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Brandenburg: 10.000 Euro Zuschuss fĂŒr Wohneigentum ab Juni

Veröffentlicht: 05.06.2026 um 06:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Behörde bestĂ€tigt steuerliche BegĂŒnstigung auch fĂŒr ruinöse Objekte als Erstwohnsitz. Italienischer Gerichtshof stĂ€rkt Anrechnung auslĂ€ndischer Steuern.

Steuervorteile fĂŒr Sanierer: Klarstellung zu baufĂ€lligen Erstwohnungen
Eine baufĂ€llige GebĂ€udefassade mit sichtbarem BaugerĂŒst, beleuchtet von warmem Abendlicht, symbolisiert Sanierung und steuerliche Anreize. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Das hat eine behördliche Klarstellung Ende Mai ergeben. Demnach sind auch baufĂ€llige Objekte als Erstwohnung steuerlich begĂŒnstigt – selbst wenn sie in Kategorien fĂŒr ruinöse oder im Bau befindliche GebĂ€ude fallen. Das schafft gleiche Bedingungen fĂŒr Sanierer und KĂ€ufer bezugsfertiger Immobilien.

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GrenzĂŒberschreitende Steuerfragen geklĂ€rt

ZusĂ€tzliche Rechtssicherheit brachte ein Beschluss des italienischen Kassationsgerichtshofs. Im Ausland gezahlte Steuern – etwa aus deutschen Kommanditgesellschaften – mĂŒssen auch ohne formelle SteuererklĂ€rung angerechnet werden. Der Anspruch ergibt sich direkt aus den Doppelbesteuerungsabkommen, die nationalen Regelungen vorgehen.

Brandenburg legt nach: 10.000 Euro Zuschuss fĂŒr Eigenheime

Das Land Brandenburg hat sein Förderprogramm fĂŒr Wohneigentum erweitert. Seit dem 3. Juni gibt es ĂŒber die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einen Zuschuss von 10.000 Euro sowie ein zinsfreies Darlehen von bis zu 230.000 Euro. Besonders Familien profitieren: Der Zuschuss pro Kind wurde von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. ZusĂ€tzliche Mittel fließen in barrierefreien Umbau und Denkmalschutz.

Der Bedarf ist enorm: Rund 75 Prozent der 21 Millionen GebÀude in Deutschland gelten als energetisch ineffizient, so die Deutsche Energie-Agentur (dena).

OECD fordert höhere Immobiliensteuern

Die Organisation fĂŒr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) empfiehlt Deutschland eine grundlegende Steuerreform. In ihrem Wirtschaftsausblick vom Juni 2026 raten die Experten, die Steuerlast von der Arbeit stĂ€rker auf Kapital und Vermögen zu verlagern. Konkret fordert die OECD höhere Immobiliensteuern und eine EinschrĂ€nkung der Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer fĂŒr Betriebsvermögen. Derzeit sind hier Verschonungsregeln von bis zu 100 Prozent möglich.

Die Empfehlungen decken sich mit ReformvorschlĂ€gen aus der Politik vom Jahresanfang. Zudem werden fĂŒr 2026 richtungsweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer erwartet.

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GebĂ€udetyp E: Bauen ohne ĂŒberzogene Standards

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrĂŒĂŸte am 5. Juni die neuen Eckpunkte zum sogenannten GebĂ€udetyp E. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Felix Pakleppa betonte: Die zivilrechtliche Verankerung schaffe die nötige Rechtssicherheit, um von teuren Standards abzuweichen – ohne die grundlegende StabilitĂ€t zu gefĂ€hrden.

Innovative Verfahren wie die serielle Sanierung senken die Energiekosten bereits um bis zu 90 Prozent. Allerdings liegen die Vollkosten oft noch ĂŒber denen konventioneller Methoden. Marktbeobachter gehen davon aus, dass technologische Fortschritte die Kosten seit den ersten Pilotprojekten bereits um ein Drittel reduziert haben.

Zweitwohnsitzsteuer: Ermittlungen gegen GrĂŒnen-Chef

Im kommunalen Steuerrecht sorgt ein Fall fĂŒr Aufsehen: Seit dem 3. Juni ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den GrĂŒnen-Co-Chef Felix Banaszak wegen UnregelmĂ€ĂŸigkeiten bei der Zweitwohnsitzsteuer. Banaszak rĂ€umte ein, Aktualisierungen nach UmzĂŒgen versĂ€umt zu haben, und kĂŒndigte eine Nachzahlung an. Der ImmunitĂ€tsausschuss des Bundestags wurde informiert.

In Berlin wurde der Steuersatz fĂŒr Zweitwohnungen von 15 Prozent der Nettokaltmiete (2019) auf 20 Prozent (2025) angehoben.

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