Berlin: 16 Milliarden Euro für Vergesellschaftung – die Finanzierung bleibt offen
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 17:26 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Berlin wird angesichts einer sich vergrößernden Haushaltslücke intensiv darüber gestritten, wie die von Rot-Grün-Rot geplante Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen finanziert werden soll. Für das Vorhaben ist eine Entschädigungssumme von 16 Milliarden Euro vorgesehen, deren Gegenfinanzierung vor dem Hintergrund wachsender Etatlücken zunehmend in der öffentlichen Kritik steht.
Nach den Plänen des Bündnisses betrifft die Vergesellschaftung Wohnungsunternehmen mit jeweils mehr als 10.000 Einheiten in der Hauptstadt, was eine Gesamtzahl von etwa 160.000 Wohnungen umfasst. Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro gedeckelt und über Kredite abgewickelt werden.
Daraus ergeben sich zusätzliche Zinsverpflichtungen: Bei einem Zinssatz von vier Prozent läge die Zinslast bei 640 Millionen Euro pro Jahr, bei einem Zinssatz von fünf Prozent stiege sie auf 800 Millionen Euro jährlich.
Eine deutlich abweichende Schätzung legte der Berliner Rechnungshof vor, der die Entschädigungskosten auf bis zu 40 Milliarden Euro beziffert. Die AfD-Fraktionschefin Brinker warnte vor diesem Hintergrund davor, dass die Nettokaltmiete auf mindestens 10 Euro pro Quadratmeter steigen müsste.
Wachsende Etatlücken und Konsolidierungspläne
Die Diskussion fällt in eine Phase spürbaren Spardrucks im Landeshaushalt. Der Berliner Senat beziffert die Haushaltslücke für das Jahr 2028 auf rund 4,1 Milliarden Euro; in den Folgejahren beläuft sich das Defizit auf jeweils etwa 5 Milliarden Euro.
Gleichzeitig steigt die reguläre Zinslast des Landes von 1,35 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2028. Bis zum Jahr 2031 plant Rot-Grün-Rot eine Konsolidierung, bei der jährlich mindestens 400 Millionen Euro zusätzlich über Steuern und Gebühren eingenommen werden sollen. Dieser Betrag entspricht rund acht Prozent der jährlichen 5-Milliarden-Lücke.
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Innerhalb des Parteienbündnisses liegen dazu unterschiedliche Berechnungen und Vorschläge vor. Die Berliner Grünen setzen auf eine Anhebung der Grunderwerbsteuer von 6 auf 6,5 Prozent, was laut der Partei rund 87 Millionen Euro pro Jahr einbringen soll, sowie auf eine Verpackungssteuer mit einem veranschlagten Aufkommen von 50 Millionen Euro jährlich.
Die Berliner SPD kalkuliert die Verpackungssteuer hingegen mit etwa 40 Millionen Euro pro Jahr und plant zudem ein Paket höherer Parkgebühren, das über 250 Millionen Euro erbringen soll. Die Berliner Linke will parallel dazu Entlastungen durchsetzen und das Sozialticket von derzeit 27,50 Euro im Monat wieder auf 9 Euro monatlich absenken.
Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren
Das Finanzierungsmodell für die Vergesellschaftung soll nach Planungen von Linken, Grünen und SPD im Jahr 2027 vorliegen und seine Wirkung ein Jahr nach der Gesetzesverkündung entfalten.
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Der Gesetzentwurf auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes soll dem Abgeordnetenhaus Mitte 2028 vorgelegt werden und frühestens 2029 in Kraft treten, flankiert von einer vorherigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Ergänzend sieht das Programm einen Mietendeckel mit maximal zwei Prozent jährlicher Steigerung für landeseigene Wohnungen sowie ein Neubauziel von 100.000 Baugenehmigungen bis 2031 vor.
Die Parteigremien müssen dem Gesamtvorhaben noch formal zustimmen. Bei der SPD stimmte der Landesvorstand mit 26 zu 3 Stimmen für die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen, bei den Grünen votierten die Parteigremien mit zwei Gegenstimmen dafür.
Die Berliner Linke entscheidet am 31. Oktober über die Koalitionsverhandlungen. Wie die Investitionsbank Berlin ermittelte, lag der Median der Berliner Angebotsmieten im Jahr 2025 bei 15,78 Euro pro Quadratmeter. Dies entsprach einem Zuwachs von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem Anstieg von 75,3 Prozent im Vergleich zum Jahr 2016.
