Barrierefreiheit: 84 Verfahren gegen Websites und Apps nach einem Jahr
24.06.2026 - 13:31:07 | boerse-global.de
Seit dem 28. Juni 2025 sind Websites und Apps zur Barrierefreiheit verpflichtet. Die zuständige Marktüberwachung hat seither 84 Verfahren eröffnet und 48 Hinweise geprüft. Das zeigen Daten des Sozialministeriums vom 24. Juni 2026.
Besonders betroffen: der Bankensektor mit 22 Verfahren. Weitere Schwerpunkte sind elektronische Kommunikation und andere Dienstleistungen. Aktuell sind noch 74 Verfahren anhängig, zehn wurden eingestellt.
Beratung vor Strafe
Verwaltungsstrafen wurden bislang keine verhängt. Die Behörden setzen zunächst auf Beratung, bevor sie sanktionieren. Die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs sieht dennoch großen Nachholbedarf – vor allem bei Bezahl- und Buchungsprozessen sowie der Screenreader-Kompatibilität.
Wie schlecht steht Österreich im internationalen Vergleich da? Eine Analyse des Anbieters Accessiway aus Mai und Juni 2026 zeigt: Mit durchschnittlich 3,9 Barrieren pro Website liegt Österreich hinter Deutschland (3,2) und Großbritannien (2,7). Häufige Probleme sind unzureichende Farbkontraste, Darstellungsfehler auf Smartphones und fehlende Schriftvergrößerung.
Hürden für Millionen
Rund 18,4 Prozent der Bevölkerung leben mit einer Behinderung. Für etwa vier Prozent mit Sehbehinderungen sind mangelnde Tastaturbedienbarkeit und fehlerhaftes Design oft unüberwindbare Hürden. Besonders kritisch bewerten Experten die sogenannten Reflow-Probleme – Inhalte, die sich nicht an die Bildschirmgröße anpassen.
Das Gesetz droht mit empfindlichen Strafen: Großunternehmen müssen mit bis zu 80.000 Euro rechnen, KMU mit bis zu 50.000 Euro, Kleinstunternehmen mit bis zu 25.000 Euro. Internationale Beispiele aus Norwegen oder Frankreich zeigen: Bei dauerhaften Verstößen sind auch tägliche Zwangsgelder oder hohe Schadensersatzzahlungen möglich.
KI als Chance und Risiko
Grundlage für die Bewertung ist die Norm EN 301 549 sowie die WCAG-Richtlinien im Level AA. Experten weisen darauf hin: Künstliche Intelligenz kann Barrierefreiheit unterstützen – ohne menschliche Prüfung entstehen aber oft neue Barrieren.
Während neue Normen die digitale Barrierefreiheit regeln, stellt auch der EU AI Act Unternehmen vor komplexe Compliance-Herausforderungen beim Einsatz von Algorithmen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet Ihrer Rechts- und IT-Abteilung den nötigen Überblick über alle neuen Risikoklassen und Fristen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Während Österreich die Umsetzung vorantreibt, steht in Deutschland eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zur Diskussion. Ein Kabinettsentwurf will private Unternehmen stärker zu angemessenen Vorkehrungen verpflichten. Kritik kommt von Aktivisten: Bauliche Veränderungen bleiben ausgenommen, sofern sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Für öffentliche Gebäude des Bundes gelten Übergangsfristen bis 2045.
Verbände kritisieren fehlende Sanktionsmöglichkeiten und weitreichende Ausnahmen für die Privatwirtschaft. Wirtschaftsvertreter fordern dagegen Augenmaß – die jährliche Belastung wird auf rund 1,35 Millionen Euro geschätzt.
