BaFin-Betrugsmasche, GefÀlschte

BaFin-Betrugsmasche: GefĂ€lschte MietzuschĂŒsse sollen Daten und Geld abgreifen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
BetrĂŒger verlangen unter BaFin-Namen persönliche Daten und Vorauszahlungen; echte Behördenmails enden meist auf @bafin.de.
Moderne architektonische Fassade eines BehördengebÀudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, bei der Kriminelle den Namen der Behörde missbrauchen. Wie die Finanzaufsicht in einer Mitteilung vom 19.10.2026 bekannt gab, kursieren Angebote fĂŒr ein angebliches Vorhaben mit dem Titel „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“. Bei diesem vermeintlichen Programm handelt es sich nach Angaben der Behörde um eine reine FĂ€lschung.

Die Aufsichtsbehörde stellte klar, dass sie generell keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungsangebote oder ZuschĂŒsse fĂŒr den Wohnungsmarkt und den Mietzahlungsverkehr bereitstellt.

Kriminelle nutzen den frei erfundenen Programmnamen, um an sensible Informationen von BĂŒrgern zu gelangen. Konkret fordern die Akteure im Namen des gefĂ€lschten Förderprogramms persönliche Daten, Bankverbindungen sowie in einigen FĂ€llen auch finanzielle Vorauszahlungen ein.

Wachsamkeit bei betrĂŒgerischen E-Mails geboten

Gleichzeitig warnt die Behörde vor gefĂ€lschten E-Mails, die vorgeblich von der Finanzaufsicht stammen. In diesen betrĂŒgerischen Schreiben werden Privatpersonen sowie Unternehmen dazu aufgefordert, auf die Nachrichten zu reagieren, enthaltene Hyperlinks zu öffnen oder Dokumente zu unterschreiben.

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Die Finanzaufsicht stellt diesbezĂŒglich klar, dass sie Privatpersonen grundsĂ€tzlich nicht unaufgefordert auf elektronischem Weg kontaktiert. Zudem beauftrage die Behörde zu diesem Zweck keinerlei externe Dritte.

Merkmale echter behördlicher Nachrichten

Um echte behördliche Kommunikation von FĂ€lschungen zu unterscheiden, verweist die Aufsicht auf die Struktur ihrer KommunikationskanĂ€le. Demnach nutzt die Behörde ausschließlich elektronische Postadressen, die auf die Domain „@bafin.de“ enden.

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Als einzige Ausnahme von dieser Vorgabe nennt die Finanzaufsicht ihren offiziellen Newsletter, der ĂŒber die Adresse „BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de“ ĂŒbermittelt wird. Alle abweichenden Absenderadressen sollten daher Misstrauen wecken.

Verbrauchern wird geraten, bei entsprechenden Kontaktaufnahmen Ă€ußerst wachsam zu sein. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt dringend, verdĂ€chtige Aufforderungen zu ignorieren, keine sensiblen Angaben preiszugeben und keine Zahlungen zu leisten. Betroffene sollten sich nicht auf Interaktionen mit den Absendern einlassen und stattdessen den Vorfall bei der Polizei oder der zustĂ€ndigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.

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