BAG, Lohnpraxis

BAG kippt Lohnpraxis: Gehaltserhöhung darf nicht an Neuvortrag geknüpft sein

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 06:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht kippt Gehaltserhöhung an Vertragsänderung. Unternehmen müssen bis 2027 Personalakten digitalisieren.

BAG-Urteil: Lohnerhöhung nur mit neuem Vertrag ist illegal
Eine Hand, die mit einem digitalen Stift auf einem Tablet einen Arbeitsvertrag unterschreibt, symbolisiert die Digitalisierung von HR-Prozessen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Gleichzeitig zwingen gesetzliche Fristen Unternehmen zur Digitalisierung ihrer Personalakten. HR-Abteilungen müssen sich auf 2027 vorbereiten.

Die Digitalisierung der Personalarbeit wird immer stärker von Gerichtsurteilen und Regularien bestimmt. Dabei entsteht ein Spannungsfeld: Unternehmen wollen Prozesse vereinfachen, müssen aber Arbeitnehmerrechte wahren.

BAG: Keine Lohnerhöhung nur gegen neuen Vertrag

Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Arbeitgeber dürfen Gehaltsanpassungen nicht einfach an den Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags knüpfen. Ein Unternehmen hatte Lohnerhöhungen für 2022 und 2023 nur jenen Mitarbeitern angeboten, die neue Vertragsbedingungen akzeptierten.

Die Richter werteten das als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Eine Differenzierung zwischen Alt- und Neuverträgen allein zur Lohnanpassung ist unzulässig. Im konkreten Fall erhielt eine Klägerin Nachzahlung zugesprochen – ihr Festhalten am bestehenden Vertrag durfte nicht zur Gehaltsverweigerung führen.

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Digitale Entgeltakte wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber die elektronische Entgeltakte führen. Das schreibt § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) vor. Papier- oder Mischablagen in der Lohnbuchhaltung sind dann nicht mehr zulässig.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft die Einhaltung im Rahmen der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP). Unternehmen müssen ihre Archivierungssysteme bis zum Jahreswechsel 2026/2027 umstellen. Gefordert sind elektronische Lesbarkeit und Vollständigkeit.

Eudi-Wallet: Digitale Identität für HR

Ein zentraler Baustein für rechtssichere digitale Unterschriften ist die digitale Brieftasche der EU (Eudi-Wallet). Ab dem 2. Januar 2027 soll sie für alle Bürger verfügbar sein. Das staatliche System erlaubt es, Personalausweis oder Führerschein digital vorzuhalten.

Für HR-Abteilungen eröffnet das neue Möglichkeiten: Altersnachweise oder Qualifikationsbelege lassen sich rechtssicher und datensparsam übermitteln. Das vereinfacht Onboarding-Prozesse enorm. Ein Bug-Bounty-Programm zur Sicherung der Infrastruktur startet bereits im August dieses Jahres.

Befristungsrecht: Regierung plant Flexibilisierung

Parallel zu den digitalen Neuerungen will die Bundesregierung das Befristungsrecht lockern. Ein Koalitionsvorhaben sieht vor, die sachgrundlose Befristung bei Neueinstellungen bis Ende 2030 auf bis zu 48 Monate auszudehnen. Bis zu sechs Verlängerungen wären innerhalb dieses Zeitraums möglich.

Aktuell liegt die Grenze bei maximal zwei Jahren und drei Verlängerungen. Die Pläne stoßen auf heftige Kritik. Vertreter der Grünen und der Linken sowie Gewerkschaften wie Verdi und der DGB warnen vor zunehmender Prekarisierung und einer Schwächung der Arbeitnehmerrechte.

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KI in der Personalarbeit: Gerichte prüfen mit

Die Integration von Künstlicher Intelligenz in Personalprozesse beschäftigt zunehmend die Gerichte. In der Schweiz sind Kündigungen wegen Automatisierung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Urteile aus anderen Ländern, etwa aus China, betonen dagegen: Unternehmen müssen vor KI-bedingten Entlassungen Umschulungen oder Versetzungen prüfen.

In Deutschland evaluiert die Bundesdruckerei im Projekt „Möve“ den Einsatz von Large Language Models (LLMs) für Behörden. Geprüft werden Sicherheit, Transparenz und Wertekonformität. Aktuelle Tests zeigen: Modelle wie Gemma4 und GPT-4o liefern derzeit die besten Ergebnisse für die öffentliche Verwaltung. Experten raten Unternehmen bereits jetzt, bei KI-Systemen im Personalwesen streng auf Antidiskriminierungsrichtlinien zu achten – jüngste Rechtsstreitigkeiten in den USA um automatisierte Auswahlprozesse machen die Risiken deutlich.

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