Betriebsrente, BVL

Betriebsrente: BVL warnt vor Steuerfallen bei Kapitalauszahlung

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 22:42 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kapitalabfindungen aus Betriebsrenten unterliegen voller Steuer und SozialbeitrĂ€gen. Der BVL rĂ€t zu frĂŒhzeitiger Steuerplanung.

BVL mahnt: Steuerlast und Abgaben schmÀlern Betriebsrenten-Auszahlung
Eine Ă€ltere Person prĂŒft bei natĂŒrlichem Licht Finanzdokumente an einem Schreibtisch. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hat Mitte August 2026 vor den finanziellen Konsequenzen gewarnt, die bei der Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) drohen können.

Laut den Experten wird die Einmalzahlung oft unterschĂ€tzt, da sie durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung und zusĂ€tzliche Sozialabgaben die tatsĂ€chliche Netto-Summe erheblich reduzieren kann. Der Verband empfiehlt Betroffenen daher eine frĂŒhzeitige Beratung, um steuerliche Fallstricke zu umgehen.

Volle Besteuerung durch Steuerprogression

Ein zentraler Aspekt der Belastung ist die nachgelagerte Besteuerung. Kapitalauszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge werden im Jahr der Auszahlung voll als Einkommen gewertet. Dies fĂŒhrt aufgrund der Steuerprogression in vielen FĂ€llen zu einer ĂŒberproportional hohen steuerlichen Last.

Da die gesamte Summe dem restlichen Einkommen des Rentners hinzugerechnet wird, steigt der persönliche Steuersatz fĂŒr das gesamte Kalenderjahr deutlich an.

Eine wichtige Ausnahme gilt fĂŒr Inhaber von AltvertrĂ€gen. Wurde die betriebliche Altersvorsorge bereits vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen, kann die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen von der vollen Steuerpflicht befreit sein. FĂŒr alle nach diesem Stichtag geschlossenen VertrĂ€ge greift jedoch die volle Besteuerung.

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Belastungen durch Kranken- und Pflegeversicherung

ZusĂ€tzlich zur Einkommensteuer mĂŒssen Bezieher einer Kapitalauszahlung BeitrĂ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine spezielle Regelung vor, um die Belastung fĂŒr den Rentner zeitlich zu strecken: Die fĂ€lligen BeitrĂ€ge auf die Einmalsumme werden rechnerisch auf einen Zeitraum von 120 Monaten verteilt. Dennoch bleibt die Gesamtsumme der Abgaben bestehen, was die verfĂŒgbare Rente ĂŒber zehn Jahre hinweg monatlich schmĂ€lert.

Ein wesentlicher Unterschied ergibt sich dabei aus dem Versicherungsstatus der Betroffenen. Ein Freibetrag bei den Sozialabgaben kommt lediglich jenen zugute, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind. Wer hingegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, muss die BeitrÀge bereits ab dem ersten Euro der Auszahlung in voller Höhe entrichten.

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Angesichts der komplexen Regelungen rĂ€t der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) dazu, sich bereits vor dem Renteneintritt umfassend zu informieren. Da die steuerlichen Auswirkungen je nach individueller Einkommenssituation und Vertragsgestaltung stark variieren, sei eine fachliche EinschĂ€tzung notwendig, um böse Überraschungen bei der Auszahlung zu vermeiden.

Insbesondere die Entscheidung zwischen einer monatlichen Rentenzahlung und der einmaligen Kapitalabfindung sollte unter BerĂŒcksichtigung der langfristigen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen AbzĂŒge getroffen werden.

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