BetriebsstÀtte neu: Homeoffice und MarktstÀnde im Fokus der Finanzbehörden
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat am 7. August 2026 aktualisierte LeitfĂ€den fĂŒr ExistenzgrĂŒndung und Kleingewerbe veröffentlicht. Die neuen Regelungen betreffen BetriebsstĂ€tten, Forschungsförderung, Arbeitsschutz und Altersvorsorge.
Homeoffice kann zur BetriebsstÀtte werden
Ein BMF-Schreiben vom 18. Juni 2026 definiert den BetriebsstĂ€ttenbegriff neu und ersetzt die bisherige Verwaltungsauffassung aus dem Jahr 1999. Neu ist eine zweistufige PrĂŒfung: Zuerst greift die Abgabenordnung, danach das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.
Das hat weitreichende Folgen fĂŒr moderne Arbeitsformen. Wer dauerhaft im Homeoffice arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine GeschĂ€ftsleitungsbetriebsstĂ€tte begrĂŒnden. Auch IT-Berater, die langfristig beim Kunden sitzen, und MarktstĂ€nde mit mehr als sechs Monaten Standzeit geraten stĂ€rker in den Fokus der Finanzbehörden.
Die Kehrseite: Steuerberater und Unternehmen mĂŒssen mit deutlich mehr Dokumentationsaufwand rechnen. Fachleute fĂŒr Internationales Steuerrecht warnen vor wachsendem Streitpotenzial, besonders bei Management- und Dienstleistungsgesellschaften.
Mehr Geld fĂŒr Forschung und Entwicklung
Seit dem 1. Januar 2026 gelten bessere Konditionen bei der Forschungszulage. Die Bemessungsgrundlage stieg von 10 auf 12 Millionen Euro, die Gemeinkostenpauschale auf 20 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen können nun maximal 4,2 Millionen Euro Förderung erhalten â das entspricht einem Fördersatz von 35 Prozent.
Auch Eigenleistungen werden groĂzĂŒgiger bewertet: Statt 70 Euro sind jetzt 100 Euro pro Stunde ansetzbar. Die neuen Regeln gelten rĂŒckwirkend fĂŒr Projekte von 2022 bis 2026.
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Bei der Grundsteuer sorgt derweil ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 fĂŒr Bewegung. Differenzierende HebesĂ€tze in Nordrhein-Westfalen wurden als unzulĂ€ssig eingestuft. Ein Fachseminar im November 2026 soll die Folgen der aktuellen Rechtsprechung fĂŒr Unternehmen einordnen.
RentenplĂ€ne: Mehrbelastung fĂŒr Midijobber
Eine Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung der Gleitzone bei Midijobs. Betroffen wÀren BeschÀftigte mit einem Bruttoeinkommen zwischen 603,01 und 2.000 Euro. Bei 700 Euro brutto könnten die monatlichen Abgaben um bis zu 119 Euro steigen.
FĂŒr 2027 plant die Regierung zudem eine Rentenversicherungspflicht fĂŒr SelbststĂ€ndige. BestandsselbststĂ€ndige können sich bei Nachweis privater Vorsorge abmelden, neue SelbststĂ€ndige werden grundsĂ€tzlich pflichtversichert. In den ersten drei Jahren ist ein halber Regelbeitrag von rund 368 Euro möglich, danach sind es etwa 736 Euro.
VerbÀnde kritisieren die PlÀne scharf und warnen vor einer Verdoppelung der Abgabenlast. Sie verweisen auf bestehende Beitragsschulden von 15 Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Als Alternative wird ab dem 1. Januar 2027 ein Altersvorsorgedepot diskutiert.
Erleichterungen beim Arbeitsschutz
Bereits seit dem 1. Juni 2026 gilt die ĂŒberarbeitete UnfallverhĂŒtungsvorschrift DGUV Vorschrift 2. Die Grenze fĂŒr eine vereinfachte sicherheitstechnische und betriebsĂ€rztliche Betreuung wurde von 10 auf 20 BeschĂ€ftigte angehoben. Bis zu einem Drittel der Betreuung darf nun digital erfolgen. FĂŒr bestehende VertrĂ€ge lĂ€uft die Ăbergangsfrist bis zum 31. Mai 2027.
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E-Rechnung wird zur Pflicht
Die Digitalisierung des Rechnungswesens schreitet in Etappen voran. Seit dem 1. Januar 2025 mĂŒssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Ausstellungspflicht fĂŒr Firmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz â ein Jahr spĂ€ter fĂŒr alle Unternehmen. Um die Softwareumstellung praxisnah zu gestalten, wurden Anfang des Jahres Daten aus der Praxis erhoben.
