Bürgergeld, Grundsicherungsgeld

Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Neue Regeln ab 1. Juli 2026

02.06.2026 - 10:52:20 | boerse-global.de

Trotz Ausgaben von fast 30 Milliarden Euro für Eingliederungshilfe leidet die Effizienz unter hohem Bürokratieaufwand.

Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Neue Regeln ab 1. Juli 2026 - Bild: über boerse-global.de
Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: Neue Regeln ab 1. Juli 2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Kosten für die Eingliederungshilfe sind auf fast 30 Milliarden Euro gestiegen – doch das Geld kommt längst nicht überall bei den Betroffenen an. Stattdessen ersticken Sozialverbände in einem Berg aus Bürokratie, während die Bundesregierung über massive Einsparungen diskutiert.

Explodierende Kosten bei wachsender Bürokratie

Die Zahlen sind alarmierend: Während die Ausgaben für die Eingliederungshilfe 2016 noch bei 16,5 Milliarden Euro lagen, stiegen sie bis 2024 auf 29,5 Milliarden Euro. Besonders brisant: Die angestrebte Individualisierung der Hilfen – ein Kernziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – ist für gerade einmal 4,5 Prozent dieses Anstiegs verantwortlich. Der Rest geht auf das Konto von Verwaltungsaufwand und allgemeinen Kostensteigerungen.

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Die Diakonie Stetten im Landkreis Göppingen macht das Ausmaß des Problems deutlich. Dort müssen die Mitarbeiter mit 30 verschiedenen Abrechnungsverfahren jonglieren – und produzieren monatlich rund 3.000 Seiten gedruckte Dokumentation. Seit 2018 wurden allein dort 13,5 zusätzliche Vollzeitstellen für Verwaltungsaufgaben geschaffen. Die BTHG-bedingten Kosten im Landkreis sollen bis Ende 2026 von 46 auf 68 Millionen Euro steigen.

Besonders krass ist die Schere zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Während die Einzelfallbetreuung für schwer behinderte Patienten monatlich zwischen 19.700 und 22.800 Euro kostet, liegen die Kosten für die Versorgung in stationären Einrichtungen bei 4.000 bis 5.000 Euro.

Sparen auf Kosten der Schwächsten?

Die Bundesregierung plant Einsparungen von bis zu 8,6 Milliarden Euro im Sozialbereich. Für 2026 sind unter anderem sogenannte „Pool-Modelle" für Schulbegleiter vorgesehen – ein Assistent soll dann mehrere Kinder gleichzeitig betreuen. Auch häufigere Bedarfsprüfungen und eine Deckelung der Vergütungssätze für persönliche Assistenz stehen zur Debatte.

Ab dem 1. Juli 2026 wird zudem das Bürgergeld in „Grundsicherungsgeld" umbenannt. Zwar bleiben viele Leistungen erhalten, etwa der Mehrbedarfszuschlag von 35 Prozent (rund 197 Euro monatlich) für Teilnehmende an beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Doch neue Regeln zur „fingierten Unerreichbarkeit" sorgen für Unruhe: Wer einen vereinbarten Termin versäumt, dem droht der sofortige Verlust aller Leistungsansprüche – inklusive Wohnung und Krankenversicherung.

Schauspieler André Dietz kritisierte die geplanten Kürzungen bei der schulischen Einzelförderung scharf. Solche Einschnitte könnten die Existenz von Familien gefährden, die Kinder mit komplexen Behinderungen versorgen.

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Gerichte stärken Rechte behinderter Menschen

Trotz des Sparkurses gibt es auch positive Nachrichten. Das Sozialgericht Marburg entschied am 11. Mai 2026, dass Krankenkassen neben einem elektrischen Rollstuhl auch einen aktiven Rollstuhl finanzieren müssen. Das Recht, sich mit eigener Muskelkraft fortzubewegen, sei durch die UN-Behindertenrechtskonvention und das Grundgesetz geschützt.

In einem weiteren Verfahren erkannte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen Assistenzhund als Hilfsmittel zur gesellschaftlichen Teilhabe an – und grenzte das Tier damit klar von einem gewöhnlichen Haustier ab.

Die Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg meldet indes hohe Fallzahlen. Seit ihrem Start im September 2025 gingen fast 700 Meldungen über Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein. Die Behörde überwacht Produkte wie Smartphones, Tablets und Geldautomaten und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.

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