Betriebsprüfungen, Mitwirkungspflichten

Betriebsprüfungen: Neue Mitwirkungspflichten ab Mai mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld

22.06.2026 - 05:02:36 | boerse-global.de

Giftgas-Austritt in Dormagen und Isocyanat-Leck auf A2 werfen Fragen zu Sicherheitsstandards und digitalen Unterweisungen auf.

Phosgen-Unfall im Chempark: Sicherheitslücken im Fokus
Betriebsprüfungen - Ein Arbeiter in Schutzkleidung überprüft digitale Daten auf einem Tablet in einer Industrieanlage mit chemischen Tanks und Rohren. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Juni trat im Chempark Dormagen hochgiftiges Phosgen aus. 25 Mitarbeiter kamen vorsorglich ins Krankenhaus – ein Großteil konnte bereits am Folgetag entlassen werden.

Eine Dampf-Ammoniak-Wand neutralisierte die giftige Stoffwolke sofort. Laut Messungen bestand für Anwohner keine Gefahr. Die Polizei Köln ermittelt nun zur Ursache. Erste Erkenntnisse deuten auf einen technischen Defekt oder eine Fehlbedienung hin. Fremdverschulden schließen die Ermittler aus.

Phosgen ist ein hochgiftiges Gas. Es wird in der Produktion von Pflanzenschutzmitteln und Pharmazeutika eingesetzt.

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Gefahrgut auf der A2: Isocyanate laufen aus

Nahezu zeitgleich passierte ein zweiter Unfall. Auf dem Rastplatz Röhrse Süd an der A2 verlor ein Lastwagen Isocyanate aus einem beschädigten IBC-Container. Rund 130 Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW und Polizei waren bis zum Morgen des 21. Juni im Einsatz.

Sie nahmen den Stoff mit Chemikalienbindern und Sand auf. Ein Sanddamm verhinderte während eines Gewitters den Eintrag in die Kanalisation. Der Fahrer wurde kurzzeitig kontaminiert, lehnte eine stationäre Behandlung jedoch ab.

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Digitale Unterweisungen: Was erlaubt ist

Die aktuellen Unfälle rücken die formale Seite des Arbeitsschutzes in den Fokus. Stand Juni 2026: Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine handschriftliche Unterschrift für Unterweisungsnachweise vor. Digitale Dokumentation ist zulässig – sofern sie lesbar, dauerhaft speicherbar und manipulationssicher ist.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) ersetzte bereits zum 1. Januar 2025 die Schriftform durch die Textform in vielen Bereichen des Arbeitsrechts. Für Unterweisungsnachweise fehlt jedoch noch eine explizite Neuregelung. Eine geplante Klarstellung liegt derzeit im Bundesrats-Ausschuss.

Wichtig: Online-Unterweisungen können praktische und mündliche Anteile nicht vollständig ersetzen. Das gilt besonders bei Gefahrstoffen oder Schutzausrüstung der Kategorie III.

Wartung digitalisieren: Auditfähigkeit als Ziel

Lückenlose Dokumentation ist auch bei der Instandhaltung entscheidend. Die Gebrüder Jaeger Austria digitalisierte ihre Wartungsprozesse mit einem CMMS-System. Ziel: Rückverfolgbarkeit und Auditfähigkeit nach ISO 9001, 14001 und 50001.

Durch die zentrale Wartungsplanung beschleunigte sich die Fehleranalyse. Ungeplante Stillstände gingen zurück.

Neue Risiken: Quarzkompostit unter Beschuss

Neben akuten Unfällen beschäftigen langfristige Gesundheitsrisiken die Branche. Weltweit wächst die Kritik an Quarzkomposit-Küchenplatten. In Australien sind sie wegen Silikose-Risikos bereits verboten.

In der Schweiz werden jährlich rund 35 Fälle dieser Lungenkrankheit gemeldet. Der Schwerpunkt verlagert sich vom Bauhauptgewerbe zur Steinverarbeitung. Als Schutzmaßnahmen gelten Nassarbeitsverfahren und Atemschutz mit P3-Filtern.

Betriebsprüfungen: Neue Mitwirkungspflichten

Seit einer Reform vom 20. Mai 2026 müssen Betriebe aktiv prüfen, ob in Prüfungen festgestellte Fehler auch in Vorjahren aufgetreten sind. Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 25.000 Euro. Die Reaktionsfristen sind kurz: zwei bis vier Wochen.

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