Polizeigesetz, Grüne

Berliner Polizeigesetz: Grüne und Linke klagen gegen Staatstrojaner

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 01:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Grüne und Linke haben Berlins Polizeigesetz vor Gericht angefochten. Die umstrittenen Überwachungsinstrumente bleiben bis zum Urteil zunächst nutzbar.

Berlin: Grüne und Linke klagen gegen neue Polizeibefugnisse
Ein leerer Gerichtssaal mit einer hölzernen Richterbank und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben am 28. August 2026 einen Normenkontrollantrag gegen das Berliner Polizeigesetz eingereicht. Die Klage vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof richtet sich gegen weitreichende Überwachungsbefugnisse, die nach Ansicht der Kläger gegen Grundrechte und Datenschutzvorgaben verstoßen. Während das Gesetz vorerst in Kraft bleibt, wird eine Entscheidung erst in ein bis zwei Jahren erwartet.

Am 28. August 2026 haben die Oppositionsparteien Grüne und Linke ihre angekündigte juristische Prüfung des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) formal eingeleitet. Der 155-seitige Normenkontrollantrag wurde beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Die Kläger werfen der Berliner Regierungskoalition vor, fachliche Warnungen im Gesetzgebungsprozess ignoriert zu haben. Ein Eilantrag wurde nicht gestellt, womit die neuen Befugnisse der Polizei bis zu einem endgültigen Urteil weiterhin anwendbar sind.

Kritik an technologischen Überwachungsmaßnahmen

Im Zentrum der Klage stehen fünf spezifische Befugnisse, die durch die Reform des ASOG eingeführt wurden. Die Antragsteller kritisieren insbesondere den Einsatz von Spähsoftware, sogenannten Staatstrojanern, sowie die Implementierung einer KI-gestützten Videoüberwachung. Zudem richtet sich der Widerstand gegen den biometrischen Massenabgleich von Daten und das Training von Künstlicher Intelligenz mit polizeilichen Datenbeständen.

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Ein weiterer Streitpunkt ist die automatisierte Datenanalyse. Die Kläger argumentieren, dass diese Instrumente tiefgreifend in die Privatsphäre der Bürger eingreifen und die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsrechte verletzen.

Branchenbeobachter und Datenschutzexperten weisen darauf hin, dass die rechtliche Klärung dieser Punkte richtungsweisend für die Nutzung moderner Überwachungstechnologien durch Sicherheitsbehörden sein wird. Mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wird in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren gerechnet.

Bundesweite Debatte um neue Sicherheitsbefugnisse

Die Klage in Berlin erfolgt vor dem Hintergrund einer bundesweiten Verschärfung von Sicherheitsgesetzen, die zunehmend auf technologische Aufrüstung setzen. So veröffentlichte die Bundesregierung am 27. August 2026 den Entwurf für ein KI-Migrationsverwaltungsgesetz (KIMVG).

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Dieser Entwurf sieht unter anderem das Training von KI-Systemen, ein Verfahrensmonitoring sowie den Abgleich von Internetdaten vor. Kritiker monieren hierbei unbestimmte Befugnisse und potenzielle Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die europäische KI-Verordnung.

Auch auf Ebene der Bundesländer werden ähnliche Vorhaben diskutiert. In Niedersachsen plant die rot-grüne Koalition eine Reform des Polizeigesetzes, die hochinvasive Maßnahmen wie Videoüberwachung mit Verhaltenskontrolle und biometrische Internetsuchen umfassen soll. Gegen diese Pläne hat sich bereits das Bündnis „NoNPOG2“ formiert, während der zuständige Datenschutzbeauftragte das Vorhaben kritisch beurteilt.

Rechtliche Bewertung und parlamentarische Anhörungen

In Thüringen fand am 27. August 2026 eine Anhörung zum dortigen Polizeiaufgabengesetz statt. Während die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unbestimmte Rechtsbegriffe kritisierte und klare Eingriffsschwellen sowie Richtervorbehalte forderte, bewertete der Sicherheitsrechtler Löffelmann den Entwurf als verfassungsrechtlich unbedenklich. Er sprach von einer moderaten Erweiterung der Befugnisse. In Thüringen formiert sich jedoch ebenfalls zivilgesellschaftlicher Widerstand durch die Kampagne „ThürPAG stoppen“.

Die Entwicklung in Berlin steht somit exemplarisch für eine juristische Auseinandersetzung, die den Spagat zwischen staatlichem Sicherheitsinteresse und digitalem Grundrechtsschutz neu definieren könnte.

Parallel dazu plant die Bundesregierung eine Reform des Nachrichtendienstrechts, die Geheimdiensten operative Befugnisse wie Onlinedurchsuchungen und verlängerte Speicherfristen einräumen soll – Metadaten sollen künftig zwölf Monate, Inhalte sechs Monate gespeichert werden dürfen. Diese Vorhaben stoßen bei Journalistenverbänden, Ärztekammern und der Opposition auf deutliche Ablehnung.

Mehr zum Thema bei taz: „Normenkontrollklage gegen Polizeigesetz: Grüne und Linke rufen Verfassungsrichtshof an“

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