Betriebsausschüsse, Pflichten

Betriebsausschüsse: Neue Pflichten durch EU-Entgelttransparenz ab Juni

10.06.2026 - 05:05:21 | boerse-global.de

Der Betriebsausschuss wird für große Gremien zur Pflicht und meistert neue Herausforderungen durch EU-Recht und BAG-Urteil.

Betriebsausschuss: Schlüsselrolle für schlagkräftige Betriebsräte
Betriebsausschüsse - Eine Gruppe von Fachleuten diskutiert in einem modernen Konferenzraum, während eine Person auf ein Diagramm auf einem Bildschirm zeigt. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Betriebsausschuss übernimmt diese Rolle – und seine Bedeutung wächst.

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Gesetzlich verankert, strategisch besetzt

Sobald ein Betriebsrat neun oder mehr Mitglieder hat, ist die Bildung eines Betriebsausschusses Pflicht. Das schreibt § 27 Betriebsverfassungsgesetz vor. Ziel: Das Plenum entlasten und Entscheidungen beschleunigen.

Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter sowie weiteren Mitgliedern. Wie viele Sitze dazukommen, hängt von der Größe des Betriebsrats ab. Die Wahl erfolgt geheim und nach Verhältniswahl – so bleiben unterschiedliche Strömungen abgebildet.

Was der Ausschuss wirklich macht

Die Kernaufgabe: laufende Geschäfte erledigen. Der Betriebsausschuss sichtet Unterlagen, bereitet Beschlüsse vor und koordiniert die Kommunikation mit der Geschäftsführung.

Der Betriebsrat kann dem Ausschuss per Mehrheitsbeschluss weitere Aufgaben übertragen. Ausgenommen sind Kernkompetenzen wie Betriebsvereinbarungen oder Arbeitskampfmaßnahmen. Experten raten zu einer klaren Kompetenzabgrenzung in der Geschäftsordnung – das schafft Rechtssicherheit.

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Neue Herausforderungen durch die Regelung

Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) klargestellt: Betriebsräte können auch in selbstständigen Betriebsteilen gebildet werden, wenn die Konzernzentrale im Ausland sitzt. Konkret ging es um eine Fluggesellschaft mit Sitz in Malta und Basis am BER. Die fachliche Weisungsbefugnis lokaler Vorgesetzter reichte aus, um die Wahl zu legitimieren.

Solche Fälle zwingen Betriebsausschüsse, sich intensiv mit internationalen Unternehmensstrukturen auseinanderzusetzen.

Hinzu kommt: Deutschland hat die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt. Die Frist lief am 7. Juni 2026 ab. Nun müssen nationale Gesetze richtlinienkonform ausgelegt werden. Für Betriebsausschüsse bedeutet das: verstärkte Prüfung geschlechtsneutraler Vergütungskriterien. Pauschale Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen werden künftig schwerer haltbar sein.

Politische Reformen als Daueraufgabe

Am heutigen Mittwoch trifft sich die Bundesregierung mit Arbeitgebern und Gewerkschaften. Kanzler Friedrich Merz will einen offenen Austausch – die Sozialpartner sind aufgefordert, gemeinsame Vorschläge einzubringen.

Im Zentrum stehen mehrere Reformthemen:

Arbeitszeitgestaltung: Die Koalition prüft eine Umstellung von täglicher auf wöchentliche Höchstarbeitszeit. DGB-Chefin Yasmin Fahimi lehnt eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tages strikt ab.

Betriebliche Altersvorsorge: Der DGB fordert eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle. Finanzminister Lars Klingbeil unterstützt das, Wirtschaftsvertreter warnen vor steigenden Lohnnebenkosten.

Entlastungspakete: Arbeitsministerin Bärbel Bas plant eine Steuerreform, die Bürger um rund 500 Euro entlasten soll – als Antwort auf gestiegene Preise für Lebensmittel und Energie.

Für Betriebsausschüsse vor Ort heißt das: Sie müssen neue gesetzliche Rahmenbedingungen frühzeitig in betriebliche Vereinbarungen übersetzen. Ob beim Hitzeschutz, für den Gewerkschaften verbindliche Grenzwerte fordern, oder bei der Transformation von Industriestandorten wie dem Opel-Werk in Rüsselsheim – die qualifizierte Vorarbeit in den Ausschüssen bleibt das Fundament wirksamer Interessenvertretung.

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