BetriebsrÀte: Erzwingbares Mitspracherecht bei Zeiterfassung
28.05.2026 - 14:09:44 | boerse-global.deDenn die BetriebsrĂ€te haben ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht, wenn es um die EinfĂŒhrung von Zeiterfassungssystemen geht. Ein neues Gesetz zur digitalen Aufzeichnung der Arbeitsstunden wird zwar erst fĂŒr 2026 erwartet, doch aktuelle Gerichtsurteile zwingen Arbeitgeber bereits heute zu âobjektiven, zuverlĂ€ssigen und zugĂ€nglichen" Systemen.
Das BAG hat entschieden: Wer jetzt noch kein System hat, handelt rechtswidrig. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt, wie Sie sich schnell absichern. Arbeitszeiterfassung ist jetzt Pflicht â viele Unternehmen riskieren bereits BuĂgelder
Wo BetriebsrĂ€te mitreden mĂŒssen
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) haben BetriebsrĂ€te ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei der EinfĂŒhrung technischer Systeme, die das Verhalten oder die Leistung von Mitarbeitern ĂŒberwachen können. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht zwar nicht mehr zur Debatte â wohl aber das âWie" der Umsetzung.
In den Betriebsvereinbarungen mĂŒssen folgende Punkte geklĂ€rt werden:
- Auswahl der konkreten Software oder Hardware
- Art der erhobenen Daten
- Definition der Zugriffsrechte
- Speicherdauer der Aufzeichnungen
- Korrekturprozesse bei Fehlern
- Umgang mit Pausen und Reisezeiten
Besonders streng sind die Auflagen bei biometrischen Systemen â hier greifen zusĂ€tzlich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
BAG-Urteil zwingt zum Handeln
Die aktuelle Rechtslage wird maĂgeblich durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 bestimmt. BAG-PrĂ€sidentin Inken Gallner stellte klar: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ergibt sich bereits aus dem bestehenden Arbeitsschutzrecht. Hintergrund war ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2019, das alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Dokumentation sĂ€mtlicher Arbeitsstunden sicherzustellen.
VerstöĂe können teuer werden: Bei Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörden drohen empfindliche BuĂgelder. Auch die sogenannte Vertrauensarbeitszeit befreit Unternehmen nicht von der Aufzeichnungspflicht. Gleiches gilt fĂŒr BeschĂ€ftigte im Homeoffice.
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Was die geplante Reform bringt
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekĂŒndigt, dass das fĂŒr 2026 erwartet Gesetz auf praxisnahe und digitale Lösungen setzen soll. Noch offen ist, ob Ausnahmen fĂŒr Kleinstbetriebe oder FĂŒhrungskrĂ€fte kommen werden.
Parallel dazu lĂ€uft eine grundsĂ€tzliche Debatte ĂŒber die Reform des Arbeitszeitgesetzes. WĂ€hrend einige politische KrĂ€fte eine Abkehr von der tĂ€glichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden hin zu einer flexibleren Wochenarbeitszeit fordern, hat BundestagsprĂ€sidentin BĂ€rbel Bas angekĂŒndigt, einen Gesetzentwurf fĂŒr Juni 2026 vorzulegen. Ziel sei es, FlexibilitĂ€t mit verbindlichen Ruhezeiten â wie der 11-stĂŒndigen tĂ€glichen Erholungszeit â in Einklang zu bringen.
Gewerkschaften warnen vor RĂŒckschritt
Die Gewerkschaften schalten auf Alarm. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnte eindringlich davor, den Acht-Stunden-Tag aufzuweichen. âDas wĂ€re ein massiver RĂŒckschritt fĂŒr den Arbeitnehmerschutz", heiĂt es aus der DGB-Spitze. Der Acht-Stunden-Tag gilt in Deutschland seit 1918 als sozialer Standard.
Arbeitsmarkt im Wandel: Rekord bei Teilzeit
Der VorstoĂ fĂŒr klarere Regeln kommt zu einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt rasant verĂ€ndert. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) erreichte die Teilzeitquote 2025 mit 31,9 Prozent einen historischen Höchststand.
Die Zahlen im Detail:
- VollzeitbeschĂ€ftigte arbeiteten 2025 durchschnittlich 39,9 Stunden pro Woche â ein leichter RĂŒckgang gegenĂŒber 2015
- TeilzeitkrÀfte kamen auf durchschnittlich 21,3 Stunden
- Rund 50,6 Prozent der Frauen und 14,3 Prozent der MĂ€nner arbeiteten in Teilzeit
- MĂŒtter waren achtmal hĂ€ufiger in Teilzeit beschĂ€ftigt als VĂ€ter
WĂ€hrend Arbeitsmarktexperten den Anstieg der Teilzeitquote als positives Zeichen fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t werten, ĂŒbt der WirtschaftsflĂŒgel der CDU scharfe Kritik â besonders an BeschĂ€ftigten ohne familiĂ€re Verpflichtungen. Die Union fordert MaĂnahmen, die Mehrarbeit durch höhere Nettoverdienste attraktiver machen sollen.
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