Brandschutz-Reform NRW: Neue Regeln für Sachverständigenbüros
13.06.2026 - 01:33:39 | boerse-global.de
Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die Bauordnung verschärfen und damit den Markt für Brandschutz-Dienstleistungen grundlegend umkrempeln.
Im Zentrum der geplanten Änderung steht die Streichung von Paragraf 54 Absatz 3 der Bauordnung NRW 2018. Künftig sollen Brandschutzkonzepte nur noch von staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten Sachverständigen erstellt werden dürfen. Das geht aus einer Stellungnahme des zuständigen Ministeriums vom Juni 2026 hervor.
Bislang erlaubte das Gesetz eine Einzelfallprüfung. Auch vergleichbar qualifizierte Personen konnten mit der Erstellung solcher Konzepte beauftragt werden. Das Ministerium begründet den Schritt mit weniger Verwaltungsaufwand und mehr Rechtssicherheit bei Genehmigungsverfahren.
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Branche warnt vor Marktverengung
Kritiker schlagen Alarm. Schätzungen zufolge könnten hunderte Sachverständigenbüros durch die Neuregelung in ihrer Existenz bedroht sein. Das würde den ohnehin stockenden Bauprozessen zusätzlich schaden.
Strenge Prüfpflichten für technische Anlagen
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sachverständigentätigkeit im gewerblichen Bereich. Seit der umfassenden Änderung im Dezember 2025 bleibt die Gefährdungsbeurteilung das Herzstück betrieblicher Sicherheit. Unternehmen müssen ihre Anlagen regelmäßig prüfen lassen – mit festen Intervallen:
- Aufzugsanlagen: Prüfung alle zwei Jahre durch eine zugelassene Überwachungsstelle
- Gabelstapler: jährliche Prüfung durch eine befähigte Person
- Ortsfeste elektrische Anlagen: Prüfzyklus von vier Jahren durch eine Elektrofachkraft
Verstöße kosten bis zu 20.000 Euro Bußgeld. Eine weitere Novellierung hin zu einer Arbeitsmittelbenutzungsverordnung war für das erste Halbjahr 2026 geplant – der genaue Zeitpunkt steht noch aus.
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Gutachter haften für ihre Arbeit
Auch die Durchführung von Begutachtungen unterliegt rechtlichen Standards. Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2016 machte klar: Sachverständige müssen Bauteilöffnungen zur Mängelbegutachtung entweder selbst vornehmen oder durch qualifizierte Dritte überwachen lassen. Eine Pflicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands besteht für den Gutachter allerdings nicht.
Sachkundenachweise auch für Hundehalter
Im privaten Sektor gewinnen Sachkundenachweise ebenfalls an Bedeutung. In Niedersachsen müssen Neuhundehalter seit Juli 2013 eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Die Regelung zielt auf die Eignung der Halter ab – unabhängig vom konkreten Tier.
Ein Urteil des Amtsgerichts Wolfach aus dem Jahr 2023 unterstreicht zudem die Bedeutung von Unfallrekonstruktionsgutachten bei Haftungsfragen rund um die Tierhaltung.
