BĂŒrgergeld-Sanktionen ab Juli: 168,90 Euro KĂŒrzung bei VerstöĂen
27.05.2026 - 06:30:17 | boerse-global.deSteigende Krankmeldungen, neue Gerichtsurteile und geplante Reformen der Krankenversicherung setzen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unter Druck.
Rekord-Krankenstand: Die Faktenlage
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zwischen Januar und November 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand bei 17 Tagen pro BeschĂ€ftigtem â ein deutlicher Anstieg gegenĂŒber 13 Tagen im Jahr 2021. Auch die durchschnittliche Krankheitsdauer stieg auf 14,5 Tage. Besonders auffĂ€llig: Die Zunahme von AusfĂ€llen aufgrund psychischer Erkrankungen.
Der Bundeskanzler Ă€uĂerte sich besorgt ĂŒber diese Entwicklung. ArbeitgeberverbĂ€nde und Krankenkassen schauen genauer hin â und stoĂen auf ein PhĂ€nomen, das die Debatte zusĂ€tzlich anheizt.
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Blaumachen oder wirklich krank?
Eine Studie der Pronova BKK förderte Erstaunliches zutage: 60 Prozent der BeschĂ€ftigten gaben zu, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie arbeitsfĂ€hig waren. Sieben Prozent tun dies sogar regelmĂ€Ăig. Yougov-Umfragen bestĂ€tigen den Trend: Mehr als ein Viertel der Befragten hatte demnach schon einmal eine ArbeitsunfĂ€higkeit vorgetĂ€uscht.
Arbeitgeber mĂŒssen das nicht hinnehmen. Sie können bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Ă€rztliches Attest verlangen. Bei begrĂŒndeten Zweifeln darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden.
Arztbesuche wÀhrend der Arbeitszeit: Wer zahlt?
Ein heikles Thema: DĂŒrfen BeschĂ€ftigte wĂ€hrend der Arbeitszeit zum Arzt? Die Rechtslage ist klar: Ja, wenn der Termin nicht auĂerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Ob diese Zeit bezahlt wird, hĂ€ngt jedoch vom Einzelfall ab. In vielen TarifvertrĂ€gen ist geregelt, dass private Arztbesuche nicht als Arbeitszeit gelten â Ausnahmen gibt es bei lĂ€ngeren Behandlungen.
Bahnbrechende Urteile des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2025 und 2026 gleich mehrere richtungsweisende Entscheidungen getroffen:
RĂŒckzahlung von Weiterbildungskosten (12. Oktober 2025): Klauseln sind unwirksam, wenn Arbeitnehmer nach einer KĂŒndigung wegen dauerhafter Erkrankung die Schulungskosten zurĂŒckzahlen mĂŒssen. Das Gericht sieht darin einen unzulĂ€ssigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz).
Freistellung nach KĂŒndigung (25. MĂ€rz 2026): Vorformulierte Klauseln, die eine Freistellung ohne konkreten Grund erlauben, sind ungĂŒltig. Eine Freistellung ist nur zulĂ€ssig, wenn das Arbeitgeberinteresse im Einzelfall ĂŒberwiegt â etwa beim Schutz von GeschĂ€ftsgeheimnissen. Wird wĂ€hrend einer unwirksamen Freistellung der Dienstwagen entzogen, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen.
Die 6-Wochen-Regel: Wann der Lohn stoppt
Bei derselben Erkrankung zahlt der Arbeitgeber maximal sechs Wochen weiter. Erst nach sechs Monaten ArbeitsfĂ€higkeit oder zwölf Monaten seit der ersten Erkrankung entsteht ein neuer Anspruch. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer â er muss nachweisen, dass er wieder gesund ist.
Milliarden-Loch: KrankenkassenbeitrÀge steigen
Die ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) rechnen fĂŒr 2027 mit massiven Mehrbelastungen. Trotz gesetzlicher Stabilisierungsversuche drohen zusĂ€tzliche Kosten von 3,2 Milliarden Euro fĂŒr die Arbeitgeber. GrĂŒnde:
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 3.600 Euro auf 73.350 Euro (Mehrkosten: 1,3 Milliarden)
- Die Minijob-Abgabe klettert von 13 auf 14,6 Prozent (Mehrkosten: 1,9 Milliarden)
Kontroverse VorschlÀge der Arbeitgeber
Um die Kosten zu dÀmpfen, schlÀgt die BDA vor:
- WiedereinfĂŒhrung einer âPraxisgebĂŒhr" pro Arztbesuch
- Erhöhung der Zuzahlungsgrenze von 2 auf 3 Prozent des Einkommens
- KĂŒrzung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts
- VerkĂŒrzung der Krankengeldbezugsdauer von 78 auf 52 Wochen
Die Gewerkschaften laufen Sturm. Die NGG in Hannover kritisiert besonders die geplanten höheren Medikamentenzuzahlungen (von 5-10 Euro auf 7,50-15 Euro). âTeilkrankschreibung" und höhere Belastungen wĂŒrden BeschĂ€ftigte in BĂ€ckereien und Gastronomie unter Druck setzen, zu frĂŒh an den Arbeitsplatz zurĂŒckzukehren. Stattdessen fordern die Gewerkschaften eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent.
BĂŒrgergeld: Neue Sanktionen ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli greift ein verschĂ€rftes Sanktionsregime: Bei PflichtverstöĂen wird der Regelsatz fĂŒr drei Monate um 30 Prozent gekĂŒrzt â das sind 168,90 Euro. Eine Krankschreibung schĂŒtzt vor Sanktionen, muss aber innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Bei Terminen im Jobcenter reicht eine normale AU nicht immer aus â die Behörde kann einen speziellen Nachweis verlangen, dass der Betroffene nicht reisen kann.
Arbeitszeit: Kommt die 13-Stunden-Schicht?
Die Union schlĂ€gt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor: Statt der starren 8-Stunden-Grenze (maximal 10 Stunden) soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Das wĂŒrde theoretisch Arbeitstage von bis zu 13 Stunden erlauben. DGB, Ver.di und das Hugo-Sinzheimer-Institut warnen vor höheren Gesundheitsrisiken und zusĂ€tzlicher Belastung fĂŒr Familien â mit der paradoxen Folge, dass die Krankheitszahlen weiter steigen könnten.
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Ausblick: Ein System im Umbruch
Der Arbeitsmarkt steht vor einem grundlegenden Wandel. Die hohen KrankenstĂ€nde von 2025 sind nur die Spitze des Eisbergs. Die eigentlichen Weichenstellungen stehen 2027 an: steigende BeitrĂ€ge, schĂ€rfere Kontrollen und möglicherweise flexiblere Arbeitszeiten. Arbeitgeber mĂŒssen die neue Rechtsprechung des BAG im Blick behalten, Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Eines ist klar: Das VerhĂ€ltnis von Gesundheit, Arbeitszeit und ProduktivitĂ€t wird in den kommenden Jahren neu justiert.
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