Attestpflicht: Bundesregierung beschließt Nachweis ab Tag eins
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 12:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ein neues Reformpaket sieht eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vor.
Der Vorstoß kommt nicht aus heiterem Himmel. Aktuelle Daten des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigen enorme Unterschiede zwischen den Berufsgruppen.
Pflegekräfte und Fahrer besonders betroffen
Spitzenreiter bei den Fehltagen sind Beschäftigte in der Ver- und Entsorgung. Sie kommen auf durchschnittlich 38 Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr. In der industriellen Gießerei sind es 35,3 Tage, Bus- und Straßenbahnfahrer liegen bei 35 Tagen.
Auch der Pflegesektor leidet massiv. In der Altenpflege wurden 34,7 Fehltage registriert, in der Haus- und Familienpflege 34 Tage. Zum Vergleich: Der allgemeine Krankenstand lag 2025 laut Techniker Krankenkasse bei 18,6 Tagen.
Die wirtschaftlichen Folgen sind gewaltig. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bezifferte den Produktionsausfall 2024 auf rund 134 Milliarden Euro. Der Ausfall an Bruttowertschöpfung betrug etwa 227 Milliarden Euro.
Attestpflicht ab Tag eins
Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 ein Reformpaket mit mehreren Maßnahmen. Kernpunkt: die generelle AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag. Bisher müssen Arbeitnehmer erst ab dem vierten Kalendertag ein Attest vorlegen.
Allerdings können Arbeitgeber bereits nach aktueller Rechtslage individuelle Atteste ab Tag eins verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Möglichkeit bestätigt.
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Die telefonische Krankschreibung soll komplett wegfallen. Sie machte zuletzt nur 0,9 Prozent aller AU-Bescheinigungen aus. Zudem plant die Regierung schärfere Strafen bei falschen Krankschreibungen im Strafgesetzbuch.
Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Ärztevertreter warnen bereits vor einer massiven Mehrbelastung der Praxen. Sie rechnen mit bis zu 30 Millionen zusätzlichen Patientenbesuchen bundesweit.
Teilkrankschreibung ab 2027
Parallel zu den verschärften Nachweispflichten kommt ein neues Modell. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt ab 2027 die Teilkrankschreibung ein.
Wer länger als vier Wochen erkrankt ist, kann stufenweise zurückkehren. Möglich sind Arbeitsunfähigkeiten von 25, 50 oder 75 Prozent. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn, danach gibt es anteiliges Krankengeld.
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Arbeitgeber haben ein Widerspruchsrecht innerhalb von sieben Tagen. Experten betonen, dass die reine Krankenstandsquote wenig aussagekräftig sei. Betriebe sollten stärker auf Falldauer und Langzeitausfälle achten.
Beamte bleiben außen vor
Die verschärfte Attestpflicht gilt nur für Arbeitnehmer. Sie ist an das Entgeltfortzahlungsgesetz gekoppelt. Für Beamte gelten weiterhin gesonderte Regelungen.
Auf Bundesebene muss ein ärztliches Zeugnis nur auf Verlangen vorgelegt werden. In Bayern ist ein Nachweis erst ab dem vierten Tag der Dienstunfähigkeit nötig.
Die Zahlen zeigen deutliche Unterschiede: Bundesbeamte kamen 2023 auf durchschnittlich 20,9 Krankheitstage, bayerische Beamte auf nur 11,6 Tage. Beamtenbünde lehnen eine Übertragung der verschärften Regeln ab. Einzelne Landesministerien prüfen aber eine Angleichung.
Parallel dazu steigen die Zuzahlungen für Medikamente ab Juli 2026 auf mindestens 7,50 Euro. Die Erstattung für Homöopathie entfällt komplett.
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