BAG, Freistellungsklauseln

BAG kippt Freistellungsklauseln: Arbeitgeber brauchen jetzt Einzelnachweis

Veröffentlicht am: 29.07.2026 um 15:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Deutsche Gerichte erklären Kündigungen von Betriebsräten und pauschale Freistellungsklauseln für unwirksam. Auch krankheitsbedingte Kündigungen werden strenger geprüft.

Arbeitsgerichte stärken Beschäftigtenrechte in mehreren Urteilen
Ein Richterhammer auf Rechtsdokumenten in einem modernen Gerichtssaal. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Deutsche Arbeitsgerichte haben in aktuellen Verfahren die Rechte von Beschäftigten gegenüber einseitigen Arbeitgeberentscheidungen gestärkt. Die Urteile betreffen Kündigungen von Betriebsräten, pauschale Freistellungsklauseln und krankheitsbedingte Kündigungen.

Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden für unwirksam erklärt

Das Arbeitsgericht Offenbach verhandelte heute die fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden eines Offenbacher Hotels. Die Betriebs- und Service Hotel Offenbach Plaza GmbH hatte Maria Angelika El Mahjoub Ende Juni ohne Angabe von Gründen gekündigt.

Weil die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Zustimmung des Betriebsrats fehlte, bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam. Ein Kammertermin zur weiteren Klärung ist für Ende August angesetzt. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten spricht von einem „schwerwiegenden Eingriff in die Arbeitnehmervertretung“.

Saarbrücker Gericht bestätigt Kündigung bei Wahlmanipulation

Das Arbeitsgericht Saarbrücken bestätigte gestern die ordentliche Kündigung eines ehemaligen Mitarbeiters der Neunkircher Verkehrs GmbH (NVG). Dem Kläger wurden massive Verstöße im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen aus dem Jahr 2022 vorgeworfen.

Eine fristlose Kündigung scheiterte zwar an Formfehlern. Die ordentliche Kündigung erachteten die Richter jedoch als rechtmäßig. Zeugenaussagen über ein belastendes Arbeitsumfeld stuften sie trotz des zeitlichen Abstands als glaubhaft ein. Der Kläger hat bereits Berufung angekündigt.

BAG kippt pauschale Freistellungsklauseln

Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. März sorgt für eine Neubewertung gängiger Freistellungspraktiken. Die Richter erklärten eine weit verbreitete Formularvertragsklausel für unwirksam, die Arbeitgeber pauschal zur Freistellung nach einer Kündigung berechtigte.

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Solche Klauseln verletzen nach Auffassung des Gerichts das grundrechtlich geschützte Beschäftigungsinteresse der Arbeitnehmer. Eine Freistellung sei nur zulässig, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall überwiegende Interessen nachweisen kann – etwa Geheimschutz oder konkrete Gefährdungen des Betriebsablaufs. Der Fall wurde zur weiteren Aufklärung an das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zurückverwiesen.

Juristischer Erfolg sichert nicht automatisch den Arbeitsplatz

Dass eine gewonnene Kündigungsschutzklage nicht zwangsläufig den dauerhaften Erhalt des Arbeitsplatzes bedeutet, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen vom Anfang des Jahres. Ein Arbeitgeber hatte die Unwirksamkeit früherer Kündigungen eingeräumt und den Mitarbeiter zur Wiederaufnahme der Arbeit aufgefordert.

Weil der Arbeitnehmer dieser Aufforderung trotz Abmahnung nicht nachkam, erklärte das Gericht eine anschließende fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung für wirksam. Die Arbeitspflicht lebe bei einer ernsthaften Rückkehrforderung des Arbeitgebers wieder auf, betonten die Richter. Eine Revision ist beim BAG anhängig.

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Auch international gibt es klare Grenzen des Weisungsrechts: Ein Gericht in Florenz erklärte die Kündigung eines Bauarbeiters für unwirksam, der sich geweigert hatte, gegen Arbeitszeitregeln zu verstoßen.

Pandemie-Ausfälle mildern krankheitsbedingte Kündigungen

Das Landesarbeitsgericht Hannover befasste sich mit Kündigungen aufgrund hoher Fehlzeiten während der Pandemiejahre. Trotz Fehlzeiten von bis zu 95 Tagen pro Jahr hielten die Richter die Kündigung eines seit 2004 beschäftigten Mitarbeiters für unwirksam.

In der Interessenabwägung überwogen die lange Betriebszugehörigkeit, bestehende Unterhaltspflichten und die Tatsache, dass pandemiebedingte Ausfälle mildernd zu berücksichtigen seien.

Sozialpläne bei Stellenabbau werden wichtiger

Bei Restrukturierungen wie bei den Hüttenwerken Krupp Mannesmann (HKM) in Duisburg gewinnen Sozialpläne an Bedeutung. Nach der Übernahme durch die Salzgitter AG soll die Belegschaft bis Ende 2028 von 3.000 auf 1.000 Stellen schrumpfen.

Betroffenen werden Abfindungen mit einem Sozialplanfaktor von 1,05 sowie Transfergesellschaften angeboten. Diese decken 85 Prozent des Nettoentgelts und die vollständigen Rentenbeiträge ab.

Juristen weisen darauf hin, dass die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang einer Kündigung strikt einzuhalten ist. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen – oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung. Sonst drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.

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