Betriebsratswahl, Regeln

Betriebsratswahl 2026: Neue Regeln für Freistellung und Vergütung

04.05.2026 - 13:30:02 | boerse-global.de

Die Betriebsratswahl 2026 bringt komplexe Regeln zu Freistellung und Inflationsprämie. Neue BAG-Urteile zu Matrixstrukturen und Massenentlassungen prägen die Praxis.

Betriebsratswahl 2026: Neue Regeln für Freistellung und Vergütung - Foto: über boerse-global.de
Betriebsratswahl 2026: Neue Regeln für Freistellung und Vergütung - Foto: über boerse-global.de

Besonders die Freistellung von Betriebsräten und die neue Inflationsausgleichsprämie erfordern höchste Aufmerksamkeit.

Freistellung: Wer hat Anspruch und wie wird berechnet?

Die gesetzliche Grundlage für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern findet sich in § 38 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Regelung staffelt sich nach der Unternehmensgröße: In Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten steht einem Mitglied eine vollständige Freistellung zu, bei 501 bis 900 Mitarbeitern sind es bereits zwei. Die Auswahl der Freigestellten erfolgt nicht automatisch, sondern durch eine geheime Wahl des Betriebsrats selbst.

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Ein zentraler Grundsatz: Freigestellte Mitglieder erhalten das gleiche Gehalt, das sie ohne ihre Betriebsratstätigkeit verdient hätten. Das klingt einfacher, als es ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteilen vom November 2017 und Mai 2018 detaillierte Vorgaben zur Berechnung gemacht. Bestreitet der Arbeitgeber die Notwendigkeit einer Freistellung, kann er die Einigungsstelle anrufen. Möglich sind auch Teilfreistellungen, die eine flexible Verteilung der Betriebsratsarbeit auf mehrere Schultern erlauben.

Matrixorganisationen: Neue Gerichtsentscheidung sorgt für Klarheit

Ein BAG-Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. 7 ABR 28/24) hat die Berechnung der Schwellenwerte deutlich verändert. Die Richter entschieden: Führungskräfte in Matrixstrukturen können in mehreren Betrieben wahlberechtigt sein und auf die Beschäftigtenzahl angerechnet werden – sofern sie in die jeweiligen lokalen Organisationsstrukturen eingebunden sind.

Für Arbeitgeber bedeutet das: Sie müssen über formale Berichtslinien hinausschauen und die tatsächliche Zweckbestimmung des Betriebs sowie die Regelmäßigkeit der Zusammenarbeit bewerten. Werden Matrix-Manager einem Betrieb zugerechnet, kann dies die Schwelle für zusätzliche Freistellungen oder größere Betriebsratsgremien überschreiten. Fehlerhafte Wählerlisten sind ein erhebliches Risiko – sie können zur erfolgreichen Anfechtung der Wahl führen.

Die 2026er-Inflationsprämie: Fünf Haftungsfallen für Arbeitgeber

Die Entlastungsprämie 2026 bringt neue Komplexität. Nach dem Bundestagsbeschluss vom 24. April 2026 und vor der erwarteten Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026 dürfen Arbeitgeber bis zu 1.000 Euro steuerfrei an Mitarbeiter zahlen – vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt zusätzlich zum regulären Lohn und kann bis zum 30. Juni 2027 ausgezahlt werden.

Rechtsexperten von Pöppel Rechtsanwälte identifizieren fünf zentrale Haftungsfelder, eines davon direkt im Verhältnis zum Betriebsrat. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt die Verteilung solcher Bonuszahlungen der Mitbestimmung. Wer den Betriebsrat nicht einbezieht, riskiert eine Verletzung von Mitbestimmungsrechten. Hinzu kommen Risiken bei der persönlichen Haftung von Geschäftsführern, dem Gleichbehandlungsgrundsatz und den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Kosten sind beträchtlich: Der Bund rechnet mit Steuerausfällen von rund 2,8 Milliarden Euro durch die Steuerbefreiung.

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Aktuelle Rechtsprechung: Massenentlassungen und Wahlvorbereitungen

Das BAG hat am 1. April 2026 klargestellt: Fehler im Anzeigeverfahren bei Massenentlassungen führen zur Unwirksamkeit der Kündigungen. Die Reihenfolge ist zwingend: erst Betriebsratsanhörung, dann Anzeige bei der Agentur für Arbeit, erst dann Kündigungsausspruch. Eine nachträgliche „Heilung" fehlerhafter Anzeigen ist ausgeschlossen.

Parallel dazu erhöhen die Gewerkschaften den Druck. Bei den Mai-Kundgebungen 2026 zählte der DGB allein in Sachsen rund 26.000 Teilnehmer – ein Anstieg zum Vorjahr. IG Metall und Verdi warnen davor, dass die wirtschaftliche Lage genutzt werden könnte, um Mitbestimmungsrechte auszuhöhlen. Beobachter stellen fest, dass Unternehmen mit rund 2.000 Beschäftigten vermehrt ausländische Rechtsformen nutzen, um die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu umgehen.

Ausblick: EU-Transparenzrichtlinie und neue Grundsicherung

Bis Juni 2026 muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt sein. Sie gibt Beschäftigten das Recht, Auskunft über die Gehälter vergleichbarer Kollegen zu verlangen – ein Hebel, der auch die Vergütung von Betriebsräten transparenter machen dürfte.

Zum 1. Juli 2026 wird zudem das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungssystem ersetzt. Strengere Auflagen und mögliche Sanktionen von bis zu 30 Prozent für Leistungsbezieher, die Antragspflichten verletzen, sind vorgesehen. Gleichzeitig steigen die Pfändungsfreigrenzen für Konten (P-Konto).

Für Unternehmen bleibt die zentrale Aufgabe: die Betriebsratswahlen 2026 rechtsicher durchzuführen und die neuen Gremien in ein Vergütungssystem zu integrieren, das den aktuellen BAG-Vorgaben entspricht. Die IG Metall konnte im vergangenen Jahr trotz Stellenabbaus in der Autoindustrie über 11.000 neue Mitglieder im Bezirk Mitte gewinnen – ein Zeichen, dass die organisierte Arbeitnehmerschaft weiterhin Druck machen wird.

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