BAG, Arbeitnehmerrechte

BAG stÀrkt Arbeitnehmerrechte: TeilzeitkrÀfte erhalten MehrarbeitszuschlÀge

19.06.2026 - 15:41:26 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht gewĂ€hrt TeilzeitbeschĂ€ftigten MehrarbeitszuschlĂ€ge und erweitert den KĂŒndigungsschutz fĂŒr Elternzeitler.

BAG stÀrkt Rechte von TeilzeitkrÀften und Elternzeitlern
BAG - Ein Gavel auf einem Holztisch, umgeben von GesetzbĂŒchern und Dokumenten, symbolisiert Arbeitsrecht und Gerichtsurteile. 19.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

TeilzeitkrĂ€fte erhalten kĂŒnftig MehrarbeitszuschlĂ€ge, Elternzeitler profitieren von einem erweiterten KĂŒndigungsschutz.

Anzeige

Ob Mehrarbeit oder ZuschlĂ€ge – viele ArbeitsvertrĂ€ge enthalten heute veraltete Klauseln, die im Ernstfall unwirksam sind und Bußgelder nach sich ziehen können. Dieser kostenlose Ratgeber liefert 19 rechtssichere Muster-Formulierungen auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Rechtssichere ArbeitsvertrĂ€ge jetzt erstellen

Gleichbehandlung bei Mehrarbeit

Schon im November 2025 stellte das BAG klar: Wer in Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf MehrarbeitszuschlĂ€ge – und zwar ab der ersten Stunde ĂŒber der individuellen Arbeitszeit. Bisher zahlten viele Arbeitgeber erst ZuschlĂ€ge, wenn die Vollzeit-Norm ĂŒberschritten wurde. Diese Praxis ist jetzt Geschichte.

Das Gericht stĂŒtzte sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Der Grundsatz: VergĂŒtung muss im VerhĂ€ltnis zur Arbeitszeit stehen. FĂŒr BetriebsrĂ€te bedeutet das konkrete Überwachungspflichten und Mitbestimmungsrechte bei VergĂŒtungsregeln.

KĂŒndigungsschutz fĂŒr Elternzeitler

Eine aktuelle Entscheidung vom 18. Juni 2026 sorgt fĂŒr Klarheit bei aufgeteilter Elternzeit. Der KĂŒndigungsschutz greift vor jedem einzelnen Abschnitt neu – selbst wenn alle Abschnitte in einem Schreiben beantragt wurden.

Der konkrete Fall: Einem Vater wurde im Oktober 2024 gekĂŒndigt, obwohl im November ein weiterer Elternzeit-Abschnitt begann. Die KĂŒndigung war unwirksam – die nötige Zustimmung der Landesbehörde fehlte. Das Gericht betonte: Der gesetzliche Schutzzweck verbietet eine Umgehung durch gesammelte AntrĂ€ge.

ReformplĂ€ne fĂŒrs Arbeitszeitgesetz

Parallel zu den Gerichtsentscheidungen sorgt ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums fĂŒr Diskussionen. Kernpunkt: die verpflichtende elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der tĂ€glichen Arbeitszeit. Ziel sind weniger unbezahlte Überstunden.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass tarifgebundene Betriebe kĂŒnftig von der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit abweichen und stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. FĂŒr nicht-tarifgebundene Unternehmen bleibt die tĂ€gliche Begrenzung bestehen.

Anzeige

Die verpflichtende Arbeitszeiterfassung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen, da veraltete Systeme bereits heute rechtliche Risiken bergen. Mit diesem kostenlosen E-Book und der enthaltenen Mustervorlage sichern Sie Ihren Betrieb in wenigen Minuten gesetzeskonform ab. Kostenlose Mustervorlage zur Zeiterfassung sichern

Kritik von WirtschaftsverbÀnden

Die PlĂ€ne stoßen auf Widerstand. Die Union kritisiert, dass der Entwurf nicht den Koalitionsvertrag einhalte – dort sei eine Flexibilisierung fĂŒr alle Betriebe vorgesehen, nicht nur fĂŒr tarifgebundene.

ArbeitgeberverbĂ€nde wie Gesamtmetall und der BVMW sprechen von einem „RĂŒckfall in alte Regulierungsmuster“. Die SPD verteidigt die Tarifbindung als notwendiges Instrument fĂŒr Arbeitnehmerrechte. Das Ministerium betont: Es handelt sich um eine interne Arbeitsfassung, die noch abgestimmt werden muss.

Weitere Klarstellungen vom BAG

Neben diesen Entscheidungen hat das Gericht in den letzten Jahren weitere Fragen geklÀrt:

Fahrzeiten im Außendienst gelten als vergĂŒtungspflichtige Arbeitszeit. Betriebsvereinbarungen, die Anfahrtszeiten unter 20 Minuten von der VergĂŒtung ausnehmen, sind unwirksam.

Pflichtpraktika – also solche, die als Zugangsvoraussetzung fĂŒr ein Studium vorgeschrieben sind – haben keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das entschied das BAG im Januar 2022.

Massenentlassungen: Fehler bei der Anzeige bei der Agentur fĂŒr Arbeit machen eine KĂŒndigung unwirksam. Die Reihenfolge von Betriebsratsanhörung, Anzeige und KĂŒndigung muss zwingend eingehalten werden – das stellte das Gericht im April 2026 klar.

de | wirtschaft | 69583022 |