Obst-, Weinbaubetriebe

Obst- und Weinbaubetriebe sollen Frosthilfen erhalten

12.11.2024 - 11:56:27 | dts-nachrichtenagentur.de

Bundesagrarminister Cem Özdemir (GrĂŒne) hat den Weg fĂŒr Frosthilfen fĂŒr deutsche Obst- und Weinbaubetriebe per Verordnung freigemacht.

Weinstock (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Man schaffe die Grundlage, um infolge der SpĂ€tfröste im April EU-Krisenhilfen von insgesamt 46,5 Millionen Euro "zielgerichtet" an die betroffenen deutschen Obst- und Weinbauern auszuzahlen, teilte das Landwirtschaftsministerium am Dienstag mit. Die Verordnung soll noch im November in Kraft treten. AntrĂ€ge können dann bis zum 8. Januar bei den zustĂ€ndigen Landesstellen gestellt werden. Beihilfeberechtigt sind Betriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen wurden, das heißt, die einen Ertragseinbruch von mehr als 30 Prozent erlitten haben, und bei denen ein Mindestschaden von 7.500 Euro vorliegt.

Nach Eingang aller AntrĂ€ge wird der betriebsindividuelle EntschĂ€digungssatz festgelegt. Die Verordnung sieht eine Obergrenze des EntschĂ€digungssatzes von 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb vor. Die LĂ€nder sollen die Hilfen bis zum 30. April 2025 auszahlen. Besonders in Ost- und SĂŒddeutschland hatten SpĂ€tfröste im April im Obst- und Weinbau erhebliche SchĂ€den verursacht. Insgesamt summieren sich die SchĂ€den nach Berechnungen der betroffenen BundeslĂ€nder auf rund 286 Millionen Euro. Je nach Kultur und Standort betragen die ErtragsausfĂ€lle im Obstanbau zwischen 20 und 100 Prozent - insbesondere im Kernobst (Äpfel/Birnen), im Steinobst (SĂŒĂŸ- und Sauerkirschen, Pflaumen/Zwetschgen) sowie beim Beerenobst. Die SchĂ€den im Weinanbau liegen laut Landwirtschaftsministerium im Bereich von 30 bis 100 Prozent.

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