BAG-Urteile, Fehler

BAG-Urteile: Fehler bei Massenentlassungsanzeige machen Kündigungen unwirksam

06.07.2026 - 04:18:51 | boerse-global.de

Bundesarbeitsgericht verschärft Anforderungen an Massenentlassungsanzeigen. Fehlerhafte Verfahren machen Kündigungen automatisch unwirksam.

BAG-Urteile: Neue Hürden für Kündigungen bei Massenentlassungen
BAG-Urteile - Ein Richterhammer liegt auf einem Stapel von Gesetzbüchern, umgeben von einer ernsten, professionellen Atmosphäre. 06.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Fehler bei der Anzeige führen zwingend zur Unwirksamkeit.

Strengere Vorgaben für Arbeitgeber

Der Zweite Senat des BAG bekräftigte am 19. März 2026: Eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige macht jede Kündigung unwirksam. Die Richter stützen sich dabei auf die europäische Massenentlassungsrichtlinie und folgen einem EuGH-Urteil vom Oktober 2025.

Nur wenige Wochen später legte der Sechste Senat nach. Mit Urteilen vom 1. April 2026 erklärte er Kündigungen in zwei Fällen für unwirksam. Ein Insolvenzverwalter hatte 25 Mitarbeitern gekündigt – ohne vorherige Anzeige. In einem zweiten Fall ging es um eine Fluggesellschaft mit 348 betroffenen Beschäftigten. Hier erfolgte die Anzeige bereits vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat.

Das Gericht stellte klar: Die Reihenfolge ist zwingend. Erst Konsultation, dann Anzeige, dann Kündigung. Ein Nachholen der Anzeige ist ausgeschlossen.

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Wenn Compliance-Verstöße teuer werden

Ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 15. Juni 2026 zeigt die Risiken für Arbeitnehmer. Ein Beschäftigter verlor seinen Anspruch auf eine Abfindung von 415.748 Euro – trotz unterschriebenem Aufhebungsvertrag.

Der Grund: Der Mitarbeiter hatte das interne Einkaufssystem seines Arbeitgebers für private Bestellungen missbraucht. Das Gericht sah darin eine Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB. Da der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis bereits beendet hatte, lief eine nachträgliche Kündigung ins Leere. Der finanzielle Ausgleich entfiel jedoch komplett.

Politik plant weitreichende Reformen

Die Bundesregierung bereitet mehrere Änderungen im Arbeitsrecht vor. Besonders brisant: die Verschärfung der Nachweispflicht bei Krankheit. Geplant ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Tag und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Arbeitsrechtler warnen jedoch: Bestehende Arbeitsverträge mit günstigeren Regelungen könnten durch das Günstigkeitsprinzip geschützt sein.

Weitere geplante Änderungen im Überblick:

  • Befristungen: Die sachgrundlose Befristung soll bis Ende 2030 auf 48 Monate verlängert werden können – bisher waren es zwei Jahre.
  • Hochverdiener: Ab 2027 soll der Kündigungsschutz für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen ab 177.450 Euro gelockert werden. Gegen Abfindung sollen sie leichter kündbar sein.
  • Reservistendienst: Die Bundeswehr soll Reservisten künftig ohne Zustimmung des Arbeitgebers für bis zu zwölf Wochen jährlich einziehen können. Ziel ist eine Reserve von 200.000 einsatzbereiten Kräften bis 2035. Arbeitgeber sollen acht Wochen vorab informiert werden.
  • Minijobs: Die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigungen soll von zwei auf fünf Prozent steigen.
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Die Maßnahmen sollen die Wirtschaft ankurbeln und die Verteidigungsfähigkeit stärken. Für Personalabteilungen bedeuten sie jedoch erheblichen Mehraufwand.

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