Bielefeld, Schüco

Bielefeld: Schüco, Universität und Stadt schließen Pflege-Charta für 36.000

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die drei Bielefelder Institutionen schaffen gemeinsame Rahmenbedingungen, damit Beschäftigte und Studierende Pflegeaufgaben besser mit Beruf und Studium verbinden können.

Schüco, Uni und Stadt Bielefeld vereinbaren Unterstützung für Pflegende
Ein ruhiger, moderner Büroraum mit Blick ins Grüne, der eine Atmosphäre von Ausgewogenheit und Struktur vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Das Unternehmen Schüco, die Universität Bielefeld und die Stadt Bielefeld haben gemeinsam die Charta „Vereinbarkeit Pflege & Beruf“ unterzeichnet. Die Vereinbarung soll Rahmenbedingungen schaffen, um berufliche oder universitäre Verpflichtungen besser mit privaten Pflegeaufgaben abzustimmen.

Die Regelungen gelten für gut 12.000 Beschäftigte sowie gut 24.000 Studierende. Glückwünsche zu dem Schritt übermittelte Nordrhein-Westfalens Minister Karl-Josef Laumann.

Regionale Initiative für Zehntausende Betroffene

Die Initiative der drei großen Bielefelder Arbeitgeber und Ausbildungsinstitutionen zielt darauf ab, pflegende Angehörige im Arbeits- und Studienalltag gezielt zu entlasten.

Durch die Unterzeichnung verpflichten sich die Stadtverwaltung, das Industrieunternehmen und die Hochschule dazu, betriebliche Strukturen für Mitarbeiter und Studierende zu schaffen, die Angehörige versorgen. Dies betrifft in den beteiligten Organisationen zusammengenommen mehr als 36.000 Personen.

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Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen spiegelt sich in bundesweiten Daten wider. Laut der Pflegestatistik 2023 wurden in Deutschland knapp 5,7 Millionen Pflegebedürftige versorgt. Fast 55 Prozent davon wurden ausschließlich durch Angehörige, Freunde und andere ehrenamtlich Pflegende betreut.

Auch auf Länderebene wird die Bedeutung der häuslichen Versorgung betont: Nach Angaben aus der niedersächsischen Landtagsfraktion der CDU anlässlich der Woche der pflegenden Angehörigen im Oktober 2026 werden beispielsweise in Niedersachsen 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

Debatten über gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Verankerung von Entlastungsmodellen in Institutionen fällt in eine Phase intensiver gesundheitspolitischer Weichenstellungen. Auf Bundesebene treibt die Bundesregierung das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) voran, dessen Entwurf das Bundeskabinett am 30. September 2026 beschlossen hat. Der Gesetzentwurf wurde am 9. Oktober 2026 an den Bundesrat überwiesen. Der Kern des Gesetzes soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Die Pläne sehen unter anderem strukturelle Umgestaltungen der bisherigen Leistungsansprüche vor. Unter anderem soll die Verhinderungspflege in ein Überbrückungsbudget überführt werden, das für die Pflegegrade 4 und 5 auf 2.285 Euro pro Jahr begrenzt werden soll.

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Daran entzündete sich Kritik von Sozialverbänden: Der SoVD warnte am 9. Oktober 2026 davor, dass pflegende Angehörige dadurch weniger finanzielle Unterstützung für Auszeiten erhalten könnten, da die bisherige kombinierte Unterstützung aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bis zu 3.559 Euro betrug.

Kritik an geplanten Einschnitten äußerte auch der Patientenschützer Eugen Brysch, während das Gesundheitsministerium betonte, das neue Budget vereinfache die Beantragung.

Vor diesem Hintergrund gewinnen innerbetriebliche Vereinbarungen und kommunale Netzwerke an Bedeutung, um den Spagat zwischen Erwerbstätigkeit, Ausbildung und privater Pflegepraxis für Betroffene abzufedern.

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