Bahn-Sanierungen: Rechnungshof fordert Nachsteuerung bei Milliardenprojekten
Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 15:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKontrolle der Bahn-Sanierungen
- Der Bundesrechnungshof kritisiert die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu den Korridorsanierungen als fehlerhaft und nicht belastbar.
- Die Bahn-Sparte DB InfraGO hält die zugesagte fünfjährige Baufreiheit wegen Folgearbeiten und Mängelbeseitigung bereits nicht ein.
- Das Verkehrsministerium soll Wirtschaftlichkeit und Erfolg jeder Korridorsanierung haushaltsrechtskonform nachweisen.
Bundesrechnungshof kritisiert Bahn-Sanierungen
Der Bundesrechnungshof wirft der Deutschen Bahn erhebliche Mängel bei der Sanierung hoch belasteter Strecken vor. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags fordert er ein konsequentes Nachsteuern bei den Korridorsanierungen.
Wirtschaftlichkeit bleibt ungeklärt
Die bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen seien fehlerhaft und nicht belastbar, heißt es in dem Bericht. Die Bahn-Sparte DB InfraGO halte ihre Versprechen weitgehend nicht ein; das Bundesverkehrsministerium habe die Feststellungen nicht entkräftet, sondern bestehende Defizite bei Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrolle bestätigt.
Weniger Strecken als bisher geplant
Mit Korridorsanierungen sollen stark belastete Bahnstrecken über Monate gesperrt und grundlegend erneuert werden. Nach Problemen bei den ersten Maßnahmen hatten Bahn und Bund vor zwei Wochen angekündigt, in den kommenden fünf Jahren deutlich weniger Strecken zu sanieren als ursprünglich geplant.
Außerdem soll der Zugverkehr nach Abschluss der Bauarbeiten künftig schrittweise wieder hochgefahren werden. Bislang war vorgesehen, dass alle Verkehrsträger zu einem bestimmten Datum gleichzeitig wieder fahren.
Rechnungshof verlangt belastbare Grundlage
Der Rechnungshof fordert, die Wirtschaftlichkeit jeder Korridorsanierung gesondert und haushaltsrechtskonform nachzuweisen. Für die Milliardeninvestitionen fehle eine tragfähige Entscheidungsgrundlage; dem Haushaltsausschuss fehlten wesentliche Informationen für seine Budget- und Kontrollverantwortung.
Bei den ersten abgeschlossenen Korridorsanierungen seien die Kosten teilweise erheblich gestiegen. Die von der Bahn zunächst zugesagte Baufreiheit von zehn Jahren sei auf fünf Jahre verkürzt worden, werde aber bereits wegen nachgelagerter Arbeiten und der Beseitigung von Mängeln nicht eingehalten.
Die Kritik des Bundesrechnungshofs trifft ein Sanierungsmodell, das für die Erneuerung stark belasteter Bahnstrecken zentrale Bedeutung hat. Bei Korridorsanierungen werden Strecken für längere Zeit vollständig oder weitgehend gesperrt, damit Gleise, Weichen, Oberleitungen, Bahnhöfe und Leit- und Sicherungstechnik gebündelt erneuert werden können.
Der Ansatz soll wiederkehrende Einzelbaustellen reduzieren und die Zuverlässigkeit des Netzes verbessern. Für Reisende bedeutet die Bündelung zunächst längere Einschränkungen, danach aber eine stabilere Infrastruktur. Steigende Kosten, nachgelagerte Arbeiten und Mängelbeseitigungen schwächen jedoch den Vorteil einer planbaren Komplettsperrung.
Finanzierung unter Beobachtung
Der Bericht verschärft damit die Anforderungen an Bund und Deutsche Bahn, vor jeder weiteren Maßnahme belastbare Kosten-Nutzen-Rechnungen und überprüfbare Ziele vorzulegen. Das ist besonders relevant, weil die Sanierungen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden und der Haushaltsausschuss seine Entscheidungen auf vollständige Informationen stützen muss.
Die angekündigte Verringerung des Sanierungsumfangs und die schrittweise Wiederaufnahme des Zugverkehrs zeigen, dass Bahn und Bund das Verfahren bereits anpassen. Für Fahrgäste bleibt entscheidend, ob diese Änderungen tatsächlich weniger Folgestörungen bringen. Für den Güterverkehr und die regionalen Wirtschaftsräume hängt davon ab, ob wichtige Korridore nach den Sperrungen zuverlässig und mit ausreichender Kapazität betrieben werden.
