Bremer Ausbildungsabgabe: 400 Unternehmen klagen vor Gericht
23.06.2026 - 00:02:44 | boerse-global.de
Am Montag begann die erste mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht.
Das Gericht hat sieben bis neun Musterverfahren ausgewählt, um die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Abgabe zu klären. Zu den Klägern gehören prominente Namen: die Handelskammer, Frosta, Mercedes-Benz, Airbus und die BTAG.
Richter moniert Haushaltsplanung
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Ein zentraler Streitpunkt: die finanzielle Dokumentation des Ausbildungsfonds. Der vorsitzende Richter Till wies auf Unstimmigkeiten hin. Im Haushaltsplan für 2025 bis 2027 seien die Einnahmen aus der Abgabe mit null Euro angesetzt worden.
Die Klägerseite sieht darin einen Hinweis auf rechtliche Mängel. Das Gericht deutete an, sich an der bisherigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs zu orientieren. Dieser hatte das Vorgehen des Landes zuvor grundsätzlich gebilligt.
Entscheidung noch im Juni?
Die Verhandlung wird am 30. Juni fortgesetzt. Das Gericht will dann entweder ein Urteil verkünden oder einen Termin bis spätestens 3. Juli nennen. Als wahrscheinlich gilt der 2. Juli.
Sollten die Kläger unterliegen, ist eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht möglich. Die Handelskammer hat angekündigt, den Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu tragen.
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Was auf dem Spiel steht
Erklärt das Gericht die Abgabe für rechtswidrig, müsste der Fall nach Karlsruhe. Die Ausbildungsabgabe ist ein politisch umstrittenes Instrument: Betriebe, die nicht selbst ausbilden, sollen sich an den Kosten der Berufsausbildung beteiligen.
Die Wirtschaft kritisiert die Abgabe als unverhältnismäßig und zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit. In den kommenden Tagen zeigt sich, ob das Bremer Modell einer bundesweiten juristischen Prüfung standhält.
