CFO-Haftung, Risiken

CFO-Haftung: Neue Risiken durch NIS-2, CSRD und CSDDD

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 08:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Richtlinien erhöhen die Sorgfaltspflichten fĂŒr FinanzvorstĂ€nde. DĂ€nemark plant Entlastung bei der CSRD, wĂ€hrend Cyberangriffe und Steuerurteile weitere Risiken schaffen.

CFO-Haftung im Wandel: EU-Regulierung, Cyberrisiken und neue Steuerurteile
Ein Finanzvorstand arbeitet konzentriert in einem modernen, hellen BĂŒro an Unterlagen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die Haftungsrisiken fĂŒr FinanzvorstĂ€nde (CFOs) haben durch die fortschreitende EU-Regulierung eine neue QualitĂ€tsstufe erreicht. Im Zentrum steht dabei die Sorgfaltspflicht gemĂ€ĂŸ § 43 GmbHG, die im Kontext neuer Richtlinien wie NIS-2, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zunehmend unter Druck gerĂ€t.

Aktuellen EinschÀtzungen zufolge lÀsst sich dieses Risiko jedoch durch eine konsequent beweisbare Sorgfalt in den Unternehmensprozessen erheblich minimieren.

Anpassungen der Berichtspflichten auf europÀischer Ebene

WĂ€hrend die regulatorischen Anforderungen wachsen, gibt es auf politischer Ebene erste Bestrebungen zur Entlastung der Wirtschaft. Die dĂ€nische Regierung hat unter Wirtschaftsminister Morten BĂždskov eine Pause sowie umfassende Änderungen bei den CSRD-Berichtspflichten angekĂŒndigt.

Davon sind etwa 2000 dĂ€nische Unternehmen betroffen. Ziel der Regierung in Kopenhagen ist es, die Anzahl der berichtspflichtigen Firmen deutlich zu reduzieren, um bĂŒrokratische HĂŒrden abzubauen.

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Parallel dazu nutzt die EuropĂ€ische Union sogenannte Omnibus-Pakete, um Berichtspflichten unter der CSRD zu verschieben. Dabei werden die Anforderungen fĂŒr große Unternehmen vereinfacht, wĂ€hrend kleinere Betriebe teilweise gĂ€nzlich von den Verpflichtungen befreit werden.

Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer weiterhin mangelnden Vorbereitung in der Wirtschaft: Daten von Morgan Stanley aus dem Jahr 2023 zeigten bereits, dass sich 88 Prozent der westeuropĂ€ischen Unternehmen nicht bereit fĂŒr die CSRD fĂŒhlten, obwohl zeitgleich 94 Prozent das Thema Nachhaltigkeit grundsĂ€tzlich als Chance begriffen.

Cybersecurity und kritische Infrastrukturen als Haftungsfallen

Ein wesentlicher Faktor fĂŒr die persönliche Haftung von CFOs ist die IT-Sicherheit. Laut Statistiken des Bundesinnenministeriums wurden im Jahr 2025 insgesamt 1041 Ransomware-Angriffe angezeigt, was einer Steigerung von 10 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr entspricht.

Vor diesem Hintergrund bereiten Unternehmen wie IoTmaxx ihre technischen Gateways bereits auf die Anforderungen des Cyber Resilience Act (CRA) vor, die ab Dezember 2027 greifen. Zu den Maßnahmen gehören Risikoanalysen, SystemhĂ€rtungen und ein aktives Schwachstellenmanagement.

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Besonders im Bereich der kritischen Infrastrukturen wĂ€chst die Forderung nach rechtlicher Klarheit. Kathrin GĂŒnther, CTO des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, betonte die Notwendigkeit eindeutiger Regeln fĂŒr Notfallmaßnahmen zum Schutz der Anlagen. Ohne diese gesetzlichen Leitplanken verbleiben Betreiber in einer rechtlichen Grauzone, was wiederum das Haftungsprofil der verantwortlichen Manager verschĂ€rft.

Finanzielle Dimensionen und operative Unsicherheiten

Die finanziellen Konsequenzen mangelnder Compliance verdeutlicht ein am 13. August 2026 startender Prozess gegen den Meta-Konzern in Kalifornien. Dem Unternehmen werden gezielte Nutzungsstrategien gegenĂŒber Kindern vorgeworfen; das potenzielle Schadenersatzrisiko wird auf bis zu 1,4 Billionen US-Dollar taxiert. In einem frĂŒheren Verfahren in New Mexico hatte der Konzern bereits eine Zahlung von 567 Millionen US-Dollar leisten mĂŒssen.

ZusĂ€tzlich zur langfristigen ESG- und Cybersecurity-Planung fordern kurzfristige Änderungen das operative Management heraus. Der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte jĂŒngst erhebliche Rechtsunsicherheiten bezĂŒglich der neuen EU-Verpackungsverordnung, die am 12. August 2026 in Kraft getreten ist.

HDE-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Stefan Genth verwies auf offene Fragen bei ZustĂ€ndigkeiten und Klassifizierungen und forderte verlĂ€ssliche Vorgaben fĂŒr den Handel.

Auch im Steuerrecht mĂŒssen CFOs prĂ€zise navigieren. Aktuelle Urteile der Finanzgerichte MĂŒnchen und Hamburg konkretisieren die Regeln fĂŒr den Vorsteuerabzug bei grenzĂŒberschreitenden Warenbewegungen.

So entschied das FG MĂŒnchen im Dezember 2025 (Az. 5 K 808/23), dass KĂ€ufer unter der Bedingung „Ex Works“ die Einfuhrumsatzsteuer auch dann abziehen dĂŒrfen, wenn die VerfĂŒgungsmacht zu Beginn der Versendung ĂŒbergeht, selbst bei einem unmittelbaren RĂŒcktransport in ein Drittland.

Das FG Hamburg legte im MĂ€rz 2026 (Az. 4 K 99/23) fest, dass der ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs bei einer unbestimmten Zwischenlagerung in einem Mitgliedstaat verbleibt.

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