Beamtenbesoldung: Kiel hebt GehÀlter gestaffelt bis 4 Prozent an
02.06.2026 - 18:12:53 | boerse-global.deDas Landeskabinett in Kiel hat am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die GehĂ€lter der Landesbeamten in den kommenden Jahren deutlich anheben soll. Finanzministerin Silke Schneider legte einen gestaffelten Erhöhungsplan fĂŒr den Zeitraum 2025 bis 2027 vor â mit dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Besoldung sicherzustellen.
Gestaffelte Anhebungen und Familienleistungen
Der Entwurf sieht fĂŒr das Jahr 2025 eine Steigerung von 3,2 Prozent fĂŒr die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 vor. Die Mindesterhöhung betrĂ€gt dabei 125 Euro. FĂŒr die höheren Gruppen ab A16 sind Anhebungen von bis zu fĂŒnf Prozent geplant. Im Jahr 2026 folgt eine generelle Erhöhung um 4,0 Prozent fĂŒr alle Gruppen, 2027 dann weitere 3,8 Prozent.
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Auch die Familienzulagen werden aufgestockt: Sie steigen 2026 um 15 bis 25 Prozent, ein Jahr spÀter um weitere 12 bis 22 Prozent. AnwÀrter erhalten eine Gesamterhöhung von 150 Euro in drei Schritten: 60 Euro ab April 2026, weitere 60 Euro ab MÀrz 2027 und 30 Euro ab Januar 2028. Die ersten ausgezahlten BetrÀge sollen nach derzeitigem Stand mit den NovembergehÀltern 2026 bei den Beamten ankommen.
Finanzielle Dimension und Reformen im Beihilfesystem
Die Besoldungsoffensive hat ihren Preis: FĂŒr die Jahre 2025 und 2026 rechnet das Land mit Mehrkosten von 463 Millionen Euro, fĂŒr 2027 mit weiteren 179 Millionen Euro. Ab 2028 belaufen sich die dauerhaften jĂ€hrlichen Zusatzkosten auf rund 500 Millionen Euro.
DarĂŒber hinaus beschloss das Kabinett Ănderungen im Beihilfesystem. Die bisherige Bagatellgrenze von 100 Euro fĂŒr die Einreichung von Belegen entfĂ€llt. Zudem wird die Einkommensgrenze fĂŒr den beihilfeberechtigten Ehegatten auf 22.000 Euro angehoben â ein Schritt, der zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ministerin Schneider betonte, die MaĂnahmen dienten sowohl der AttraktivitĂ€t des Landes als Arbeitgeber als auch der ErfĂŒllung verfassungsrechtlicher Vorgaben.
Weitere BundeslÀnder ziehen nach
Die Entscheidung in Schleswig-Holstein reiht sich in eine bundesweite Entwicklung ein. Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten. Am selben Tag wie Kiel legte auch ThĂŒringen einen Gesetzentwurf vor: Dort sollen die BezĂŒge um 4,8 Prozent steigen. Die Kosten von 415 Millionen Euro fĂŒr 2026 und 2027 will das Land zu 343 Millionen Euro aus RĂŒcklagen finanzieren. ThĂŒringen plant zudem, die Altersgrenze fĂŒr den vorzeitigen Ruhestand von 62 auf 63 Jahre anzuheben und die unbefristete Teilzeit auf 25 Prozent der Belegschaft zu begrenzen â Ausnahmen gelten fĂŒr Polizei, Justiz und Feuerwehr.
Niedersachsen schlug einen anderen Weg ein: Der Landtag beschloss bereits am 3. MĂ€rz 2026 Einmalzahlungen fĂŒr das Jahr 2025. Beamte der Gruppen A5 bis A8 erhalten 800 Euro, ab Gruppe A9 sind es 500 Euro, AnwĂ€rter 250 Euro. Vertreter der niedersĂ€chsischen SPD erklĂ€rten, das Land prĂŒfe derzeit die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und bereite die Ăbertragung der jĂŒngsten Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung vor.
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BundesplĂ€ne sorgen fĂŒr Diskussionen
Auf Bundesebene hat Innenminister Dobrindt eine Reform der Besoldungsstruktur vorgeschlagen. Kernpunkt: Die erste Erfahrungsstufe entfĂ€llt, was faktisch einer Anhebung der EinstiegsgehĂ€lter entspricht. Die Kosten werden auf rund 700 Millionen Euro fĂŒr Nachzahlungen im Jahr 2025 und 3,4 Milliarden Euro fĂŒr 2026 geschĂ€tzt.
Besonders umstritten ist ein weiterer Punkt: Das bisherige âAlleinverdienerprinzipâ soll durch ein Modell ersetzt werden, das ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. WĂ€hrend die Bundesregierung dies als notwendige Modernisierung sieht, Ă€uĂerte der Deutsche Beamtenbund verfassungsrechtliche Bedenken gegen Teile der geplanten Neuregelung.
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