BAuA-Handbuch: Neue Regeln für Gefährdungsbeurteilung mit Biostoffen
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 16:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ein neues Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen vorgelegt. Die Publikation konkretisiert die Anforderungen für den Umgang mit Mikroorganismen und Zellkulturen. Da für diese Stoffe keine verbindlichen Grenzwerte existieren, rückt die methodische Bewertung von Infektionsrisiken in den Fokus.
Was sind biologische Arbeitsstoffe?
Die BAuA definiert biologische Arbeitsstoffe nach der Biostoffverordnung (BioStoffV). Dazu zählen Bakterien, Viren, Zellkulturen, Endoparasiten sowie TSE-Agenzien. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument, um gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Als technische Grundlage dient die TRBA 400.
Vier Risikogruppen für Biostoffe
Die Einstufung erfolgt in vier Risikogruppen (RG1 bis RG4). Während Stoffe der Gruppe 1 ein geringes Risiko darstellen, umfasst Gruppe 3 Erreger wie SARS-CoV-2. In die höchste Kategorie fallen hochgefährliche Erreger wie das Ebolavirus.
Das Handbuch erläutert Verfahren zur Identifikation und Messung: molekularbiologische Methoden, Mikroskopie sowie die Kultivierung zur Bestimmung koloniebildender Einheiten. Eine generelle Messverpflichtung für Betriebe besteht nicht. Die Beurteilung muss auf einer detaillierten Analyse der Arbeitsabläufe und Übertragungswege basieren.
Arbeitsschutz hat auch wirtschaftliche Folgen
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Die BAuA verweist auf statistische Daten: 2018 wurden rund 708 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage verzeichnet. Die Zahl der Arbeitsunfälle lag bei über 949.000, 541 endeten tödlich. Der Produktionsausfall wurde auf rund 85 Milliarden Euro geschätzt.
Seit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 müssen Arbeitgeber Gefährdungen systematisch ermitteln. Seit 2013 ist auch die Berücksichtigung psychischer Belastungen gesetzlich verankert. Die am 29. Juli überarbeitete DGUV-Regel für die Luftfahrzeug-Instandhaltung benennt Zeitdruck und Wettbewerb als relevante Faktoren.
Hitzeschutz und weitere Risiken
Neben biologischen Agenzien rücken andere Umwelteinflüsse in den Fokus. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius werden zusätzliche Maßnahmen empfohlen, ab 30 Grad besteht Handlungspflicht. Für Beschäftigte im Freien sieht die Arbeitsmedizinische Regel 13.3 eine Angebotsvorsorge vor.
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Auch Legionellen in wasserführenden Systemen erfordern regelmäßige Kontrollen. Bei Temperaturen zwischen 25 und 45 Grad Celsius droht Wachstum. Gemäß Trinkwasserverordnung besteht für vermietete Wohngebäude alle drei Jahre eine Prüfpflicht.
Das neue Handbuch ergänzt eine Reihe von Veröffentlichungen, die auch psychische Faktoren und grundlegende Prozessschritte behandeln. Die Behörde stellt damit aktuelles Fachwissen für alle Wirtschaftszweige bereit.
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