Betriebsratswahlen, Millionen

Betriebsratswahlen 2026: 1,6 Millionen Beschäftigte in 53.000 Betrieben

28.05.2026 - 14:00:43 | boerse-global.de

Betriebsrat hat kein Mitspracherecht bei Azubi-Übernahme, aber Überwachungspflicht. Neue BAG-Urteile stärken Gründungsrechte trotz Behinderungen.

Parrot Aktie: Volle Orderbücher - Foto: über boerse-global.de
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Die Betriebsratswahlen 2026 stehen kurz vor dem Abschluss – und werfen ein Schlaglicht auf die rechtlichen Spielräume der Arbeitnehmervertretung. Denn wenn es um die Übernahme von Azubis geht, sind die Grenzen klar abgesteckt.

Wo der Betriebsrat mitreden darf – und wo nicht

Ein Betriebsrat hat kein direktes Mitspracherecht bei der Entscheidung, ob ein Auszubildender nach der Lehre einen unbefristeten Vertrag erhält. Das ist rechtlich eindeutig. Allerdings trägt das Gremium eine wichtige Überwachungspflicht: Nach § 80 Absatz 1 Nummer 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss es sicherstellen, dass der Arbeitgeber bei der Übernahme alle geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften und Tarifverträge einhält.

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Die Gewerkschaft ver.di unterstreicht den Wert aktiver Mitbestimmung mit Zahlen: In Betrieben mit Betriebsrat liegen die Löhne im Schnitt 8,4 Prozent höher als in solchen ohne. Die Produktivität ist sogar 12,8 Prozent höher. Und die Beschäftigten arbeiten dort im Durchschnitt 53 Minuten pro Woche weniger.

Neue Urteile, alte Hindernisse

Der aktuelle Wahlzyklus umfasst rund 53.000 Betriebe und mehr als 1,6 Millionen Beschäftigte. Er brachte sowohl rechtliche Klarstellungen als auch Berichte über Behinderungen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 26. Mai 2026, dass ein Betriebsrat auch dann gegründet werden kann, wenn der Hauptsitz des Unternehmens im Ausland liegt. Ein weiteres Urteil vom 13. Mai 2026 bestätigte, dass Beschäftigte an Fluglinien-Standorten – konkret genannt wurde Malta Air – ein Recht auf Betriebsratsgründung haben.

Doch die Realität sieht oft anders aus. Der DGB berichtet, dass etwa jedes fünfte Unternehmen versucht, die Wahl zu behindern. Aktuelle Fälle: Eine Filialschließung in Mainz am 7. Mai 2026, nachdem Pläne für einen Betriebsrat bekannt wurden. Und ein laufendes Verfahren gegen einen Technologiehersteller in Grünheide. Vor dem Arbeitsgericht in Flensburg steht Mitte Juni 2026 der Prozess um angebliche Kündigungen von Wahlinitiatoren bei einem Mobilitätsanbieter an.

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Unterstützung für Azubis: Günstige Tickets und digitale Lernplattformen

Während die rechtlichen Rahmenbedingungen die Rolle des Betriebsrats definieren, kümmern sich andere Initiativen um die praktischen und finanziellen Bedingungen für Auszubildende. In Berlin können Azubis ab dem 1. Juli 2026 ein vergünstigtes Monatsticket für 37,80 Euro nutzen. Der Vorverkauf startet am 1. Juni. Voraussetzung: Die Ausbildung dauert mindestens zwölf Monate bei mindestens 20 Wochenstunden.

Im Technologiesektor läuft ein neues Projekt namens AKib – bis September 2028. Beteiligt sind das Fraunhofer IAO und regionale Handwerkskammern. Sie entwickeln eine KI-gestützte Lernplattform, die die Ausbildung in Bereichen wie Kfz-Technik und Dentaltechnologie individualisieren soll.

Wirtschaftlicher Druck auf Ausbildungsplätze

Die wirtschaftliche Lage für die Ausbildung bleibt angespannt – besonders in Österreich. Branchenvertreter warnen: Bleibt die Grundförderung für Lehrlinge auf dem Niveau von rund 180 Millionen Euro pro Jahr (seit 2022 unverändert), droht ein massiver Rückgang der Ausbildungsplätze. Prognosen gehen von einem Verlust von bis zu 3.700 Lehrstellen bis Ende 2026 aus – wenn die Förderung nicht an die Inflation angepasst wird.

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