Brasilien, Börsenaufsicht

Brasilien: Börsenaufsicht kippt Nachhaltigkeitspflicht per Resolution 244

31.05.2026 - 03:16:19 | boerse-global.de

Brasiliens Börsenaufsicht macht die Nachhaltigkeitsberichterstattung wieder freiwillig. Branchenverbände kritisieren den Schritt als Rückschritt für Transparenz.

Brasilien: Börsenaufsicht kippt Nachhaltigkeitspflicht per Resolution 244 - Foto: über boerse-global.de
Brasilien: Börsenaufsicht kippt Nachhaltigkeitspflicht per Resolution 244 - Foto: über boerse-global.de

Die brasilianische Börsenaufsicht CVM hat die verpflichtende Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen für börsennotierte Unternehmen überraschend zurückgenommen. Mit der Resolution 244 kehrt der Markt zu einem freiwilligen System zurück – ein herber Rückschlag für Transparenz-Befürworter.

Freiwilligkeit statt Zwang

Die neue Regelung, die Interimspräsident João Accioly am 29. Mai unterzeichnete, hebt die bisher geltende Resolution 193 auf. Diese hätte ab dem 1. Januar 2026 eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung nach internationalen Standards vorgeschrieben. Konkret ging es um die Vorgaben des International Sustainability Standards Board (ISSB) und des brasilianischen Nachhaltigkeitsausschusses CBPS.

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Unternehmen dürfen nun selbst entscheiden, ob sie diese Standards übernehmen. Wer darauf verzichtet, muss dies nach dem „Comply or Explain"-Prinzip begründen. Eine weitere Neuerung: Firmen, die sich freiwillig für die Berichterstattung entscheiden, müssen diese nun mindestens drei Geschäftsjahre durchhalten – statt wie bisher dauerhaft.

Industrie feiert, Kritiker warnen

Der brasilianische Börsenverein Abrasca begrüßte die Entscheidung ausdrücklich. Der Verband hatte sich seit Monaten für eine Abschaffung oder zumindest mehrjährige Verschiebung der Pflicht eingesetzt. Die Kostenbelastung sei für viele Unternehmen schlicht prohibitiv, so das Argument.

Besonders brisant: Nachhaltigkeitsprüfungen könnten laut Abrasca bis zu 70 Prozent der gesamten Prüfungskosten eines Unternehmens ausmachen. Die Verbandsspitze betonte zudem, dass Nachhaltigkeit nicht allein durch regulatorische Vorgaben erzwungen werden dürfe.

Berufsverbände schlagen Alarm

Ganz anders sehen das Berufsverbände und Investorenorganisationen. Der Bundesrechnungshof CFC, die Wirtschaftsprüfervereinigung Ibracon sowie die Anlegerverbände Amec, Apimec und Fipecafi sprechen von einem „normativen Rückschritt". Die Kritik: Die Rücknahme schwäche den Kampf gegen Greenwashing und beraube Investoren standardisierter Vergleichsdaten.

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Führungswechsel und institutionelle Spannungen

Die Entscheidung fällt in eine phase des Umbruchs bei der CVM. Der Senat bestätigte am 20. Mai Otto Lobo als neuen Präsidenten der Kommission. Parallel dazu gibt es Reibereien mit der Regierung: Finanzministeriums-Staatssekretär Dario Durigan stellte am 30. Mai klar, dass die CVM nicht befugt sei, vor dem Obersten Gerichtshof gegen interne Umstrukturierungspläne zu klagen. Hintergrund sind Äußerungen von Interimspräsident Accioly, der eine solche Klage angedeutet hatte. Durigan bezeichnete den Gedanken, dass die Regulierungsbehörde die Rechtsauffassung der Regierung vor Gericht anfechte, als „unangemessen".

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