Bildungsurlaub ab 2027: Sachsen und Bayern bleiben Ausnahmen
Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 10:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nur Bayern bleibt dann ohne gesetzliche Regelung.
Der Freistaat Sachsen steht derzeit im Zentrum der Debatte. Arbeitgeberpräsident Jörg Brückner fordert, das für den 1. Januar 2027 geplante Gesetz zur Bildungszeit zu stoppen. Seine Begründung: die sinkende Arbeitsproduktivität. Dabei hatte der Sächsische Landtag das Gesetz bereits im Februar 2026 mit 65 zu 50 Stimmen verabschiedet. Ein Volksantrag mit über 55.000 Unterschriften hatte den Anstoß gegeben.
Sachsen war lange neben Bayern das einzige Bundesland ohne entsprechende Regelung. Die Neuregelung sieht ab 2027 drei Tage Bildungsurlaub pro Jahr vor – der ursprüngliche Volksantrag hatte fünf Tage gefordert.
Boom bei Gesundheit und persönlicher Entwicklung
Die Nachfrage nach Bildungsurlaub wächst bundesweit. Ein aktueller Trendbericht für 2025 zeigt: Erstmals überschritt die Zahl der Teilnehmenden 2024 die Millionengrenze. 1,04 Millionen Menschen nutzten die bezahlte Freistellung zur Weiterbildung. Das geschätzte Marktvolumen: rund 590 Millionen Euro.
Besonders beliebt sind Gesundheitskurse – 55 Prozent der Teilnehmenden wählten sie. Persönliche Entwicklung folgt mit 43 Prozent, Yoga und Sport mit 34 Prozent. Die höchste Nachfrage kommt aus Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen. Auch in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen wird das Angebot überdurchschnittlich genutzt.
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Wenig Nutzung trotz gesetzlichem Anspruch
Obwohl 14 und bald 15 Bundesländer Bildungsurlaub ermöglichen, greifen nur wenige darauf zurück. Laut einer dpa-Umfrage lag die Nutzungsrate in Schleswig-Holstein 2024 bei 0,63 Prozent, in Hessen 2023 bei 0,68 Prozent. In Niedersachsen waren es im vergangenen Jahr 1,45 Prozent.
Die Grundregeln sind weitgehend einheitlich, unterscheiden sich aber regional. Üblich sind fünf Tage pro Jahr nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit – für Teilzeitkräfte anteilig. In Baden-Württemberg sind zwölf Monate nötig, in Sachsen gibt es ab 2027 nur drei Tage. Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort.
Fristen, Kosten und Ablehnungsgründe
Arbeitnehmer müssen Anträge je nach Bundesland vier bis zwölf Wochen vor Kursbeginn stellen. Die Veranstaltungen müssen staatlich anerkannt sein. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, der Arbeitnehmer trägt in der Regel Kursgebühren, Anreise und Unterkunft. Diese Kosten lassen sich als Werbungskosten absetzen – bei beruflicher Veranlassung.
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Arbeitgeber können Anträge ablehnen, etwa bei dringenden betrieblichen Gründen. In Nordrhein-Westfalen gilt der Anspruch zudem nur in Betrieben mit mindestens zehn Mitarbeitern.
Fachkräftemangel als Hintergrund
Die DNA der Debatte um Bildungsurlaub fällt in eine Zeit wachsenden Qualifizierungsbedarfs. Aktuelle Studien zeigen: Die Zahl der Ungelernten zwischen 25 und 64 Jahren steigt stetig und liegt bei rund 4,57 Millionen. Pro Jahr kommen etwa 100.000 Menschen ohne Berufsabschluss hinzu, nur ein Bruchteil beginnt eine Nachqualifizierung.
Das Handwerk vermeldet dagegen positive Signale: Von Januar bis Juni 2026 stiegen die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um 4,9 Prozent auf knapp 67.800. Handwerkspräsident Jörg Dittrich fordert, die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung gesetzlich zu verankern und die Bildungszentren zu modernisieren. Nur so lasse sich dem Fachkräftemangel wirksam begegnen.
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