Bundesarbeitsgericht: Pauschale Freistellungen unwirksam
26.05.2026 - 00:30:02 | boerse-global.deAllgemeine Freistellungsklauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam, wenn sie ohne konkrete Begründung auskommen. Das Urteil vom März 2026 zwingt Unternehmen zu Einzelfallprüfungen.
Pauschale Freistellungen sind unwirksam
Mit seinem Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 AZR 108/25) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts klargestellt: Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Arbeitgebern das Recht einräumen, Mitarbeiter nach Kündigungserhalt ohne weitere Voraussetzungen freizustellen, sind unwirksam. Sie benachteiligen Arbeitnehmer unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
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Im konkreten Fall ging es um einen Regionalmanager, der seit 2022 beschäftigt war. Nach seiner Eigenkündigung wurde er freigestellt – und verlor zudem die private Nutzung des Firmenwagens. Er forderte 2.550 Euro Schadensersatz. Das BAG verwies den Fall zurück an das Landesarbeitsgericht. Dort muss nun geprüft werden, ob der Arbeitgeber ein berechtigtes, eigenständiges Interesse an der Freistellung hatte.
Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers wiegt schwer. Eine Freistellung ist nur nach sorgfältiger Interessenabwägung im Einzelfall zulässig. Unternehmen müssen künftig nachweisen können, warum die weitere Anwesenheit des Mitarbeiters schädlich wäre – etwa wegen Betriebsgeheimnissen oder Sabotagegefahr.
Abfindungen für Führungskräfte: Verhandeln mit System
Eine gesetzliche Pflicht zur Abfindung gibt es in Deutschland nicht. Für Führungskräfte ist der Arbeitsvertrag daher das entscheidende Instrument. Die Zahlen zeigen, worum es geht: Lutz Meschke (Porsche) erhielt über 11 Millionen Euro, Nikolai Setzer (Continental) 4,8 Millionen Euro, Rolf Buch (Vonovia) rund 15 Millionen Euro.
Drei vertragliche Hebel sind für Führungskräfte essenziell:
- Lange Kündigungsfristen – mindestens sechs Monate – dienen als Druckmittel
- Change-of-Control-Klauseln schützen bei Unternehmensübernahmen
- Präzise Aufgabenbeschreibungen verhindern Versetzungen auf weniger prestigeträchtige Posten
Vorsicht ist geboten bei Formulierungen wie „freiwillig" oder „ermessensabhängig" in variablen Vergütungsbestandteilen. Sie können rechtliche Risiken bergen.
Steuerliche Fallstricke bei Abfindungen
Die arbeitsrechtlichen Entscheidungen haben oft steuerliche Folgen. Der Bundesfinanzhof hat strenge Grenzen für Pensionsverpflichtungen gesetzt. Erlaubt eine Klausel die Abfindung von Pensionsansprüchen zum Teilwert, kann dies als „schädlicher Vorbehalt" gewertet werden. Die Folge: Der Betrieb kann die Verbindlichkeit nicht in der Bilanz ansetzen.
Betriebsrat bei Plattformdiensten: Neue Grenzen
Am 28. Januar 2026 entschied das BAG (Az. 7 ABR 23/24) over die Bildung von Betriebsräten bei plattformbasierten Lieferdiensten. In sogenannten „Remote Cities" – Standorte ohne physische Leitung oder Management – ist die Wahl eines Betriebsrats nicht zulässig. Es fehle an der notwendigen organisatorischen Selbstständigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Kirchen dürfen Kirchenmitgliedschaft verlangen
Ein Grundsatzurteil vom 21. Mai 2026 (Az. 8 AZR 194/25) betrifft kirchliche Arbeitgeber. Das BAG entschied, dass Einrichtungen wie die Diakonie Deutschland von Bewerbern die Kirchenmitgliedschaft verlangen dürfen – wenn es sich um eine gerechtfertigte berufliche Anforderung handelt. Dem Urteil gingen umfangreiche Beratungen mit dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht voraus.
Rückzahlung von Ausbildungskosten: Schutz bei Krankheit
Bereits am 12. Oktober 2025 (Az. 9 AZR 266/24) stärkte das BAG den Schutz von Arbeitnehmern in Ausbildung. Klauseln, die eine Rückzahlung von Ausbildungskosten verlangen, sind unwirksam, wenn der Arbeitnehmer wegen dauerhafter, unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit kündigt. Im Fall einer Altenpflegerin sah das Gericht die Berufswahlfreiheit unangemessen eingeschränkt.
Hohe Kosten für fehlerhafte Kündigungen
Das Landesarbeits Hamm (Az. 13 SLa 307/24) zeigt, was unwirksame Kündigungen kosten können. Der Arbeitgeber muss Annahmeverzugslohn von 8.606,59 Euro brutto monatlich zahlen – inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Rentenbeiträgen und Schadensersatz für den entgangenen Firmenwagen.
Ein kurioser Fall: Karl-Josef Schoser, langjähriger Mitarbeiter bei Trigema, ging nach 48 Jahren Betriebszugehörigkeit in Rente – ohne jemals einen schriftlichen Arbeitsvertrag gehabt zu haben. Zwar sind mündliche Verträge gültig, doch das Nachweisgesetz verlangt heute schriftliche Arbeitsbedingungen bei Strafen von bis zu 2.000 Euro.
Ausblick: Arbeitszeitgesetz und Zalando-Standort
Für Juni 2026 wird ein Gesetzesvorschlag zur Reform des Arbeitszeitgesetzes erwartet. Unterstützt von Kanzler Merz, aber innerhalb der Koalition umstritten, soll die starre tägliche Acht-Stunden-Grenze durch eine flexible Wochenhöchstgrenze ersetzt werden. Umfragen vom Mai 2026 zeigen: 59 Prozent der Bevölkerung befürworten diesen Schritt. Die Gewerkschaften haben bereits Proteste angekündigt.
Angesichts der aktuellen Verhandlungen bei Zalando stehen viele Arbeitnehmervertreter vor komplexen Herausforderungen. Dieser kostenlose Praxis-Guide hilft Betriebsräten, bei Sozialplan und Interessenausgleich die bestmöglichen Bedingungen für die Belegschaft zu verhandeln. Kostenlosen Ratgeber für Betriebsräte herunterladen
Im Fokus der Unternehmensrestrukturierung steht das Zalando-Logistikzentrum in Erfurt. Nach einer Einigung im Mai 2026 verhandeln Unternehmen und Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan. Die Belegschaft schrumpfte bereits von rund 2.700 auf 2.000 Mitarbeiter. Scheitern die Gespräche bis zum 20. Juni, soll am 23. Juni eine Einigungsstelle die Bedingungen für die verbleibenden Beschäftigten festlegen. Die Schließung ist für September 2026 geplant.
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