet die Ministerin im Falle einer Niederlage ihrer Partei zudem mit neuen Personaldiskussionen.

Mehr zum Thema bei Handelsblatt: „Nach Kompromiss mit Union: Bas stellt Einigung auf Attestpflicht ab erstem Tag infrage“

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