Belgien, Steuerreform

Belgien plant Steuerreform: Non-Profit-Sektor soll 25% Körperschaftsteuer zahlen

Veröffentlicht am: 15.09.2026 um 03:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine interne Note erwägt 25 Prozent Körperschaftsteuer für Non-Profits. Die Regierung hat noch keine der zwei Varianten beschlossen.

Belgien prüft Körperschaftsteuer für Non-Profit-Organisationen
Moderne Fassade eines belgischen Regierungsgebäudes in neutralem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Im belgischen Föderalen Finanzministerium liegt ein weitreichender Reformvorschlag vor, der Organisationen des nicht-kommerziellen Sektors künftig der regulären Körperschaftsteuer unterwerfen könnte.

Das Papier wurde Finanzminister Jan Jambon vorgelegt, wie Medien am 14.09.2026 berichteten. Die interne Ausarbeitung des Ministeriums SPF Finances umfasst 28 Seiten und sieht vor, den Steuersatz von 25 Prozent künftig auch auf Einrichtungen anzuwenden, die bislang von weitgehenden Steuerbefreiungen profitiert haben.

Zu den potenziell betroffenen Einrichtungen zählen neben den Krankenkassen auch Gewerkschaften, Sportvereine, Stiftungen sowie Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Hohe Gewinne im Versicherungsgeschäft als Auslöser

Den Anstoß für die Überlegungen gaben beträchtliche Erträge im Gesundheitssektor. Laut der Note erzielten die belgischen Krankenkassen seit 2020 zusammen 1,45 Milliarden Euro Gewinn mit Hospitalisierungsversicherungen, ohne darauf Steuern abführen zu müssen.

Das Papier skizziert zwei wesentliche Handlungsoptionen für den Gesetzgeber. Die erste Option sieht eine grundsätzliche Besteuerung aller Vereinigungen und Stiftungen vor, flankiert von spezifischen Ausnahmen wie einer jährlichen Umsatzschwelle von 25.000 Euro.

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Das belgische Finanzministerium prüft, den Non-Profit-Sektor künftig der Körperschaftsteuer von 25 Prozent zu unterwerfen — betroffen wären neben Krankenkassen auch Stiftungen, Sportvereine und Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht. Eine interne 28-Seiten-Note skizziert zwei Varianten: eine grundsätzliche Besteuerung mit Ausnahmen wie einer Umsatzschwelle von 25.000 Euro oder eine Beschränkung auf kommerziell erzielte Einkünfte. Gebilligt ist bislang keine davon. Unser kostenloser Report ordnet die Rechtslage ein und zeigt, wie Vorstände ihre Organisation auf beide Szenarien vorbereiten. Kostenlosen Steuerreport für Non-Profits anfordern

Der zweite Ansatz beschränkt die Steuerpflicht hingegen ausschließlich auf jene Einkünfte, die über kommerzielle Aktivitäten erwirtschaftet werden. Gebilligt hat die Föderale Regierung bislang keine der beiden Varianten. Aus den Reihen der Politik bezifferte Van Quickenborne von der Partei Anders das finanzielle Potenzial der Maßnahme für die Staatskasse auf Hunderte Millionen Euro pro Jahr.

Suche nach Mitteln für das Budget

Die Pläne stehen im Kontext einer umfassenden Haushaltskonsolidierung. Die belgische Regierung sucht derzeit nach Wegen, um ein Finanzierungsloch von 10 Milliarden Euro zu schließen. Der Vorstoß zur weitgehenden steuerlichen Einstufung des Non-Profit-Sektors als Unternehmen fügt sich in diese Verhandlungen ein.

Neben der Reform für den gemeinnützigen Bereich stehen weitere finanzpolitische Maßnahmen zur Debatte. Auf dem Tisch liegen unter anderem Anpassungen der Mehrwertsteuer, bei denen entweder der Höchstsatz von 21 auf 22 Prozent angehoben oder die ermäßigten Sätze von 6 und 12 Prozent durch einen einheitlichen Satz von 9 Prozent ersetzt werden könnten.

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Die belgische Regierung sucht nach Wegen, ein Finanzierungsloch von 10 Milliarden Euro zu schließen — und der Non-Profit-Sektor steht dabei ausdrücklich zur Debatte. Aus der Politik wird das Potenzial der Maßnahme auf Hunderte Millionen Euro jährlich beziffert. Für Stiftungen und Vereinigungen bedeutet das: Wer seine Einnahmestruktur heute nicht kennt, kann die Belastung später kaum steuern. Unser Report liefert eine Betroffenheits-Checkliste und eine Szenario-Rechnung für die diskutierten Varianten. Betroffenheits-Checkliste jetzt anfordern

Diskutiert werden zudem eine Begrenzung der Wachstumsnorm im Gesundheitswesen sowie höhere Zuzahlungen bei Konsultationen des Hausarztes. Aus den Reihen von Les Engagés und Vooruit liegt zudem ein Vorschlag für eine Abgabe in Höhe von 0,3 Prozent auf Finanzvermögen vor.

Parallel dazu wird eine Entlastung bei den Lohnkosten von mehr als 4 Milliarden Euro verhandelt. Ob und in welcher Form die Pläne des Finanzministeriums für den gemeinnützigen Sektor realisiert werden, bleibt Gegenstand der laufenden Haushaltsgespräche.

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