Ausgleichsabgabe, Euro

Ausgleichsabgabe: 815 Euro monatlich für fehlende Behindertenstellen

28.05.2026 - 08:01:54 | boerse-global.de

Neuer Informationsdienst unterstützt Betriebsräte bei Inklusionsthemen. Höhere Ausgleichsabgabe und neue Fördermittel prägen den Arbeitsmarkt.

Ausgleichsabgabe: 815 Euro monatlich für fehlende Behindertenstellen - Foto: über boerse-global.de
Ausgleichsabgabe: 815 Euro monatlich für fehlende Behindertenstellen - Foto: über boerse-global.de

Ab sofort steht mit „Inklusion Aktiv“ ein praxisorientierter Informationsdienst für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen zur Verfügung. Die Plattform bietet rechtssichere Orientierung zu zentralen Inklusionsthemen – von Arbeitsplatzanpassungen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bis hin zu aktuellen Gerichtsurteilen. Der Start kommt zu einem Zeitpunkt, an dem der regulatorische und finanzielle Druck auf Arbeitgeber, Inklusionsstandards zu verbessern, stetig wächst.

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Höhere Ausgleichsabgabe seit März 2026

Seit dem 31. März 2026 zahlen Arbeitgeber in Deutschland deutlich höhere Sätze für die Ausgleichsabgabe, wenn sie die gesetzlichen Beschäftigungsquoten für schwerbehinderte Menschen nicht erfüllen. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent dieser Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzen.

Für das Berichtsjahr 2025 wurden die Strafzahlungen angepasst. Firmen, die eine Beschäftigungsquote von null Prozent melden, zahlen nun 815 Euro pro Monat für jeden unbesetzten Pflichtplatz. Liegt die Quote zwischen drei und fünf Prozent, beträgt die Abgabe 155 Euro monatlich. Die Einnahmen fließen in Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

Inklusion als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor

Daten, die im Mai 2026 von der Zero Project und der Österreichischen Post AG präsentiert wurden, unterstreichen die wirtschaftliche Notwendigkeit von Inklusion. In Österreich leben bis zu 1,9 Millionen Menschen mit einer Behinderung – doch nur 15 Prozent von ihnen sind derzeit erwerbstätig. Experten sehen in der Inklusion einen entscheidenden Treiber für Innovation und einen Schlüssel zur Sicherung von Fachkräften in einem zunehmend angespannten Arbeitsmarkt.

Die Österreichische Post AG gilt als Vorzeigebeispiel für gelungene Integration. Von 20.000 Beschäftigten haben rund 1.300 eine Behinderung – das Unternehmen übertrifft damit die gesetzliche Quote deutlich. Die Mitarbeiter sind in Logistik, Zustellung und in der Zentrale tätig. Dennoch: Rund 170.000 Menschen mit Behinderung suchen in Österreich Arbeit, stoßen aber weiterhin auf Hürden.

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Lokale Initiativen und strukturelle Verankerung

Auch auf kommunaler Ebene tut sich etwas. Am 27. Mai 2026 beteiligte sich die Stadt Laatzen erstmals am „DUOday“ und gab Menschen mit Behinderung Einblicke in städtische Abteilungen wie Grünflächenpflege und Stadtbibliothek. In der gesamten Region Hannover nahmen 21 Unternehmen und 150 Teilnehmer an der Aktion teil.

Im Sportbereich endete Anfang des Jahres das Modellprojekt „Steilpass – Football Jobs for All“ nach vier Jahren Laufzeit (2022–2026). Unterstützt von der DFL und Aktion Mensch, beteiligten sich Vereine wie der FC St. Pauli, der SC Freiburg und der VfL Wolfsburg. Ziel war es, Vielfalt und Inklusion strukturell im Profifußball zu verankern. Die Ergebnisse stehen online zur Verfügung.

Bereits am 22. Mai 2026 erhielt das Elektrohaus Bernhard Günther in Köln den „Integrationspreis Handwerk NRW“. Das Unternehmen wurde für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit internationaler Herkunft ausgezeichnet – elf der 30 Mitarbeiter haben einen Migrationshintergrund.

Neue gesetzliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitsbeziehungen verändern sich weiter. Bis zum 7. Juni 2026 müssen Unternehmen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) umsetzen. Kernpunkte: Ein Verbot, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen, die Pflicht zur Angabe von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen sowie erweiterte Auskunftsrechte für Beschäftigte. Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitern müssen regelmäßig über Lohnlücken berichten. Liegt die Differenz über fünf Prozent, ist eine umfassende Überprüfung nötig – und die Beweislast liegt dann beim Arbeitgeber.

Für bauliche Anpassungen gibt es frische Fördermittel. Seit dem 8. April 2026 ist das KfW-Programm 455-B für barrierefreie Umbauten mit einem Budget von 50 Millionen Euro wieder geöffnet. Die Förderung lässt sich mit Zuschüssen der Pflegekasse (bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme) und Steuerermäßigungen von bis zu 1.200 Euro jährlich kombinieren – Voraussetzung ist die Antragstellung vor Baubeginn.

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