Ausreisegebühr-Gerücht, Zwangsabgabe

Ausreisegebühr-Gerücht widerlegt: Keine Zwangsabgabe beim Wegzug

14.06.2026 - 10:33:24 | boerse-global.de

Das Bundesfinanzministerium dementiert Gerüchte über eine pauschale Ausreisegebühr für Auswanderer. Die Abmeldung bleibt kostenlos, doch Fristen sind zu beachten.

Ausreisegebühr widerlegt: Keine Zwangsabgabe beim Wegzug
Ausreisegebühr-Gerücht - Eine Person mit Koffer geht in einer modernen Flughafenabflughalle auf ein Gate zu, symbolisiert das Verlassen Deutschlands. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Doch das Bundesfinanzministerium hat die Gerüchte nun eindeutig widerlegt: Wer Deutschland dauerhaft verlässt, muss keine pauschale Ausreisegebühr zahlen.

Das Gerücht sprach von einer Abgabe zwischen 5.000 und 10.000 Euro. Ein Faktencheck der dpa entlarvte die Behauptung als Falschmeldung. Das Ministerium betonte, dass keine entsprechenden Pläne existieren. Die Kosten beim Wegzug beschränken sich weiterhin auf individuelle Ausgaben wie Visagebühren oder Umzugskosten.

Abmeldung ist kostenlos – aber Fristen beachten

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Die Abmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt ist grundsätzlich gebührenfrei. Wer die gesetzliche Frist dafür versäumt, riskiert allerdings ein Bußgeld. Nach Paragraph 54 des Bundesmeldegesetzes können bis zu 1.000 Euro fällig werden.

Steuerlich gibt es eine wichtige Ausnahme: Die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach Paragraph 6 des Außensteuergesetzes. Sie betrifft aber nicht alle Auswanderer. Erfasst werden nur Personen mit wesentlichen Anteilen an Kapitalgesellschaften. Die Regelung soll verhindern, dass stiller Wertzuwachs beim Wechsel ins Ausland unversteuert bleibt.

Internationale Vergleiche: Gebühren anderswo üblich

Während Deutschland auf eine pauschale Ausreisegebühr verzichtet, erheben andere Staaten durchaus Gebühren. In Liechtenstein etwa werden für die Barauszahlung von Pensionskassenguthaben bei endgültigem Wegzug 200 Schweizer Franken fällig. Voraussetzung: Im neuen Wohnsitzland besteht keine obligatorische Versicherungspflicht nach dem EWR-Abkommen.

Fliegen wird günstiger

Ab Juli 2026 sinkt die Ticketsteuer. Der Bundesrat hat der Senkung zugestimmt. Die Entlastung fällt gestaffelt nach Distanz aus:

  • Kurzstrecke: von 15,53 auf 13,03 Euro
  • Mittelstrecke: von 39,34 auf 33,01 Euro
  • Langstrecke: von 70,83 auf 59,43 Euro

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Ob die Airlines die Ersparnis angesichts gestiegener Kerosinpreise weitergeben, bleibt abzuwarten. Der Bund rechnet für 2026 mit Mindereinnahmen von rund 185 Millionen Euro.

Strengere Regeln im Asylsystem

Parallel zu den Steueränderungen traten am 12. Juni 2026 neue Regelungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in Kraft. Sie sehen beschleunigte Grenzverfahren und Rückführungsmechanismen vor. Die EU einigte sich zudem auf sogenannte „Return Hubs“ – Rückführungszentren in Drittstaaten. In Hessen zeigten sich bereits zuvor deutliche Anstiege bei Abschiebungen und freiwilligen Ausreisen.

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