Bürokratieabbau, Landwirtschaft

Bürokratieabbau Landwirtschaft: Fortbildungen künftig alle 6 Jahre

16.06.2026 - 22:02:42 | boerse-global.de

Neues Gesetz sieht längere Fortbildungsintervalle und gestrichene Meldepflichten vor. Streit um Weideprämie und Verfassungsklage belasten die Agrarpolitik.

Bundesregierung plant Bürokratieabbau für Landwirte
Bürokratieabbau - Landwirt auf einem Feld bei Sonnenaufgang, der Dokumente auf einem Tablet prüft, mit Reihen von Pflanzen, die sich bis zum Horizont erstrecken. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Hauswirtschaft (BMLEH) hat einen Referentenentwurf für ein neues Bürokratieabbaugesetz vorgelegt. Die Pläne sehen Erleichterungen bei Fortbildungen und Meldepflichten vor.

Fortbildungen seltener, Meldepflichten gestrichen

Ein zentraler Punkt: Das Intervall für verpflichtende Fortbildungen zur Pflanzenschutz-Sachkunde soll sich von drei auf sechs Jahre verdoppeln. Mehrere Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie in der Bundes-Tierärzteordnung will das Ministerium ersatzlos streichen.

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Auch für Nischenbereiche sind Vereinfachungen geplant. Die Genehmigungspflicht für die Einäscherung von Pferden soll zur bloßen Anzeigepflicht werden. Beim Nutzhanfanbau entfiele die Anzeigepflicht, wenn die Fläche über einen Sammelantrag gemeldet wird. Bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sind IT-Erleichterungen vorgesehen.

Verzicht auf Weideprämie sorgt für Ärger

Um den Verwaltungsaufwand in der laufenden EU-Förderperiode stabil zu halten, verzichtet das Ministerium auf zusätzliche Öko-Regelungen. Das betrifft geplante Vorgaben zu Weidehaltungen und Biotopverbünden.

Kritik löste die Streichung der Milchvieh-Weideprämie aus. Ursprünglich für 2027 geplant, fehlt sie nun im Entwurf. Naturschutzverbände und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) bemängeln den Schritt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hält die Entscheidung dagegen für nachvollziehbar – um weiteren Bürokratieaufbau bei den Landesbehörden zu verhindern. Hintergrund sind auch die ab 2028 erwarteten neuen EU-Agrarsubventionsregeln.

Verfassungsgericht prüft Alleingang des Ministers

Während das Ministerium neue Entlastungen plant, steht es wegen einer alten Entscheidung vor Gericht. Die Grünen haben eine Organklage gegen Agrarminister Rainer eingereicht. Streitpunkt: die ersatzlose Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung im Juli 2025 – ohne Beteiligung des Bundestages.

Die Kläger werfen dem Minister einen autoritären Führungsstil vor und sehen die Parlamentsrechte verletzt. Die Verordnung hatte Betriebe verpflichtet, Nährstoffflüsse wie Stickstoff und Phosphor detailliert zu dokumentieren. Rainer rechtfertigt den Schritt mit jährlichen Einsparungen von rund 18 Millionen Euro an Bürokratiekosten und verweist auf Abstimmungen mit dem Innen- und Justizministerium. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Roten Gebiete: Länder drängen auf Klarheit

Zusätzlicher Druck kommt aus dem Bundesrat. Die Länder fordern die umgehende Verabschiedung einer Gebietsausweisungsverordnung für sogenannte Rote Gebiete. Seit Februar 2026 herrscht dort Rechtsunsicherheit. Mehrere Bundesländer wie Bayern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hatten die Ausweisungen nach einem Gerichtsurteil aufgehoben oder Kontrollen ausgesetzt.

Minister Rainer will bis zum Frühjahr 2027 für Klarheit sorgen. Der DBV warnt vor einer schnellen Wiedereinführung scharfer Auflagen ohne ausreichende Verursachergerechtigkeit. Eine geplante Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll das Düngerecht weiterentwickeln.

EU-Ebene: Stillstand bei Wirkstoff-Zulassungen

Auf europäischer Ebene stocken die Reformen. Im Ausschuss der Ständigen Vertreter konnte keine Einigung über den „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“ erzielt werden. Der Industrieverband Agrar mahnt eine deutliche Straffung der Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutz-Wirkstoffe an. Ohne Reformen drohten ein Rückgang der Wirkstoffverfügbarkeit und ein Stillstand bei Innovationen.

Immerhin gibt es Fortschritte bei neuen Züchtungstechniken. Der EU-Umweltausschuss stimmte einer Deregulierung zu. Das EU-Parlament soll am morgigen Mittwoch final entscheiden. Bestimmte Pflanzenkategorien könnten dann weitgehend ohne Kennzeichnungspflichten wie konventionelles Saatgut behandelt werden.

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