Befristungsreform, Arbeitgeber

Befristungsreform: Arbeitgeber können bis zu 48 Monate ohne Grund einsetzen

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 14:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate. Gewerkschaften und Kirchen ĂŒben scharfe Kritik an den PlĂ€nen.

Arbeitsrecht: Koalition verdoppelt Befristungsdauer auf vier Jahre
Nahaufnahme von HĂ€nden, die einen Stift ĂŒber Dokumenten halten, symbolisiert Vertragsverhandlungen und gesetzliche Änderungen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Neue Mitarbeiter können kĂŒnftig bis zu vier Jahre ohne festen Grund beschĂ€ftigt werden.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bereits am 2. Juli darauf, die Höchstdauer solcher VertrĂ€ge fĂŒr Neueinstellungen bis Ende 2030 von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln. Parallel dazu steigt die Zahl der möglichen VerlĂ€ngerungen von drei auf sechs. Arbeitnehmervertreter und kirchliche Organisationen reagieren mit scharfer Kritik.

Was genau Àndert sich?

Die Neuregelung erlaubt es Arbeitgebern, BeschÀftigte bis zu 48 Monate ohne Sachgrund zu befristen. Möglich wÀre das etwa durch sechs aufeinanderfolgende VertrÀge mit je acht Monaten Laufzeit. Auch das bisherige VorbeschÀftigungsverbot soll gelockert oder ganz aufgehoben werden.

Das Reformpaket bringt zudem eine Digitalisierung im Arbeitsrecht: Ab Januar 2027 entfĂ€llt das Schriftformerfordernis fĂŒr befristete VertrĂ€ge.

Parallel brachte das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur sogenannten Job-to-Job-Erprobung auf den Weg. BeschĂ€ftigte können dann bis zu vier Wochen – in AusnahmefĂ€llen sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten, ohne ihr bestehendes VerhĂ€ltnis zu kĂŒndigen. Arbeitsministerin BĂ€rbel Bas will damit den FachkrĂ€ftewechsel zwischen Branchen beschleunigen.

„Eine lange Phase der Unsicherheit“

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der bayerischen evangelischen Landeskirche warnte bereits am Dienstag vor den Folgen. Die Ausweitung auf vier Jahre und sechs VerlĂ€ngerungen schaffe eine lange Phase der Unsicherheit fĂŒr BeschĂ€ftigte. Auch Verdi-Chef Frank Werneke und DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi lehnen die PlĂ€ne ab.

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Eine heute veröffentlichte YouGov-Umfrage untermauert die Vorbehalte: 54 Prozent der Befragten lehnen die Reform ab, nur 26 Prozent befĂŒrworten sie. Kritiker befĂŒrchten eine weitere Prekarisierung des Arbeitsmarktes.

Wie relevant ist das Problem?

Daten des Instituts fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen die Dimension: 2025 war jede vierte Neueinstellung befristet – bei unter 25-JĂ€hrigen sogar 37 Prozent. Die Hans-Böckler-Stiftung bezifferte den Anteil zuletzt auf knapp 38 Prozent.

Experten sehen zwar mehr FlexibilitĂ€t fĂŒr Unternehmen, warnen aber vor der VerdrĂ€ngung sozialversicherungspflichtiger DauerarbeitsplĂ€tze. Bei Minijobs ist zudem geplant, die Verdienstgrenze auf voraussichtlich 633 Euro anzuheben, wĂ€hrend der Pauschalsteuersatz fĂŒr Arbeitgeber von zwei auf fĂŒnf Prozent steigt.

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Weitere Einschnitte im Arbeitsrecht

Die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die wichtigsten Punkte:

Krankschreibungen: Die Vorlage einer ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung wird ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Die telefonische Krankschreibung entfĂ€llt. MedizinerverbĂ€nde warnen vor einer Überlastung der Praxen durch bis zu 30 Millionen zusĂ€tzliche Besuche pro Jahr.

Mindestlohn: Nach der Erhöhung auf 13,90 Euro im Januar 2026 folgt zum Jahresbeginn 2027 eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro.

Zeitarbeit: Die Lohnuntergrenzen steigen stufenweise – von 14,96 Euro (Juli 2026) ĂŒber 15,33 Euro (September 2026) auf 15,87 Euro im April 2027.

Rechtsschutz: Die Frist fĂŒr Diskriminierungsklagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlĂ€ngert sich von zwei auf vier Monate.

Topverdiener: FĂŒr BeschĂ€ftigte mit einem Jahreseinkommen ĂŒber 177.450 Euro entfĂ€llt der KĂŒndigungsschutz – ersetzt durch eine Abfindungsregelung.

WĂ€hrend ArbeitgeberverbĂ€nde die Signale fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t begrĂŒĂŸen, bewerten Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt oder der HausĂ€rzteverband Teile der Reform als rein symbolpolitisch oder organisatorisch katastrophal. Das Gesetzgebungsverfahren zur Job-to-Job-Erprobung soll bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.

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