Bundesgesetzblatt, Papier

Bundesgesetzblatt: Papier ade, ab sofort nur noch digital

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 22:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundesgesetzblatt erscheint ab sofort nur noch online. Weitere Digitalisierungsschritte betreffen Fahrzeugpapiere und die Bonpflicht.

Bundesgesetzblatt digital: Meilenstein der Verwaltungsdigitalisierung
Digitales Tablet mit einer offiziellen Gesetzespublikation auf einem modernen Schreibtisch in einem Behördenbüro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit dem 28. Juli 2026 ist Schluss mit Papier: Das Bundesgesetzblatt (BGBl.) erscheint ausschließlich digital. Die amtliche Verkündungsplattform des Bundes hat die gedruckte Ausgabe vollständig abgelöst. Gesetze und Verordnungen werden ab sofort rechtssicher nur noch über das Portal veröffentlicht – ein zentraler Meilenstein der staatlichen Digitalisierungsstrategie.

Bereits am Vortag gingen über das neue System mehrere wichtige Dokumente online. Dazu zählen Änderungen der Geschäftsordnung des Bundestages (BGBl. 2026 I Nr. 220), eine Vertretungsanordnung des Justizministeriums sowie Anpassungen bei der Integrationskursverordnung und der Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung. Auch die Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Russland wurde formal verkündet.

Behörden vernetzen sich: Pilotprojekt zum Identitätsabruf erfolgreich

Neben dem digitalen Gesetzblatt gibt es weitere Fortschritte in der Verwaltungsdigitalisierung. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ein Pilotprojekt zum Identitätsdatenabruf (IDA) erfolgreich abgeschlossen. Die Bundesagentur für Arbeit ist damit die erste registerführende Stelle, die das System im Regelbetrieb nutzt.

Das IDA-Verfahren ermöglicht die eindeutige Zuordnung von Personendaten über Behördengrenzen hinweg – auf Basis der Identifikationsnummer (IDNr). Ziel ist der Anschluss an das nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS). Bürger und Unternehmen sollen künftig bestimmte Daten nur noch einmal an den Staat übermitteln müssen. Ein Datenschutzcockpit macht die Abrufe transparent einsehbar.

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Online-Beglaubigungen und digitale Fahrzeugpapiere

Auch im Handels- und Gesellschaftsrecht geht es voran: Die Bundesregierung plant eine deutliche Ausweitung von Online-Beglaubigungen. Künftig sollen Handelsregisteranmeldungen für alle Rechtsträger sowie Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Vereinsregister digital möglich sein. Ein Gesetzesentwurf sieht zudem Online-Beurkundungen für GmbH-Sachgründungen, Gründungsvollmachten und satzungsändernde Beschlüsse vor.

Bereits umgesetzt ist die Digitalisierung bei Fahrzeugdokumenten. Seit dem 14. Juli bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) kostenlos online an. Der Abruf erfolgt über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und betrifft Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge mit Zulassung ab Oktober 2019. Seit dem 5. Juli ist die eCoC für Neufahrzeuge gemäß EU-Vorgaben verpflichtend.

Bonpflicht ade: Digitaler Beleg kommt 2028

Das Bundesfinanzministerium plant langfristig: Ab dem 1. Januar 2028 soll die herkömmliche Papierbonpflicht entfallen. Stattdessen wird ein digitaler Beleg per QR-Code auf Kassendisplays bereitgestellt. Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro wird die Nutzung elektronischer Kassen dann zur Pflicht – das soll Manipulationen erschweren und Steuerhinterziehung bekämpfen.

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Im Bauwesen steht die nächste Automatisierungsstufe an. Während Bauanträge bereits teilweise digital eingereicht werden können, liegt der Fokus künftig auf der automatisierten, regelbasierten Prüfung aus digitalen Gebäudemodellen (BIM). Die Bundesregierung verweist auf Forschungsprojekte wie „Zukunft Bau“ und das EU-Horizon-Projekt ACCORD, die eine effizientere Prüfung von Bauvorhaben zum Ziel haben.

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