Beamtenrecht, BVerwG

Beamtenrecht: BVerwG erlaubt WhatsApp-Chats in Disziplinarverfahren

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 19:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das BVerwG bestätigt private Chat-Inhalte als Beweismittel, verlangt bei Disziplinarstrafen aber eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.

BVerwG erlaubt WhatsApp-Chats als Beweise gegen Beamte
Ein leerer, minimalistischer Gerichtssaal mit hölzernen Sitzbänken und Richtertisch in ruhiger, natürlicher Beleuchtung. Illustration mit AI erstellt.

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) klargestellt, dass private digitale Kommunikation für die Bewertung der Verfassungstreue von Staatsdienern herangezogen werden darf.

Wie aus einem Bericht vom 10. September 2026 hervorgeht, bestätigte das Gericht in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2026 (Az. 2 C 12.25), dass Inhalte aus WhatsApp-Chatgruppen im Rahmen von Disziplinarverfahren gegen Beamte als Beweismittel zulässig sind. Damit wird die Reichweite der beamtenrechtlichen Treuepflicht gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf den Bereich privater Messengerdienste ausgeweitet.

Hintergrund des Disziplinarverfahrens gegen Bremer Feuerwehrmann

Dem Verfahren liegt ein Sachverhalt zugrunde, der mehrere Jahre zurückreicht. Ein Hauptbrandmeister hatte in der Zeit von 2013 bis 2015 in einer WhatsApp-Gruppe, die aus Mitgliedern seiner Wacheinheit bestand, rassistische und rechtsextreme Memes geteilt. Diese digitalen Inhalte wurden später zum Gegenstand eines Disziplinarverfahrens, da sie Zweifel an der erforderlichen Verfassungstreue des Beamten aufkommen ließen.

Die Veröffentlichung solcher Inhalte innerhalb einer berufsspezifischen Gruppe wurde von den Dienstherren als gravierender Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Kernpflichten gewertet. Da Beamte in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen, wird von ihnen erwartet, dass sie sich auch in ihrer Kommunikation – selbst wenn diese in einem vermeintlich geschützten digitalen Raum stattfindet – zur Verfassungsordnung bekennen.

Rechtliche Bewertung durch die Vorinstanzen

In den vorangegangenen Instanzen wurde das Verhalten des Brandmeisters konsequent sanktioniert. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sahen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Beamtenverhältnisses als gegeben an. Demnach hatten die Gerichte den Beamten aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung und der Art der geteilten Inhalte aus dem Dienst entfernt.

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Die Vorinstanzen argumentierten damit, dass die Verbreitung von rechtsextremem Bildmaterial mit den Grundwerten des öffentlichen Dienstes unvereinbar sei. Die Entfernung aus dem Dienst gilt im deutschen Disziplinarrecht als die schärfste Maßnahme, da sie zum Verlust des Beamtenstatus sowie der damit verbundenen Besoldungs- und Pensionsansprüche führt.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht hob die Entscheidung der Bremer Vorinstanzen nun jedoch auf. In seinem Urteil verwies das BVerwG die Sache zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht zurück. Zwar bestätigten die Leipziger Richter die grundsätzliche Verwertbarkeit der privaten Chats für die Prüfung der Verfassungstreuepflicht, mahnten jedoch eine differenzierte Betrachtung der Sanktionen an.

Das Gericht stellte heraus, dass im Disziplinarrecht eine genaue Abgrenzung zwischen den verschiedenen Dienstpflichten vorgenommen werden müsse. So sei zu prüfen, ob es sich im konkreten Einzelfall tatsächlich um eine Verletzung der politischen Treuepflicht handelt, die eine Dienstentfernung rechtfertigt, oder lediglich um einen Verstoß gegen die allgemeine Wohlverhaltenspflicht.

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Nach Auffassung des BVerwG wäre bei einem bloßen Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht eine weniger drastische Maßnahme zu prüfen. In solchen Fällen könnte statt einer vollständigen Entfernung aus dem Dienst auch eine Zurückstufung des Beamten als angemessene Disziplinarmaßnahme in Betracht kommen.

Das OVG Bremen muss den Fall nun unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Nuancen neu bewerten und entscheiden, ob die Schwere der Verstöße im privaten Chat tatsächlich die Höchstmaßnahme der Entlassung trägt.

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