Bauarbeiter

Bundesarbeitsminister Heil will Arbeitsschutz verbessern

Veröffentlicht am: 17.04.2020 um 06:56 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wird in KĂŒrze einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Arbeitsschutzes vorlegen. Er strebt dabei eine enge Kooperation mit den LĂ€ndern an.

Bauarbeiter (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Bauarbeiter (Archiv), Illustration mit AI erstellt.
Arbeit dĂŒrfe nicht krank machen, so der Minister zu den RND-Zeitungen (Redaktionsnetzwerk Deutschland) fĂŒr deren Freitagsausgaben. Die Corona-Pandemie zeige sehr eindringlich, wie wichtig der Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sei. Dieser mĂŒsse daher oberste PrioritĂ€t haben. FĂŒr die Kontrollen des Arbeitsschutzes soll das neue Gesetz eine Quote enthalten. Mit dieser Festschreibung solle laut Heil abgesichert werden, dass die staatlichen Arbeitsschutzbehörden fĂŒnf Prozent aller Firmen im Verlauf eines Jahres kontrollieren. Diese Vorgabe soll ab dem Jahr 2026 gelten. Heil kĂŒndigte an, dem Bundeskabinett in KĂŒrze eine dementsprechende Änderung des geltenden Arbeitsschutzgesetzes vorzulegen. Der Bundesarbeitsminister will außerdem eine neue Fachstelle unter dem Titel „Sicherheit und Gesundheit bei-der Arbeit“ schaffen. Diese werde den Bund bei der Rechtsaufsicht unterstĂŒtzen, indem sie Daten der LĂ€nder zusammenfĂŒhren und aufbereiten werde. Die Hoheit ĂŒber die Rechtsaufsicht obliegt bei Bundesgesetzen dem zustĂ€ndigen Bundesministerium. Die LĂ€nder sind allerdings im deutschen föderalen System dafĂŒr zustĂ€ndig, den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort durchzusetzen. Die Kontrollorgane befinden sich in den LĂ€ndern und unterstehen den dortigen Landesministerien. Laut Heil sollen diese Organe kĂŒnftig die Betriebe nicht nur kontrollieren, sondern auch zu Verbesserungen des Arbeitsschutzes beraten.

Verschiedene Erhebungen des Bundesarbeitsministeriums hatten zuletzt eine rĂŒcklĂ€ufige Zahl von Arbeitsschutzkontrollen gezeigt. Dieser Trend sei schon seit einigen Jahren zu erkennen, so der Minister. An dieser Erkenntnis richte sich auch das neue Gesetz aus, das zusammen mit den LĂ€ndern entwickelt worden sei. Die Arbeitsschutzaufsicht mĂŒsse in Deutschland nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ besser werden, so Heil. Jetzt sei er froh darĂŒber, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der LĂ€nder seinen diesbezĂŒglichen VorschlĂ€gen schon Ende 2019 zugestimmt habe. Das derzeit geplante Gesetz wurde demnach nicht erst im Zuge der Coronakrise angedacht. Heil kĂŒndigte an, parallel zur Gesetzesinitiative weitere GesprĂ€che zwischen seinem Bundesministerium und den LĂ€ndern zum Thema Arbeitsschutz anzuregen. Die Kooperation zwischen Bund und LĂ€ndern mĂŒsse in dieser Frage weiter verbessert werden, so der Minister.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

de | wirtschaft | 59973425 |