Betriebsräte, Druck

Betriebsräte unter Druck: Gerichte kippen fristlose Kündigungen

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Mehrere Unternehmen kündigen Betriebsratsmitgliedern fristlos. Gerichte erklären Kündigungen teils für unwirksam und betonen den Schutz der Meinungsfreiheit.

Eskalation bei Aldi, Thoughtworks & Co.: Fristlose Kündigungen von Betriebsräten
Ein verschlossenes Büro des Betriebsrats in einem modernen deutschen Bürogebäude. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Konflikte zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertretern eskalieren. Mehrere fristlose Kündigungen gegen Betriebsratsmitglieder bei Aldi Nord, Thoughtworks und in der Hotellerie beschäftigen die Arbeitsgerichte. Während Arbeitgeber auf Pflichtverletzungen verweisen, sprechen Gewerkschaften von gezieltem „Union-Busting“.

Aldi Nord: Tagebuch wird zum Fallstrick

Besonders brisant ist der Fall Michael Merten bei Aldi Nord in Lehrte. Das Unternehmen kündigte dem Betriebsratsmitglied im Juli fristlos – wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs. Die Ironie: Merten war freigestellt, führte aber auf ausdrücklichen Wunsch der Geschäftsführung ein Tagebuch über seine Aktivitäten. Verdi bezeichnet die Kündigung als Skandal. Für zusätzliche Spannungen sorgt, dass der Betriebsrat der Kündigung mehrheitlich zustimmte.

Thoughtworks: Chat-Nachrichten als Kündigungsgrund

Beim IT-Dienstleister Thoughtworks erhielt Betriebsrat Mohamed Abbas bereits im Juni die fristlose Kündigung. Der Vorwurf: Störung des Betriebsfriedens. Abbas hatte im internen Firmenchat Links zu Wikipedia-Artikeln über US-Kriegsverbrechen geteilt und die Militärkooperation des Unternehmens kritisiert. Drei weitere Betriebsratsmitglieder traf es ebenfalls. Hintergrund ist ein CEO-Manifest, das eine stärkere Öffnung für Militärkooperationen und KI-Fokussierung vorsieht. Abbas' Eilantrag auf Gehaltsfortzahlung scheiterte vorerst – er erhält derzeit nur 500 Euro.

Gerichte stellen klar: Meinungsfreiheit schützt

Die Arbeitsgerichte korrigieren die harte Gangart vieler Unternehmen regelmäßig. Das Arbeitsgericht Leipzig erklärte am 8. Juli die fristlose Kündigung eines DHL-Mitarbeiters für unwirksam. Er hatte auf einer Demo Rüstungstransporte kritisiert und die Kundenbeziehung zu Rheinmetall öffentlich genannt. Das Gericht: Kein Geschäftsgeheimnis, da die Beziehung bereits öffentlich bekannt war. Die Meinungsfreiheit überwog.

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Auch die Betriebsratsvorsitzende des Hotels Four Points by Sheraton in Offenbach wehrte sich erfolgreich. Maria Angelika El Mahjoub war am 26. Juni ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt worden. Das Arbeitsgericht Offenbach bewertete die Kündigung in einer Güteverhandlung als unwirksam – unter anderem fehlte die Zustimmung des Betriebsrats. Ein Kammertermin folgt Ende August.

Wirtschaftlicher Druck als Brandbeschleuniger

Hinter vielen Konflikten stecken Umstrukturierungen oder Standortschließungen. Bei Danfoss in Minden sind über 60 Mitarbeiter von einer Schließung betroffen. Arbeitnehmervertreter werfen dem Konzern Erpressung bei den Verhandlungen über eine Transfergesellschaft vor. Der Sozialplan steht kurz vor dem Scheitern.

Bei der Bosch-Tochter BSH in Nauen soll die Waschmaschinenfabrik Ende Juni 2027 schließen. Die Arbeitnehmervertreter kritisieren fehlende politische Unterstützung, konnten aber immerhin einen Sozialplan mit Abfindungen vereinbaren.

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Formale Fehler werden teuer

Juristen warnen: Formale Fehler können für Arbeitgeber richtig ins Geld gehen. Das Bundesarbeitsgericht entschied bereits im Januar, dass Betriebsvereinbarungen unwirksam sind, wenn der Betriebsratsvorsitzende ohne wirksamen Beschluss unterzeichnet. Im konkreten Fall lebte eine ältere, günstigere Rentenzusage wieder auf – monatliche Mehrkosten: 422 Euro pro Mitarbeiter.

Das Arbeitsgericht Arnsberg betonte im Frühjahr: Selbst bei Vorwürfen wie dem Abwerben von Kollegen hat eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung in der Regel keinen Bestand.

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