Banken, EEG-Novelle

Banken warnen: EEG-Novelle gefährdet Windenergie-Finanzierung

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kreditinstitute sehen Windkraftprojekte durch EEG-Novelle und Netzpaket belastet und verlangen verlässliche Regeln für künftige Finanzierungen.

Banken warnen vor Folgen geplanter Energiegesetz-Reformen
Windkraftanlagen in einer weiten Landschaft bei Dämmerung Illustration mit AI erstellt.

Führende Kreditinstitute schlagen wegen der geplanten Neuregelungen in der Energiepolitik der Bundesregierung Alarm. In einem gemeinsamen Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sowie den Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnt der Finanzierungsbeirat des Bundesverbands Windenergie (BWE) vor gravierenden Folgen für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien.

Zu den Unterzeichnern der Initiative gehören unter anderem die Commerzbank, die Deutsche Kreditbank, die GLS Bank, die LBBW, die Hypovereinsbank sowie Vertreter der Sparkassen und Volksbanken. Die Institute sehen die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit künftiger Windenergieprojekte gefährdet.

Unkalkulierbare Kosten und strengere Auflagen

Hintergrund der Warnung sind die aktuellen Gesetzesentwürfe zur EEG-Novelle und zum sogenannten Netzpaket. Nach Einschätzung des BWE-Finanzierungsbeirats bringen diese regulatorischen Neuerungen unbezifferbare Kosten- und Erlösrisiken mit sich.

Für Projekte im Bereich der Windkraft an Land drohten in der Folge ein schlechterer Verschuldungsgrad, längere Finanzierungslaufzeiten, steigende Risikokosten sowie deutlich höhere Anforderungen an das einzubringende Eigenkapital. Zudem befürchten die Banken spürbar steigende Fremdkapitalkosten.

Ein wesentlicher Kritikpunkt richtet sich gegen die geplante Begrenzung der Wirkleistung, welche nach den Entwürfen auch bereits genehmigte Vorhaben betreffen würde.

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Der BWE moniert derartige rückwirkende Eingriffe und fordert klare Übergangsfristen, verbindlichen Vertrauensschutz sowie Obergrenzen für mögliche Kosten. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek betonte in diesem Zusammenhang, dass man für Investitionen in Deutschland zwingend auch deren Finanzierung absichern müsse.

Streitpunkte im Netzpaket und beim Bürgerwind

Besondere Bedenken wecken die Regelungen des Bundeswirtschaftsministeriums im Netzpaket. Demnach sollen neue Ökostromanlagen in kapazitätslimitierten Netzgebieten – definiert durch mehr als 3 Prozent jährlich nicht einspeisbaren Strom – nur noch dann errichtet werden dürfen, wenn auf gesetzliche Entschädigungen verzichtet wird.

Ergänzend steht zur Debatte, den Vorrang-Anschluss nach Paragraf 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Anlagen mit mehr als 135 Kilowatt Nennleistung aufzuheben und Baukostenzuschüsse einzuführen.

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Das Ministerium gab dazu bislang keine Stellungnahme ab. Eine Untersuchung von E-Bridge im Auftrag des Ministeriums ergab allerdings, dass im Jahr 2024 lediglich rund 6 Prozent der Umspannwerke für Windkraft und etwa 5 Prozent für Photovoltaik als kapazitätslimitiert galten.

Gleichzeitig verlangen der BWE, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) sowie das Bündnis Bürgerenergie verlässliche Leitplanken im parlamentarischen Verfahren zum EEG 2027. Allzu enge Vorschriften zur Eigentümerstruktur machten es Kreditgebern im Fall einer Insolvenz schwer, Projekte zu veräußern, was Finanzierungen faktisch blockiere.

Heidebroek und BBEn-Vorstand René Uphoff forderten entsprechende Nachbesserungen sowie ein eigenes Ausschreibungssegment nebst Übergangslösungen, um Bürgerprojekte und privates Kapital nicht zu gefährden.

Gesetzgebungsprozess vor dem Hintergrund von Netzkapazitätsgrenzen

Auch weitere Akteure der Energiewirtschaft mahnen Korrekturen an. BDEW-Geschäftsführerin Kerstin Andreae verlangt ein kontinuierliches Monitoring sowie Bestandsschutz für bestehende Projekte. Der Branchenverband BSW-Solar warnt vor Sperrzonen für Solarparks und hält fest, dass der aktuelle Gebotshöchstwert von 5,9 Cent je Kilowattstunde bei Umsetzung der Vorgaben auf 7,5 Cent angehoben werden müsste.

Dass der Reformdruck groß ist, belegen Daten der Bundesnetzagentur: Demnach nimmt der Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland pro Vorhaben acht bis zwölf Jahre in Anspruch, während sich Anschlussanfragen mit einem Volumen von mehr als 700 Gigawatt in den Warteschlangen stauen. Bis zum Jahr 2033 beläuft sich der Investitionsbedarf auf rund 110 Milliarden Euro. Für den 24. September 2026 ist im Bundestag die Erstlesung des Netzpakets angesetzt.

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