Autobahn GmbH, Autobahnfinanzierung

Autobahn GmbH soll ab 2027 Kredite aufnehmen dürfen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:47 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett will der Autobahn GmbH ab 2027 eine begrenzte Kreditaufnahme ermöglichen. Ab 2028 soll sie zudem eigenständig über einen Anteil der Lkw-Mauteinnahmen verfügen können, um Sanierungen sowie Aus- und Neubau schneller zu finanzieren.

Mehr investieren und schneller bauen: das sind Ziele der Reform. - Bild: Stefan Puchner/dpa
Mehr investieren und schneller bauen: das sind Ziele der Reform. - Bild: Stefan Puchner/dpa

Das Bundeskabinett hat in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen, der der bundeseigenen Autobahn GmbH ab 2027 eine begrenzte Kreditaufnahme und ab 2028 den eigenständigen Zugriff auf einen Anteil der Lkw-Mauteinnahmen ermöglichen soll.

Mehr Spielraum für Bauprojekte

Die Gesellschaft soll dadurch Investitionen in Sanierung, Aus- und Neubau schneller und über mehrere Jahre hinweg planen können. Bisher wird sie aus dem Bundeshaushalt finanziert und hängt damit von der jeweiligen Kassenlage ab.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die neue Finanzierungsstruktur insbesondere die Erhaltung und Sanierung des bestehenden Netzes einschließlich der Brücken stärken. Auch geplante Aus- und Neubaumaßnahmen könnten früher umgesetzt werden.

Bund bleibt Eigentümer

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) bezeichnete die Reform als „Paradigmenwechsel“ bei der Autobahnfinanzierung. Sie schaffe Planungssicherheit und ermögliche zusätzliche Investitionen; der Grundsatz „alles, was baureif ist, wird gebaut“ könne dadurch umgesetzt werden.

Der Bund soll Eigentümer der Autobahn GmbH bleiben. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Gesellschaft soll ausgeschlossen bleiben. Die neue Struktur soll zugleich mehr Möglichkeiten für öffentlich-private Partnerschaften eröffnen.

Kritik von Grünen und Umweltverband

Michael Güntner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Autobahn GmbH, begrüßte die geplante Kreditfähigkeit. Brücken, Tunnel und Fahrbahnen würden über Jahre gebaut und instand gehalten und passten daher nicht in den Rhythmus eines einzelnen Haushaltsjahres.

Die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf. Die Haushälterin Paula Piechotta sprach davon, einen weiteren Schuldentopf zu eröffnen. Julia Balz vom Umweltverband Nabu bemängelte, einer Ausweitung der Autobahnfinanzierung stünden weniger parlamentarische Kontrolle und Kürzungen bei der Schiene gegenüber.

Langfristige Finanzierung statt Jahreshaushalt

Die Reform setzt an einem strukturellen Problem der Autobahn GmbH an: Große Bauwerke wie Brücken, Tunnel und Fahrbahnen werden über viele Jahre geplant, finanziert und umgesetzt, während der Bundeshaushalt jährlich neu festgelegt wird. Eine begrenzte Kreditfähigkeit kann deshalb helfen, Investitionen über Haushaltsjahre hinweg zu verstetigen und baureife Projekte früher zu beginnen.

Mit der geplanten Beteiligung an den Lkw-Mauteinnahmen würde zudem eine Einnahmequelle stärker an die Infrastruktur gekoppelt. Das schafft grundsätzlich mehr Planungssicherheit, beseitigt aber nicht automatisch den Investitionsstau. Entscheidend bleibt, wie hoch die verfügbaren Mittel tatsächlich sind, welchen Kreditrahmen der Bund zulässt und nach welchen Kriterien Sanierung, Aus- und Neubau priorisiert werden.

Kontrolle und Verkehrspolitik

Politisch verschiebt sich damit die Debatte von der jährlichen Mittelzuweisung hin zur langfristigen Steuerung eines großen Infrastrukturunternehmens. Die angekündigte Beteiligung Dritter bleibt ausgeschlossen; zugleich können öffentlich-private Partnerschaften an Bedeutung gewinnen. Für Verkehrsteilnehmer wäre ein erfolgreicher Vollzug vor allem dann spürbar, wenn marode Brücken schneller ersetzt, Engpässe beseitigt und Baustellen verlässlicher geplant werden.

Der Konflikt betrifft auch die Verteilung begrenzter Verkehrsmittel: Zusätzliche Autobahnmittel stehen neben dem Bedarf für Schienenwege und andere öffentliche Aufgaben. Der Gesetzentwurf muss daher im Bundestag nicht nur finanzrechtlich, sondern auch unter klima-, verkehrs- und haushaltspolitischen Gesichtspunkten bewertet werden.

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