Brandschutz-Regel ASR A2.2: Objektspezifische Prüffristen ab Mai 2025
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen eines Experten-Dialogs, der am 10. August 2026 initiiert wurde, rückten neue Anforderungen an die Kennzeichnung von Fluchtwegen in den Fokus der Fachöffentlichkeit. Im Zentrum der Erörterungen standen die Kriterien für die Sichtbarkeit von Rettungszeichen sowie die bauliche Gestaltung von Fluchttüren, um im Notfall eine intuitive Orientierung zu gewährleisten.
Regulatorischer Rahmen und organisatorischer Brandschutz
Die Grundlage für die sicherheitstechnische Bewertung bildet unter anderem die DGUV Information 205-040. Wie Experten im Zuge der aktuellen Debatte unterstrichen, endet der Brandschutz nicht mit der Bauabnahme eines Objekts. Gemäß der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2, die im Mai 2018 verabschiedet und im Mai 2025 grundlegend aktualisiert wurde, ist der organisatorische Brandschutz ein fortlaufender Prozess.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Prüffristen für brandschutztechnische Einrichtungen. Anstelle pauschaler Intervalle rücken nun objektspezifische Fristen in den Vordergrund, die auf einer individuellen Gefährdungsbeurteilung basieren müssen.
Betreiber von Immobilien und Arbeitsstätten sind demnach verpflichtet, nicht nur die regelmäßigen Prüfungen, sondern auch die Mängelbeseitigung sowie ein systematisches Änderungsmanagement lückenlos zu dokumentieren.
GAP-Analyse identifiziert häufige Sicherheitsmängel
Aktuelle Analysen zur Betriebssicherheit zeigen deutliche Defizite in der praktischen Umsetzung. Zu den häufigsten Schwachstellen zählen eingeengte Fluchtwege und das Offenhalten von Brandschutztüren, was die Wirksamkeit baulicher Schutzmaßnahmen im Ernstfall konterkariert.
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Besonders kritisch bewerteten Fachleute verdeckte Rettungszeichen sowie bauliche Änderungen, die nicht mit der ursprünglichen Genehmigung konform sind. Eine frühzeitige Identifikation dieser Lücken durch systematische GAP-Analysen könne laut Branchenbeobachtern erhebliche Folgekosten vermeiden und die Sicherheit der Gebäudenutzer signifikant erhöhen.
Technische Innovationen für zweiflügelige Paniktüren
Parallel zur regulatorischen Entwicklung präsentieren Hersteller neue technische Lösungen für komplexe Türsituationen. Das Unternehmen ASSA ABLOY stellte neue Standflügellösungen für zweiflügelige Vollpaniktüren vor. Die Panikgegenkästen der Serie N146x (darunter die Modelle N1460, N1460 M sowie N1465) sind nach den europäischen Normen EN 179 und EN 1125 zertifiziert.
Besonderes Augenmerk liegt auf der motorischen Variante N1465. Diese ermöglicht eine flexible Ansteuerung, bei der wahlweise nur der Gehflügel oder beide Türflügel freigegeben werden können. Ein konstruktiver Vorteil dieser Lösung besteht darin, dass die notwendige Elektrifizierung ausschließlich am Standflügel vorgenommen werden muss, was den Installationsaufwand bei zweiflügeligen Systemen reduziert.
Sichtbarkeit und ergänzende Sicherheitsbeleuchtung
Ein weiterer Aspekt der aktuellen Sicherheitsdiskussion betrifft die Materialbeschaffenheit von Warn- und Hinweissystemen. Das Unternehmen Vizglosafety wies darauf hin, dass die bloße Verwendung von reflektierenden Paspeln nicht ausreicht, um eine Zertifizierung nach EN ISO 20471 zu erlangen.
Da diese Norm für die fertige Warnkleidung als Ganzes gilt, müssen die vorgeschriebenen Mindestflächen an fluoreszierendem und retroreflektierendem Material zwingend eingehalten werden. Paspeln dienen lediglich der Unterstützung der menschlichen Konturwahrnehmung (Biomotion), können jedoch die vorgeschriebenen Hauptreflexstreifen nicht ersetzen.
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Im internationalen Kontext zeigt sich zudem eine strikte Regulierung der Notbeleuchtung, wie sie etwa in Tschechien gemäß verschiedener Verordnungen und Normen (unter anderem Vyhl. 48/1982 und ?SN EN 1838) praktiziert wird. Von dieser Pflicht zur Notbeleuchtung sind lediglich Einfamilienhäuser und Wohnungen ausgenommen, in denen keine arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen greifen.
Praktische Umsetzung und Ausblick
Dass die Implementierung sicherer Fluchtwege auch unter den Bedingungen des Denkmalschutzes möglich ist, zeigt die Sanierung der Nikolaikirche in Gardelegen. Dort soll der zweite Fluchtweg noch vor Beginn der Frostperiode 2026 fertiggestellt werden. Nach Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden wurde unter anderem festgelegt, dass die Farbe der Fluchttür an die historischen Vorgaben angeglichen wird.
Zukünftige Trends im Bereich der Gebäudesicherheit werden zudem auf der Messe Security 2026 (22. bis 25. September 2026) erwartet. Das Unternehmen Salto kündigte bereits die Präsentation neuer Lösungen an, darunter Video-Intercom-Systeme, Gesichtserkennungstechnologien sowie spezielle Outdoor-Zylinder und Energiemanagement-Lösungen, die den Zugang und die Sicherheit moderner Gebäude weiter automatisieren sollen.
